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Verpflichtung der Abgeordneten und Pflichtenbelehrung

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Springe
Datum2026-11-05
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Mitteilungsvorlage Drucksache Nr.: 1/2026-2031 Datum: 05.10.2026 Fachbereich/Fachdienst: FB I - Fachbereich Innere Dienste und Finanzen Beratungsfolge: Gremium Termin öffentlich nichtöffentlich Ortsrat Alferde 02.11.2026 X Ortsrat Altenhagen I 10.11.2026 X Ortsrat Alvesrode 16.11.2026 X Ortsrat Bennigsen 11.11.2026 X Ortsrat Eldagsen und Mittelrode 04.11.2026 X Ortsrat Gestorf 11.11.2026 X Ortsrat Holtensen und Boitzum 04.11.2026 X Ortsrat Lüdersen 03.11.2026 X Ortsrat Springe 04.11.2026 X Rat 05.11.2026 X Ortsrat Völksen 10.11.2026 X Verpflichtung der Abgeordneten und Pflichtenbelehrung Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der ab 01.11.2026 gültigen Fassung (Nds. GVBl. Nr. 77/2026 vom 14.09.2026) werden die Abgeordneten zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Weiter sind die Abgeordneten gem. § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG die Abgeordneten auf die Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG hinzuweisen. Dieser Hinweis ist aktenkundig zu machen. Hierzu ist eine Aufnahme in das Protokoll ausreichend. Ein Auszug des Gesetzestextes ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt und wurde allen gewählten Mandatsträger/innen (Rat und Ortsräte) bereits zur Wahlannahme übersendet. Gem. § 91 Abs. 4 Satz 4 NKomVG werden die Mitglieder des Ortsrates von dem/der bisherigen Ortsbürgermeister/innen auf Ihre Pflichten nach den §§ 40 – 42 hingewiesen und verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Nach Abs. 5 werden auch die beratenden Mitglieder des Ortsrates verpflichtet. Es handelt sich hierbei nach § 91 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Springe in der zurzeit gültigen Fassung um Ratsmitglieder, die in der entsprechenden Ortschaft wohnen. (Springfeld) Bürgermeister

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