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Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Bebra vom 16. März 2000
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bebra |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE
Aktenzeichen: 81-JR/10-or
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
12.10.2026 342/2026
Beratungsfolge Termin TOP
Magistrat 20.10.2026
Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 12.11.2026
Betreff:
Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt
Bebra vom 16. März 2000
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), in Verbindung mit § 1 des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1989
(GVBl. I S. 151, GVBl. II 331-6), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl.
2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra am 12. November 2026
folgende
Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Bäderbetrieb der
Stadt Bebra
vom 16. März 2000 beschlossen:
Artikel I.:
§ 15 Abs. 4 und 5 wird wie folgt neu gefasst:
§ 15
Jahresabschluss und Lagebericht
4) Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des
Jahresergebnisses ist gemäß § 27 EigBGes. unverzüglich durch Bereitstellung auf der
Internetseite der Stadt Bebra im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO unter
www.bebra.de unter Angabe des Bereitstellungstages bekanntzumachen.
In der Bekanntmachung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers mit Datum
anzugeben.
5) Im Anschluss an die Bekanntmachung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht
mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf
die Veröffentlichung hinzuweisen.
Artikel II.:
§ 16
Inkrafttreten
Diese erste Änderungssatzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.
Sachdarstellung:
Die Grundlage für die in der Satzung vorgeschlagene geplante Änderung ist der geänderte § 5 a der
Verordnung über öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden und Landkreise (GemLKrBekV)
sowie die Änderung des § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra.
Danach wird zukünftig auf die amtliche Veröffentlichung in rechtlich zulässigen Fällen in der HNA
verzichtet.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses ist
gemäß § 27 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der ortsüblichen Form zu veröffentlichen.
Die ortsübliche Form ist hier die Vorgehensweise der Stadt Bebra gemäß Hauptsatzung der Stadt
Bebra, worauf sich die Änderung der Eigenbetriebssatzung des Bäderbetriebes bezieht.
Bebra, 07. Oktober 2026
gez. Rudolph
Betriebsleiter
Gesehen und weitergeleitet an den Magistrat
Bebra, 12.10.2026
gez. Claus
Erster Stadtrat
Personen- und Firmendaten
Name
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Finanzielle Auswirkung Betrag Haushaltsstelle HH-Jahr
☒ keine
☐ Einnahmen
☐ Ausgaben
Die Mittel stehen:
☐ - zur Verfügung Deckungsvorschlag, wenn die Mittel nicht o. nur
teilweise
☐ - nicht zur Verfügung zur Verfügung stehen (muss mit Amt 20 abgestimmt
sein)
☐ - teilweise zur Verfügung mit
€
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