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43. Änderung des Flächennutzungsplanes "HOESCH-Areal", Ortsteil Kreuzau; hier: 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB

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GemeindeGemeinde Kreuzau
Datum2026-12-08
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Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 85/2023 2. Ergänzung Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Hüttl BE: Herr Kruppa Kreuzau, 21.10.2026 - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Umwelt- und Klimaschutzausschuss 11.11.2026 Bau- und Planungsausschuss 19.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2026 Rat 08.12.2026 43. Änderung des Flächennutzungsplanes "HOESCH-Areal", Ortsteil Kreuzau; hier: 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.06.2023 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, „HOESCH-Areal“, Ortsteil Kreuzau, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Aufgrund der Überplanung eines Teilbereiches erfolgte in der Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 03.12.2024 eine Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Zu den genaueren Ausführungen wird auf die Sitzungsvorlagen 85/2023 sowie 85/2023 1. Ergänzung verwiesen. Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes Köln (siehe Mitteilung 116/2025) wurde das Hoesch-Areal in den Allgemeinen Siedlungsbereich von Kreuzau einbezogen. Im Zuge der erneuten Entwurfserstellung wurde eine Anpassung des Geltungsbereiches der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. In den Randbereichen des Änderungsbereiches A werden einzelne Flächen überplant, die als Wald i.S.d. Gesetzes gelten. Daher wird bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ein entsprechender Waldausgleich vorgesehen. Es handelt sich um insgesamt drei Waldbereiche, die nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW in den Verhältnissen 2,4, 2,7 und 2,8 ausgeglichen werden sollen. Der Waldausgleich soll vom Vorhabenträger am nordwestlichen Ortsrand von Kreuzau-Winden angelegt werden. Dazu muss ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert werden, sodass die Fläche als Änderungsbereich B Teil dieser Änderung wird. Wie den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen ist, wurde die für den Waldausgleich vorgesehene Fläche mit in die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes einbezogen. Aufgrund dessen ist eine Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB notwendig. Die betroffene Fläche liegt nord-westlich der Ortslage Winden. Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau ist die Fläche als Grünfläche mit der Unterkategorie „Friedhof“ dargestellt. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den überwiegenden Teilbereich der Fläche eine Darstellung als „Fläche für Wald“, sowie für einen kleineren Teilbereich eine Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ vorgesehen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 abgegebenen Stellungnahmen sollen trotz der Neufassung des Aufstellungsbeschlusses weiter im Verfahren berücksichtigt und ebenfalls städtebaulich gewürdigt werden. Im Rahmen der Beteiligung wurden keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht. Daher sind in der beigefügten Anlage 1 lediglich die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB dargestellt. Im Rahmen der Bearbeitung der Unterlagen wurden im Wesentlichen folgende Anpassungen vorgenommen: • Reduktion sowie Anpassung von Bauflächen • Ergänzungen und Anpassungen im Bereich Artenschutz und FFH-Vorprüfung • Einbeziehung der Waldausgleichsfläche • Anpassungen und Ergänzungen im Denkmalschutz Diese Änderungen sind den folgenden, der Sitzungsvorlage beigefügten, Unterlagen zu entnehmen. Änderungen und Anpassungen in den Unterlagen nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind in blau hervorgehoben. Anlage 1 Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vom 02.01.2025 bis zum 07.02.2025 (Stand: 11.09.2026) Anlage 2 Abgrenzungskarte 43. Änderung des Flächennutzungsplans „HOESCH-Areal“ Anlage 3 Planzeichnung 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 11.09.2026) Anlage 4 Begründung gemäß §§ 5 Abs. 5 und 2a Baugesetzbuch (Stand: 11.09.2026) Anlage 5 Umweltbericht (Stand: September 2026) Anlage 6 Aufforstungskonzept (Stand: September 2026) Anlage 7 Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 und 2 (Stand: September 2026) Anlage 8 FFH-Vorprüfung (Stand: September 2026) Anlage 9 Verkehrsuntersuchung (Stand: August 2025) Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB, sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen für die Gemeinde Kreuzau keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die im Rahmen des Verfahrens anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Grundlage der beigefügten Unterlagen. 2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beauftragt. 3. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den neuen Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ortsüblich bekanntzumachen. Der Bürgermeister - 2 - - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - 3 -

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