Startseite › Gemeinde Gersten › Dokument

Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Gersten
Datum2026-11-05
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Gersten 21.10.2026 Org.-Zeichen: I Sitzungsvorlage Nr.: 2026/G/050 Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlich Gemeinderat Gersten 05.11.2026 ja Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss Für das Amt des Bürgermeisters vorschlagberechtigt ist wenn nicht für die Dauer der Wahlperiode auf die Bildung des Verwaltungsausschusses verzichtet wird (§ 104 NKomVG) mit Rücksicht auf die Anrechnung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bei der Sitzverteilung (§ 75 Abs. 1 Satz 2) nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat (§ 105 Abs. 1 Satz 2). In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden kann auf das Bilden eines Verwaltungsausschusses verzichtet werden. Mit Rücksicht auf die Unterschiedlichkeit der Vorschlagsberechtigung muss über die Frage des Verzichts auf die Bildung des Verwaltungsausschusses Klarheit bestehen, so dass der diesbezügliche Beschluss, der eine Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf (§ 104), vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gefasst werden muss. Die Mitgliedsgemeinden haben in den letzten Wahlperioden grundsätzlich auf das Bilden eines Verwaltungsausschusses verzichtet. Wird kein Verwaltungsausschuss gebildet, ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe vorschlagsberechtigt. (§ 105 Abs. 1 Satz 2). Finanzielle Auswirkungen: ./. Beschlussvorschlag: -2031 auf das Bilden eines

Text aus PDF extrahiert