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Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Kirchspielslandgemeinden Eider
Datum2026-11-12
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Amt: Geschäftsbereich II - Finanzen öffentlich Sachbearbeiter: Steffen, Ronja Az.: 902.53- 12.05.2026 Vorlage für die Sitzung der Gemeindevertretung Barkenholm am 12.11.2026 TOP 4.: Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 Beschlussvorschlag: a) Nach § 4 der Haushaltssatzung ist der Bürgermeister ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen bis zu einem Wert von 1.100 € zu leisten. Folgende Aufwendungen/Auszahlungen sind im Haushaltsjahr 2025 seit dem 04.09.2025 geleistet worden und werden zur Kenntnis genommen; die Genehmigung gilt als erteilt: Produktsachkonto Erläuterung Überschreitung 281000.5271000 Anschaffung Flaggen 490,78 € Heimat- und sonstige Kulturpflege Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Ansatz: 585,88 € 281000.5318000 Zusätzlich durch GV 120,00 € Heimat- und Kulturpflege beschlossene Förderung Zuschüsse Vereine und eines Vereins Verbände (Wildtierrettung) Ansatz: 500,00 € 531001.5431000 Verschiedene 4,74 € Elektrizitätsversorgung Bekanntmachungen im Geschäftsaufwendungen Bundesanzeiger Ansatz: 0,00 € 611001.5372010 Endgültige Festsetzung der 168,00€ Steuern, allg. Zuweisungen, Kreisumlage allg. Umlagen Kreisumlage Ansatz: 82.000,00 € Summe 783,52 € b) Die Leistung folgender erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen wird gem. § 82 GO zugestimmt: Produktsachkonten Erläuterung Überschreitung 531001.5431006 Anwaltliche Beratung 2.575,27 € Elektrizitätsversorgung Windpark Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten Ansatz: 0,00€ Summe 2.575,27 € Die Deckung der über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen erfolgt durch: • Mehrerträge Gewerbesteuer rd. 4.700 € Finanzielle Auswirkungen: einmalige Kosten: nein ja, in Höhe von € laufende Kosten: nein ja, in Höhe von € pro Haushaltsjahr Zuständigkeit der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses gemäß Hauptsatzung Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erforderlich, erforderlich und soll nach Vorstellung der Verwaltung wie folgt vorgenommen werden: Anlagen: keine Bemerkung:

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