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Alters- und Ehejubiläen der Gemeinde - Vereinheitlichung und gemeinsame Glückwünsche mit dem Amt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Kirchspielslandgemeinden Eider |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt: Geschäftsbereich I - Innere Verwaltung/ Team Organisation öffentlich
Sachbearbeiter: Rühmann, Viktoria
Az.: 04- 17.08.2026
Vorlage
für die Sitzung
der Gemeindevertretung Barkenholm
am 12.11.2026
TOP 6.: Alters- und Ehejubiläen der Gemeinde - Vereinheitlichung und gemeinsame
Glückwünsche mit dem Amt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Empfehlung für die einheitliche
Vorgehensweise innerhalb des Amtes Eider für die Glückwünsche zu Alters- und
Ehejubiläen zu folgen. Künftig werden Glückwünsche zu Alters- und Ehejubiläen
grundsätzlich gemeinsam im Namen der Gemeinde und des Amtes ausgesprochen.
1. Umgesetzt werden soll das neue Vorgehen zum 01.01.2027.
2. Den bereits überwiegend etablierten Fünfjahresrhythmus
beizubehalten/anzupassen.
Ehejubiläen:
3. Die Höhe der Zuwendungen zu den verschiedenen Anlässen festzulegen.
Empfehlung: Geburtstage: 30 € und Ehejubiläen: 30 €
4. Die Gemeinde organisiert weiterhin die Präsente. Rechnungen oder
Quittungen für Auslagenerstattungen werden bei der Amtsverwaltung
eingereicht.
Sachverhalt und Begründung:
Die derzeitigen Abläufe im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen wurden
umfassend analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Ehrung der Jubilare in den
amtsangehörigen Gemeinden bereits weitgehend einheitlich erfolgt. Gleichzeitig
bestehen jedoch verschiedene organisatorische Einzelschritte, die zu einem erhöhten
Verwaltungsaufwand führen.
Der Bearbeitungsprozess umfasst unter anderem die Erstellung und Pflege der
Jubiläumslisten, die Vorbereitung der Glückwunschschreiben, die Abstimmung mit den
Gemeinden sowie die Erstellung und den Versand der Unterlagen. Insgesamt bindet
die Bearbeitung derzeit monatlich etwa zwei bis drei Arbeitstage.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und zur Schaffung einer einheitlichen
Vorgehensweise werden die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen
vorgeschlagen. Die wesentlichen Optimierungspotenziale werden im Rahmen einer
Präsentation deutlich.
Der externe Druck von einheitlichen Karten wird geringe laufende Kosten verursachen,
jedoch stehen die geringeren organisatorischen Aufwände diesen entgegen. Zudem
ist ein moderner gemeinsamer Auftritt von Amtsverwaltung und Gemeinde ein
positives Zeichen.
Folgendes Vorgehen wird einheitlich vorgeschlagen:
1. Das Amt verzichtet gänzlich auf die eigenen Urkunden für die Glückwünsche
bei Alters- und Ehejubiläen an die Bürgerinnen und Bürger im bisherigen
Ausmaß.
2. Das Amt verzichtet auf die bisherigen Geldzuwendungen in Höhe von 30 € an
die Jubilare.
3. Das Amt bereitet weiterhin die Bundes-, Landes- und Kreis-Glückwünsche vor.
4. Zudem stellt das Amt den Gemeinden eine Liste mit allen Jubilaren zur
Verfügung (monatlich).
5. Das Amt stellt den Gemeinden eine Glückwunschkarte (Blanko) zur
Verfügung. Die Karte enthält einen allgemeinen Glückwunsch mit gedruckten
Unterschriften von der Amtsvorsteherin und dem Amtsdirektor. Auf der
anderen Seite der Glückwunschkarte ist ein leerer Bereich für individuelle
Glückwünsche aus den Gemeinden. (Siehe Anhang)
6. Die Bürgermeister/Gemeindevertretung geben die Glückwünsche persönlich
aus oder stellen zu. In Ausnahmefällen können Gemeinden die signierten
Glückwünsche an das Sekretariat zurückgeben, damit diese zum Stichtag per
Post versendet werden.
Monatliche Vorauszahlungen der Bargeldbeträge können nicht mehr umgesetzt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
einmalige Kosten: nein ja, in Höhe von €
laufende Kosten: nein ja, in Höhe von (abhängig von Fallzahlen/ Werten) €
pro Haushaltsjahr
Zuständigkeit der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses gemäß
Hauptsatzung
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist
nicht erforderlich,
erforderlich und soll nach Vorstellung der Verwaltung wie folgt vorgenommen werden:
Anlagen:
keine
PowerPoint
Bemerkung:
Text aus PDF extrahiert