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Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Seelze
Datum2026-11-05
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- 1 - Informationsvorlage Nummer: XIX/0001 seel z e Stadt mit Schwung Der Bürgermeister Seelze, 14.07.2026 OE: Büro des Bürgermeisters Az: 0.1/L.Pohl Beratungsfolge Termin Status Rat der Stadt Seelze 05.11.2026 öffentlich beschließend Beratungsgegenstand Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister Sachverhalt Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl sind nach § 60 NKomVG die Mitglieder des Rates durch den Hauptverwaltungsbeamten förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Vorschriften der §§ 40, 41, 42 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalver- fassungsgesetz (NKomVG) sind auf die Abgeordneten anzuwenden. Der Verpflichtung soll die Pflichtenbelehrung vorausgehen. Pflichtenbelehrung und Verpflichtung sind aktenkundig zu machen (§ 43 NKomVG). Ein Beschluss ist nicht zu fassen. Grundlage für die Belehrung ist das dieser Vorlage beigefügte Merkblatt.

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