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43. Änderung des Flächennutzungsplanes "HOESCH-Areal", Ortsteil Kreuzau; hier: 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-12-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 85/2023 2. Ergänzung
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Hüttl
BE: Herr Kruppa
Kreuzau, 21.10.2026
- öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Umwelt- und Klimaschutzausschuss 11.11.2026
Bau- und Planungsausschuss 19.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2026
Rat 08.12.2026
43. Änderung des Flächennutzungsplanes "HOESCH-Areal", Ortsteil Kreuzau;
hier:
1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.06.2023 wurde bereits ein
Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, „HOESCH-Areal“, Ortsteil
Kreuzau, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Aufgrund der Überplanung eines
Teilbereiches erfolgte in der Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 03.12.2024 eine
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Zu den genaueren Ausführungen
wird auf die Sitzungsvorlagen 85/2023 sowie 85/2023 1. Ergänzung verwiesen.
Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes Köln (siehe Mitteilung 116/2025) wurde das
Hoesch-Areal in den Allgemeinen Siedlungsbereich von Kreuzau einbezogen.
Im Zuge der erneuten Entwurfserstellung wurde eine Anpassung des Geltungsbereiches der 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen.
In den Randbereichen des Änderungsbereiches A werden einzelne Flächen überplant, die als Wald
i.S.d. Gesetzes gelten. Daher wird bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ein
entsprechender Waldausgleich vorgesehen. Es handelt sich um insgesamt drei Waldbereiche, die
nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW in den Verhältnissen 2,4, 2,7 und
2,8 ausgeglichen werden sollen. Der Waldausgleich soll vom Vorhabenträger am nordwestlichen
Ortsrand von Kreuzau-Winden angelegt werden. Dazu muss ebenfalls der Flächennutzungsplan
geändert werden, sodass die Fläche als Änderungsbereich B Teil dieser Änderung wird.
Wie den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen ist, wurde die für den Waldausgleich
vorgesehene Fläche mit in die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes einbezogen. Aufgrund
dessen ist eine Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB notwendig.
Die betroffene Fläche liegt nord-westlich der Ortslage Winden. Im aktuell rechtskräftigen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau ist die Fläche als Grünfläche mit der Unterkategorie
„Friedhof“ dargestellt. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den
überwiegenden Teilbereich der Fläche eine Darstellung als „Fläche für Wald“, sowie für einen
kleineren Teilbereich eine Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ vorgesehen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und
4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 abgegebenen
Stellungnahmen sollen trotz der Neufassung des Aufstellungsbeschlusses weiter im Verfahren
berücksichtigt und ebenfalls städtebaulich gewürdigt werden. Im Rahmen der Beteiligung wurden
keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht. Daher sind in der beigefügten Anlage 1
lediglich die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB dargestellt.
Im Rahmen der Bearbeitung der Unterlagen wurden im Wesentlichen folgende Anpassungen
vorgenommen:
• Reduktion sowie Anpassung von Bauflächen
• Ergänzungen und Anpassungen im Bereich Artenschutz und FFH-Vorprüfung
• Einbeziehung der Waldausgleichsfläche
• Anpassungen und Ergänzungen im Denkmalschutz
Diese Änderungen sind den folgenden, der Sitzungsvorlage beigefügten, Unterlagen zu entnehmen.
Änderungen und Anpassungen in den Unterlagen nach der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind in blau hervorgehoben.
Anlage 1 Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vom 02.01.2025 bis zum 07.02.2025
(Stand: 11.09.2026)
Anlage 2 Abgrenzungskarte 43. Änderung des Flächennutzungsplans „HOESCH-Areal“
Anlage 3 Planzeichnung 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand:
11.09.2026)
Anlage 4 Begründung gemäß §§ 5 Abs. 5 und 2a Baugesetzbuch (Stand: 11.09.2026)
Anlage 5 Umweltbericht (Stand: September 2026)
Anlage 6 Aufforstungskonzept (Stand: September 2026)
Anlage 7 Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 und 2 (Stand: September 2026)
Anlage 8 FFH-Vorprüfung (Stand: September 2026)
Anlage 9 Verkehrsuntersuchung (Stand: August 2025)
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses der 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB, sowie die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu
beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen für die Gemeinde Kreuzau keine
haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die im Rahmen des Verfahrens anfallenden Kosten werden vom
Vorhabenträger übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf
Grundlage der beigefügten Unterlagen.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beauftragt.
3. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den neuen Aufstellungsbeschluss sowie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ortsüblich bekanntzumachen.
Der Bürgermeister
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- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja: ________
Nein: ________
Enthaltungen: ________
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