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Verpflichtung der Abgeordneten und Pflichtenbelehrung
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Springe |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage
Drucksache Nr.: 1/2026-2031
Datum: 05.10.2026
Fachbereich/Fachdienst: FB I - Fachbereich Innere Dienste und Finanzen
Beratungsfolge:
Gremium Termin öffentlich nichtöffentlich
Ortsrat Alferde 02.11.2026 X
Ortsrat Altenhagen I 10.11.2026 X
Ortsrat Alvesrode 16.11.2026 X
Ortsrat Bennigsen 11.11.2026 X
Ortsrat Eldagsen und Mittelrode 04.11.2026 X
Ortsrat Gestorf 11.11.2026 X
Ortsrat Holtensen und Boitzum 04.11.2026 X
Ortsrat Lüdersen 03.11.2026 X
Ortsrat Springe 04.11.2026 X
Rat 05.11.2026 X
Ortsrat Völksen 10.11.2026 X
Verpflichtung der Abgeordneten und Pflichtenbelehrung
Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der ab
01.11.2026 gültigen Fassung (Nds. GVBl. Nr. 77/2026 vom 14.09.2026) werden die
Abgeordneten zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl vom Bürgermeister förmlich
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten. Weiter sind die Abgeordneten gem. § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG
die Abgeordneten auf die Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG hinzuweisen. Dieser Hinweis
ist aktenkundig zu machen. Hierzu ist eine Aufnahme in das Protokoll ausreichend. Ein Auszug
des Gesetzestextes ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt und wurde allen gewählten
Mandatsträger/innen (Rat und Ortsräte) bereits zur Wahlannahme übersendet.
Gem. § 91 Abs. 4 Satz 4 NKomVG werden die Mitglieder des Ortsrates von dem/der bisherigen
Ortsbürgermeister/innen auf Ihre Pflichten nach den §§ 40 – 42 hingewiesen und verpflichtet,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten. Nach Abs. 5 werden auch die beratenden Mitglieder des Ortsrates verpflichtet. Es
handelt sich hierbei nach § 91 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt
Springe in der zurzeit gültigen Fassung um Ratsmitglieder, die in der entsprechenden
Ortschaft wohnen.
(Springfeld)
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert