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Ausbau der Straße im Rahmen der Neugestaltung und des Ausbaus des Marktplatzes Ausbauprogramm
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Weiler bei Monzingen |
| Datum | 2026-11-07 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Gremium Termin Status
Gemeinderat Weiler bei Monzingen 07.11.2026 öffentlich beschließend
Nr. 2026/Weiler012
Fachbereich Fachbereich 3 - Bauen
Sachbearbeiter(in) Enkirch, Anette
Datum 28.09.2026
Ausbau der Straße im Rahmen der Neugestaltung und des Ausbaus des
Marktplatzes
Ausbauprogramm
Hinweis:
Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und
Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben
bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen.
Sach- und Rechtslage:
Der Marktplatz der Ortsgemeinde Weiler ist ein zum Anbau bestimmter Platz, der zurzeit
als Kreuzungsbereich zur Erreichung der anliegenden Straßen Zehntenstraße,
Falltorstraße, Erbesgasse, Weinheckstraße und Rathausstraße dient. Teilbereiche werden
als Parkfläche sowie zeitweise als Freifläche für Veranstaltungen genutzt. Im Rahmen der
Dorferneuerung wird der gesamte Bereich inkl. Anpassung der Verkehrsführung
neugestaltet und ausgebaut. Mit der verkehrs- und infrastrukturellen Planung soll ein
sicherer barrierefreier und funktionaler Raum geschaffen werden, der sowohl den
Bedürfnissen der Anwohner als auch der Dienstleister gerecht wird. Die Umgestaltung des
Marktplatzes und die Anpassung der Verkehrsführung tragen zur Verbesserung der
Lebensqualität im Sanierungsgebiet bei. Im Zuge der Ausbaumaßnahme werden die
Straßen- und Gehwegbereiche, sowie die Parkflächen klar definiert.
Aufgrund des sehr schlechten Gesamtzustandes und der bereits lange abgelaufenen
üblichen Nutzungsdauer werden die Straße inkl. der Gehwege und Parkbuchten durch die
Ortsgemeinde Weiler bei Monzingen erneuert. Ebenfalls geplant ist eine Erneuerung der
Wasserleitungen sowie der Kanalisation durch die Verbandsgemeindewerke. Bei den neu
hinzukommenden Verkehrsflächen, so beispielsweise bei den beiden Parkplätzen an der
nordwestlichen Seite des Rathauses, handelt es sich um beitragsfähige
Erweiterungsmaßnahmen.
Die übrigen zum Aufenthalt und der Erholung konzipierten Flächen werden im Rahmen
der Dorferneuerung gestaltet.
Ausbauprogramm:
Straßenbau
Im gesamten Planungsgebiet erfolgt eine klare Trennung zwischen Fahrbahn und
Gehweg. Die Fahrbahn wird verkehrsberuhigt ausgelegt, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen und gleichzeitig den Lärmpegel in den angrenzenden Wohngebieten zu
reduzieren. Im westlichen Platzbereich ist zwischen Zehntenstraße und Falltorstraße ein
Wendehammer Typ 3 mit einem Radius von 6,0 m vorgesehen.
In der Weinheckstraße ist entlang der Flurstücke 128, 129 und 130 ein Gehweg mit einer
Breite von 1,0 m geplant, auf der gegenüberliegenden Seite wird der Gehwegbereich
entsprechend der angrenzenden Flurstücke angelegt. Ein weiterer Gehweg entsteht im
südwestlichen Bereich vor dem Flurstück 59.
Nach den vorliegenden Plänen ist als Fahrbahnbelag eine Asphaltschicht und für die
Gehwegbereiche eine Pflasterdecke mit Klimasteinen vorgesehen, als Einfassung der
Fahrbahnbegrenzung ist ein Natursteinpflasterband geplant.
Zwei Parkplätze, davon ein Behindertenparkplatz, sind an der nordwestlichen Seite des
Rathauses konzipiert. Jeweils eine Parkbucht ist gegenüber der Trafostation sowie neben
dem Feuerwehrhaus vorgesehen. Im westlichen Bereich sollen zwei weitere temporär
nutzbare Parkplätze entstehen.
Notwendige Angleichungsarbeiten im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme sind zu
berücksichtigen.
Im Rahmen des Ausbaus erfolgt eine Erneuerung der Wasserleitungen sowie der
Schmutzwasser- und Regenkanäle durch die Verbandsgemeindewerke. Auch werden
Versorgungsleitungen durch die Versorger ertüchtigt.
Grunderwerb
Die Freifläche Flur 29, Flst. 189 mit 227 m² wurde im Jahr 2023 erworben.
Straßenbeleuchtung
Eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist nicht Gegenstand dieser Baumaßnahme.
Entwässerung
Das anfallende Oberflächenwasser wird mit Hilfe von zwei seitlich verlaufenden
Entwässerungsrinnen der Kanalisation zugeführt.
Bauzeit
Die Durchführung der Baumaßnahme ist für die Jahre 2028 / 2029 geplant.
Kosten
Gemäß den Planungsunterlagen betragen die Kosten für die Verkehrsanlagen ca.
469.235,00 €. Hinzu kommen anteilmäßige Nebenkosten, Kosten für den Grunderwerb
und der Investitionskostenanteil für die Straßenentwässerung.
Für die Ausbaumaßnahme werden im Rahmen der Ausbaubeitragssatzung
wiederkehrende Beiträge abgerechnet.
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler bei Monzingen beschließt den Ausbau der
Verkehrsanlage Marktplatz inkl. der Nebenanlagen im Rahmen der Dorferneuerung und
stimmt dem Ausbauprogramm zu. Die Ausführung soll auf Grundlage des beschlossenen
Ausbauprogramms erfolgen.
Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Gez.
Vorsitzende/r
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Text aus PDF extrahiert