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Haushaltssatzung 2027 mit Ergebnis- und Finanzplan sowie Stellenplan
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Kropp-Stapelholm |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kropp Kropp, 26.10.2026
-Der Bürgermeister -
für die Gemeinde Klein Rheide
Fachbereich Finanzen
öffentlich - KR-FA-16/2023-2028
902.51 - ml (512800)
Sitzungsvorlage
Datum Gremium TOP
10.11.2026 Finanzausschuss der Gemeinde Klein Rheide 4.
Haushaltssatzung 2027 mit Ergebnis- und Finanzplan sowie
Stellenplan
Sachverhalt
Gemäß § 77 Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält Festsetzungen zum
Haushaltsplan, zum Gesamtbetrag der Kredite, zu den Steuersätzen (Hebesätze) sowie
zu der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen.
Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GemHVO ist in der Haushaltssatzung eine Wertgrenze
festzulegen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher
finanzieller Bedeutung für die Gemeinde gelten. Zur sachgerechten Festlegung der
Wertgrenze wurden die in den vergangenen fünf Haushaltsjahren veranschlagten
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ausgewertet. Die nachfolgende
Übersicht stellt die jeweiligen geplanten Investitionsvolumina der Jahre 2022 bis 2026 dar.
Der Kommentar zur GemHVO sieht eine Wertgrenze von 5 % des Durchschnitts der letzten
5 Jahre vor.
Jahr Volumen Baumaßnahme Volumen Beschaffung
2022 0 € 23.000 €
2023 24.600 € 90.000 €
2024 0 € 11.000 €
2025 0 € 14.500 €
2026 25.000 € 15.000 €
Durchschnitt der
letzten 5 Jahre 9.920 € 30.700 €
5% vom Durchschnitt 496 € 1.535 €
Auf Grundlage der durchschnittlichen geplanten Investitionsauszahlungen der
vergangenen fünf Jahre ergeben sich die oben aufgeführten Wertgrenzen. Es wird daher
vorgeschlagen, die Wertgrenze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von erheblicher finanzieller Bedeutung aufzurunden und sachgerecht ab dem
Haushaltsjahr 2027 auf 10.000 Euro für Baumaßnahmen und auf 10.000 Euro für
Beschaffungen festzusetzen. Die Festsetzung ist ein neuer Pflichtbestandteil der
Haushaltssatzung und wird in § 4 eingefügt.
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Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, deren voraussichtliches Volumen
diese Wertgrenze überschreitet, sind damit als Investitionen von erheblicher finanzieller
Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 GemHVO zu behandeln. Die Gemeinde hat
dann insbesondere die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Maßnahme
näher darzustellen. Die Wertgrenze dient damit als Schwelle für eine intensivere
Befassung durch die beteiligten Gremien und die Verwaltung. Sie bedeutet nicht, dass
Investitionen unterhalb dieser Grenze unwichtig wären oder dass oberhalb der Grenze
automatisch eine bestimmte Entscheidung getroffen werden muss. Bei einer
Unterschreitung der Wertgrenze wird die Investition grundsätzlich wie eine normale
Investitionsmaßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung behandelt.
Die Aufstellung der nunmehr vorliegenden Planung für das Haushaltsjahr 2027 erfolgte
anhand der im Haushaltserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und
Sport vom 29.09.2026 vorgegebenen Rahmenbedingungen sowie den örtlichen
Gegebenheiten und Erfordernissen.
Das Ergebnis weist laut vorliegender Haushaltsplanung einen Jahresüberschuss von
41.000 € auf. Die liquiden Mittel weisen für das Jahr 2027 eine Zunahme von 3.300 € auf
und belaufen sich zum 31.12.2027 voraussichtlich auf ~ 414.800 € (siehe auch Vorbericht).
Näheres ist dem anliegenden Entwurf vom 23.10.2026 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2027 mit
Ergebnis- und Finanzplan sowie Stellenplan in der Fassung des Entwurfs vom 23.10.2026
/ mit folgenden Änderungen zu beschließen: …..
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2027 mit Ergebnis- und
Finanzplan sowie Stellenplan in der Fassung des Entwurfs vom 23.10.2026 / mit den vom
Finanzausschuss empfohlenen Änderungen.
Aufgestellt: Marco Lilienthal
Text aus PDF extrahiert