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Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Seelze |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Informationsvorlage Nummer: XIX/0001
seel z e
Stadt mit Schwung
Der Bürgermeister Seelze, 14.07.2026
OE: Büro des Bürgermeisters
Az: 0.1/L.Pohl
Beratungsfolge
Termin Status
Rat der Stadt Seelze 05.11.2026 öffentlich
beschließend
Beratungsgegenstand
Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister
Sachverhalt
Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl sind nach § 60 NKomVG die Mitglieder des Rates
durch den Hauptverwaltungsbeamten förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Vorschriften der §§ 40, 41, 42 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalver-
fassungsgesetz (NKomVG) sind auf die Abgeordneten anzuwenden.
Der Verpflichtung soll die Pflichtenbelehrung vorausgehen.
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung sind aktenkundig zu machen (§ 43 NKomVG).
Ein Beschluss ist nicht zu fassen.
Grundlage für die Belehrung ist das dieser Vorlage beigefügte Merkblatt.
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