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Alters- und Ehejubiläen der Gemeinde - Vereinheitlichung und gemeinsame Glückwünsche mit dem Amt

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Kirchspielslandgemeinden Eider
Datum2026-11-12
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Amt: Geschäftsbereich I - Innere Verwaltung/ Team Organisation öffentlich Sachbearbeiter: Rühmann, Viktoria Az.: 04- 17.08.2026 Vorlage für die Sitzung der Gemeindevertretung Barkenholm am 12.11.2026 TOP 6.: Alters- und Ehejubiläen der Gemeinde - Vereinheitlichung und gemeinsame Glückwünsche mit dem Amt Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, der Empfehlung für die einheitliche Vorgehensweise innerhalb des Amtes Eider für die Glückwünsche zu Alters- und Ehejubiläen zu folgen. Künftig werden Glückwünsche zu Alters- und Ehejubiläen grundsätzlich gemeinsam im Namen der Gemeinde und des Amtes ausgesprochen. 1. Umgesetzt werden soll das neue Vorgehen zum 01.01.2027. 2. Den bereits überwiegend etablierten Fünfjahresrhythmus beizubehalten/anzupassen. Ehejubiläen: 3. Die Höhe der Zuwendungen zu den verschiedenen Anlässen festzulegen. Empfehlung: Geburtstage: 30 € und Ehejubiläen: 30 € 4. Die Gemeinde organisiert weiterhin die Präsente. Rechnungen oder Quittungen für Auslagenerstattungen werden bei der Amtsverwaltung eingereicht. Sachverhalt und Begründung: Die derzeitigen Abläufe im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen wurden umfassend analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Ehrung der Jubilare in den amtsangehörigen Gemeinden bereits weitgehend einheitlich erfolgt. Gleichzeitig bestehen jedoch verschiedene organisatorische Einzelschritte, die zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen. Der Bearbeitungsprozess umfasst unter anderem die Erstellung und Pflege der Jubiläumslisten, die Vorbereitung der Glückwunschschreiben, die Abstimmung mit den Gemeinden sowie die Erstellung und den Versand der Unterlagen. Insgesamt bindet die Bearbeitung derzeit monatlich etwa zwei bis drei Arbeitstage. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und zur Schaffung einer einheitlichen Vorgehensweise werden die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen vorgeschlagen. Die wesentlichen Optimierungspotenziale werden im Rahmen einer Präsentation deutlich. Der externe Druck von einheitlichen Karten wird geringe laufende Kosten verursachen, jedoch stehen die geringeren organisatorischen Aufwände diesen entgegen. Zudem ist ein moderner gemeinsamer Auftritt von Amtsverwaltung und Gemeinde ein positives Zeichen. Folgendes Vorgehen wird einheitlich vorgeschlagen: 1. Das Amt verzichtet gänzlich auf die eigenen Urkunden für die Glückwünsche bei Alters- und Ehejubiläen an die Bürgerinnen und Bürger im bisherigen Ausmaß. 2. Das Amt verzichtet auf die bisherigen Geldzuwendungen in Höhe von 30 € an die Jubilare. 3. Das Amt bereitet weiterhin die Bundes-, Landes- und Kreis-Glückwünsche vor. 4. Zudem stellt das Amt den Gemeinden eine Liste mit allen Jubilaren zur Verfügung (monatlich). 5. Das Amt stellt den Gemeinden eine Glückwunschkarte (Blanko) zur Verfügung. Die Karte enthält einen allgemeinen Glückwunsch mit gedruckten Unterschriften von der Amtsvorsteherin und dem Amtsdirektor. Auf der anderen Seite der Glückwunschkarte ist ein leerer Bereich für individuelle Glückwünsche aus den Gemeinden. (Siehe Anhang) 6. Die Bürgermeister/Gemeindevertretung geben die Glückwünsche persönlich aus oder stellen zu. In Ausnahmefällen können Gemeinden die signierten Glückwünsche an das Sekretariat zurückgeben, damit diese zum Stichtag per Post versendet werden. Monatliche Vorauszahlungen der Bargeldbeträge können nicht mehr umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen: einmalige Kosten: nein ja, in Höhe von € laufende Kosten: nein ja, in Höhe von (abhängig von Fallzahlen/ Werten) € pro Haushaltsjahr Zuständigkeit der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses gemäß Hauptsatzung Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erforderlich, erforderlich und soll nach Vorstellung der Verwaltung wie folgt vorgenommen werden: Anlagen: keine PowerPoint Bemerkung:

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