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Neuaufstellung des Teilhabeplanes der Hansestadt Herford

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GemeindeStadt Herford
Datum2026-11-04
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HANSESTADT HERFORD Vorlage Die Bürgermeisterin öffentlich Abteilung Wohnen, Integration und Soziales Nummer: BB/5/2026 Herford, 12.10.2026 Vorblatt für Verwaltungsvorlage Beratungsfolge Termin Behandlung Beirat für Menschen mit 04.11.2026 Beratung und Beschluss Behinderungen Sozialausschuss 01.12.2026 Beratung und Empfehlung Rat 11.12.2026 Beschluss Beschlussvorschlag: Der Beirat für Menschen mit Behinderungen empfiehlt dem Sozialausschuss der Hansestadt Herford, den Teilhabeplan der Hansestadt Herford ab 2027 neu aufzustellen. Thema/Beratungsgegenstand Neuaufstellung des Teilhabeplanes der Hansestadt Herford Rechtsgrundlage: UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) Fachliche Zielsetzung: Fortschreibung der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Darstellung der Historie: Ratssitzung vom 11. Dezember 2015: Beschluss des Teilhabeplans „Eine Gesellschaft für alle – Herford inklusiv“ Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen am 21. Juni 2021: Umsetzung der Teilhabeplanung 2016 bis 2020 siehe Anlage A/69/21 Umsetzung der Teilhabeplanung 2021 bis 2026 siehe Anlage BB/3/2026 Perspektive: Aufstellung eines neuen Teilhabeplanes für Menschen mit Behinderungen; teilweise unter Beachtung der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel Auswirkung auf den Klimaschutz / Ziele des Klimaschutzkonzeptes: keine Vorlage BB/5/2026 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Nein Ja Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan Bezeichnung/ Nr. Ergebnisplan/ Erfolgsplan lfd. Jahr Folgejahr/e Erträge EUR Personalkosten (zusätzlich) Sachkosten 5.000,00 € 5.000,00 € Abschreibung Zinsaufwand Summe Aufwand EUR 5.000,00 € 5.000,00 € Saldo 5.000,00 € 5.000,00 € Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan Finanzplan/ Investitionsplan lfd. Jahr Folgejahr/e Bezeichnung/ Nr. Einzahlungen Fördermittel Einzahlungen Beiträge etc. investive Auszahlungen Saldo 0,00 € 0,00 € Im Plan vorgesehen ÜPL/APL bereitzustellen einzuplanen Folgejahr/e Anmerkungen Erläuterungen zum Finanzkasten: 1. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Bei Bedarf können Zeilen hinzugefügt werden. 2. Für die Folgejahre ist nur der Wert des ersten Jahres anzugeben. Gravierende Änderungen der Folgejahre können bei Anmerkungen benannt werden. 3. Personalkosten sollten nur angegeben werden, wenn die Aufgabe nicht mit vorhandenem Personal erledigt werden kann. Werte nach KGST. 4. Berechnung der Abschreibung nach dem Bewertungsleitfaden der Stadt Herford. ggfls. Rücksprache mit der Anbu 5. Für die Ermittlung des Zinsaufwandes sollte vereinfacht mit 2% Verzinsung gerechnet werden. Formel: Anschaffungswert-Drittmittel/2 * 2% Verzinsung Vorlage BB/5/2026 Seite 3 Sachverhalt: Am 1. Oktober 2026 fand ein Workshop zur zukünftigen Ausrichtung der Teilhabeplanung der Hansestadt Herford statt. An dem Workshop nahmen 14 Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen teil. Die Veranstaltung wurde mit Unterstützung von Mitarbeitern des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) Detmold vorbereitet und durchgeführt. Die Stadt Herford möchte gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen den bestehenden Teilhabeplan neu aufstellen und an die heutigen Anforderungen und Bedürfnisse anpassen. Der Workshop diente dem Zweck, kritisch auf die alte Planung zu schauen und sich auf einen neuen Weg zu einigen. Dabei informierte die Behindertenbeauftragte