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Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Kirchspielslandgemeinden Eider |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt: Geschäftsbereich II - Finanzen öffentlich
Sachbearbeiter: Steffen, Ronja
Az.: 902.53- 12.05.2026
Vorlage
für die Sitzung
der Gemeindevertretung Barkenholm
am 12.11.2026
TOP 4.: Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr
2025
Beschlussvorschlag:
a) Nach § 4 der Haushaltssatzung ist der Bürgermeister ermächtigt, unerhebliche
über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen bis zu einem Wert
von 1.100 € zu leisten. Folgende Aufwendungen/Auszahlungen sind im
Haushaltsjahr 2025 seit dem 04.09.2025 geleistet worden und werden zur
Kenntnis genommen; die Genehmigung gilt als erteilt:
Produktsachkonto Erläuterung Überschreitung
281000.5271000 Anschaffung Flaggen 490,78 €
Heimat- und sonstige
Kulturpflege
Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen
Ansatz: 585,88 €
281000.5318000 Zusätzlich durch GV 120,00 €
Heimat- und Kulturpflege beschlossene Förderung
Zuschüsse Vereine und eines Vereins
Verbände (Wildtierrettung)
Ansatz: 500,00 €
531001.5431000 Verschiedene 4,74 €
Elektrizitätsversorgung Bekanntmachungen im
Geschäftsaufwendungen Bundesanzeiger
Ansatz: 0,00 €
611001.5372010 Endgültige Festsetzung der 168,00€
Steuern, allg. Zuweisungen, Kreisumlage
allg. Umlagen
Kreisumlage
Ansatz: 82.000,00 €
Summe 783,52 €
b) Die Leistung folgender erheblicher über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen/Auszahlungen wird gem. § 82 GO zugestimmt:
Produktsachkonten Erläuterung Überschreitung
531001.5431006 Anwaltliche Beratung 2.575,27 €
Elektrizitätsversorgung Windpark
Sachverständigen-, Gerichts-
u. ä. Kosten
Ansatz: 0,00€
Summe 2.575,27 €
Die Deckung der über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen erfolgt
durch:
• Mehrerträge Gewerbesteuer rd. 4.700 €
Finanzielle Auswirkungen:
einmalige Kosten: nein ja, in Höhe von €
laufende Kosten: nein ja, in Höhe von € pro Haushaltsjahr
Zuständigkeit der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses gemäß
Hauptsatzung
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist
nicht erforderlich,
erforderlich und soll nach Vorstellung der Verwaltung wie folgt vorgenommen
werden:
Anlagen:
keine
Bemerkung:
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