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Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027 (Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bebra
Datum2026-11-12
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DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE Aktenzeichen: 81-jr 10-jw X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 08.10.2026 336/2026 Beratungsfolge Termin TOP Stadtverordnetenversammlung 12.11.2026 Betreff: Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027 (Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan) Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den vom Magistrat festgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan, in der nachstehenden Fassung gemäß § 15 EigBGes. in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Ziffer 1 EigBGes. sowie § 94 ff. HGO zur Beratung an die Ausschüsse und die Ortsbeiräte weiterzuleiten. Zusammengefasst ergeben sich folgende Ansätze: I. Erfolgsplan Erträge mit insgesamt 52.000 € Aufwendungen mit insgesamt 471.500 € - 419.500 € Erträge aus Beteiligung 271.600 € Finanzerträge 500 € Zinsaufwendungen - 20.000 € Verlust - 167.400 € II. Vermögensplan Im Vermögensplan sind Ausgaben von insgesamt 1.265.000 € vorgesehen. Zur Finanzierung der neuen Investitionsmaßnahmen sind Darlehensaufnahmen in Höhe von 500.000 € eingeplant sowie mit einer Zuführung aus der Liquidität in Höhe von 362.000 €. Der Gesamtbetrag ist für Investitionen im Biberbad Bebra vorgesehen. Die Einzelbeträge sind aus der Übersicht im Vermögensplan zu entnehmen. III. Finanzplan Im Finanzplan sind die Mittelherkunft sowie die Mittelverwendung der Jahre 2027 bis 2032 dargestellt. Der Finanzplan weist für die Jahre 2029 bis 2032 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss der Stadt zum Verlustausgleich in Höhe von 150.000 € aus. Dies macht deutlich, dass der Bäderbetrieb der Stadt Bebra voraussichtlich ab dem Jahr 2029 seine Ausgaben nicht mehr durch die Abschreibungen und Erträge aus der Beteiligung der Stadtwerke Bebra GmbH sowie durch die Verringerung der Liquiditätsreserven decken kann und daher dauerhaft auf einen Betriebskostenzuschuss aus dem kommunalen Haushalt der Stadt Bebra angewiesen sein wird. Sachdarstellung: Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan, wurde von der Betriebsleitung nach den Bestimmungen des EigBGes. in Verbindung mit der HGO aufgestellt und der Betriebskommission des Bäderbetriebes der Stadt Bebra vorgelegt. In der Sitzung der Betriebskommission am 06.10.2026 wurde über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2027 beraten und diesem zugestimmt. Am 20.10.2026 stellte der Magistrat den vorliegenden Entwurf fest. Die Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung soll am 12.11.2026 erfolgen. Der Entwurf soll zur weiteren Beratung an die Ausschüsse und die Ortsbeiräte weitergeleitet werden. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2026 erfolgen. Bebra, 07.10.2026/21.10.2026 gez. Rudolph Betriebsleiter Gesehen und weitergeleitet an den Magistrat Bebra, 08.10.2026/21.10.2026 gez. Claus Erster Stadtrat

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