über die Erstellung und Umsetzung des ersten Teilhabeplanes aus dem Jahr 2015. Dieser wurde damals mit einem hohen finanziellen und personellen Aufwand (unter Einbindung eines externen Instituts) erstellt. Die umfassenden Auswertungen der 44 ursprünglichen Handlungsempfehlungen zeigen jedoch strukturelle Grenzen des alten Systems auf: Während 15 Maßnahmen erfolgreich erledigt wurden und 19 sich in der fortlaufenden Umsetzung befinden, konnten 2 Ziele noch nicht umgesetzt werden. Fünf Maßnahmen betrafen den privatrechtlichen Bereich (z.B. Deutsche Bahn, private Wirtschaft), auf den die Stadt Herford keinen direkten rechtlichen oder finanziellen Zugriff hat. Siehe hierzu Vorlage BB/3/2026 und Anlage. Die Federführung liegt bei der Behindertenbeauftragten. Die Fachämter werden entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten dabei von der Behindertenbeauftragten eingebunden und inhaltlich unterstützt Der Beirat für Menschen mit Behinderungen verlor durch die komplexen Handlungsempfehlungen – teils ohne echte Einwirkmöglichkeit auf die unterschiedlichen Organisationen - zunehmend den Bezug zum Plan. Um eine effiziente, messbare und für alle Beteiligten befriedigende Arbeit zu gewährleisten, ist zukünftig eine Fokussierung zwingend erforderlich. Durch die Reduzierung auf wenige Ziele werden städtische Ressourcen zielgerichtet dort eingesetzt, wo die Stadt Herford die annähernd alleinige Steuerungshoheit besitzt. Die Zusammenarbeit zwischen Beirat, Behindertenbeauftragte und dem jeweiligen Fachamt sichert eine gemeinsame Verantwortung und stärkt die gesetzliche Funktion des Beirates als Expertengremium auf Augenhöhe. Im oben genannten Workshop wurde mit den Anwesenden folgende Strategie abgestimmt: 1. Die zukünftige Teilhabeplanung soll für einen Zeitraum von drei Jahren erstellt werden. Dadurch soll eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Ziele ermöglicht werden. 2. Die bereits im bisherigen Teilhabeplan enthaltenen fünf Handlungsfelder sollen grundsätzlich beibehalten werden. Ergänzend sollen zwei weitere Handlungsfelder aufgenommen werden: - Bewusstseinsbildung - Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Die Handlungsfelder können im weiteren Beteiligungsprozess noch angepasst oder ergänzt werden. Bei der Entwicklung der Ziele soll insbesondere darauf geachtet werden, dass diese konkret und umsetzungsorientiert formuliert werden. Dabei muss geprüft werden, ob die Umsetzung des Ziels bei der Hansestadt Herford liegt. Vorlage BB/5/2026 Seite 4 3. Die Neuaufstellung soll unter enger Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderungen erfolgen. Vorgesehen sind entweder weitere Workshops, in denen die Handlungsfelder konkretisiert und Ziele entwickelt werden, oder eine Tagung, an der alle Handlungsfelder bearbeitet werden. 4. Es soll geprüft werden, inwieweit noch Menschen mit Behinderungen und die Öffentlichkeit einbezogen werden können. Hierzu kommt beispielsweise eine digitale Beteiligung oder Befragung in Betracht. 5. Das Jahr 2027 ist für die weitere Planung und Erarbeitung des neuen Teilhabeplanes vorgesehen. Spätestens ab 2028 soll mit der Umsetzung der neuen Ziele begonnen werden. Die Umsetzung des neuen Planes soll bis 2030 möglichst erfolgt sein. 6. Es wird kein externes Institut beauftragt. Die Behindertenbeauftragte steuert den Prozess mit Unterstützung vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Detmold. In der Anlage finden Sie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Teilhabeplanung. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. i.V. Patrick Puls (Beigeordneter) Anlage(n) Übersicht_Teilhabeplan_alt_neu

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