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Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Bebra vom 16. März 2000

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bebra
Datum2026-11-12
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Extrahierter Text

DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE Aktenzeichen: 81-JR/10-or X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 12.10.2026 342/2026 Beratungsfolge Termin TOP Magistrat 20.10.2026 Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 12.11.2026 Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Bebra vom 16. März 2000 Beschlussvorschlag: Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), in Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 151, GVBl. II 331-6), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra am 12. November 2026 folgende Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Bebra vom 16. März 2000 beschlossen: Artikel I.: § 15 Abs. 4 und 5 wird wie folgt neu gefasst: § 15 Jahresabschluss und Lagebericht 4) Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses ist gemäß § 27 EigBGes. unverzüglich durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Bebra im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO unter www.bebra.de unter Angabe des Bereitstellungstages bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers mit Datum anzugeben. 5) Im Anschluss an die Bekanntmachung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen. Artikel II.: § 16 Inkrafttreten Diese erste Änderungssatzung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Sachdarstellung: Die Grundlage für die in der Satzung vorgeschlagene geplante Änderung ist der geänderte § 5 a der Verordnung über öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden und Landkreise (GemLKrBekV) sowie die Änderung des § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra. Danach wird zukünftig auf die amtliche Veröffentlichung in rechtlich zulässigen Fällen in der HNA verzichtet. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses ist gemäß § 27 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der ortsüblichen Form zu veröffentlichen. Die ortsübliche Form ist hier die Vorgehensweise der Stadt Bebra gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra, worauf sich die Änderung der Eigenbetriebssatzung des Bäderbetriebes bezieht. Bebra, 07. Oktober 2026 gez. Rudolph Betriebsleiter Gesehen und weitergeleitet an den Magistrat Bebra, 12.10.2026 gez. Claus Erster Stadtrat Personen- und Firmendaten Name Straße, Nr. PLZ, Ort Finanzielle Auswirkung Betrag Haushaltsstelle HH-Jahr ☒ keine ☐ Einnahmen ☐ Ausgaben Die Mittel stehen: ☐ - zur Verfügung Deckungsvorschlag, wenn die Mittel nicht o. nur teilweise ☐ - nicht zur Verfügung zur Verfügung stehen (muss mit Amt 20 abgestimmt sein) ☐ - teilweise zur Verfügung mit €

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