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Neuaufstellung des Teilhabeplanes der Hansestadt Herford
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Herford |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
HANSESTADT HERFORD Vorlage
Die Bürgermeisterin
öffentlich
Abteilung Wohnen, Integration und Soziales
Nummer: BB/5/2026
Herford, 12.10.2026
Vorblatt für Verwaltungsvorlage
Beratungsfolge Termin Behandlung
Beirat für Menschen mit 04.11.2026 Beratung und Beschluss
Behinderungen
Sozialausschuss 01.12.2026 Beratung und Empfehlung
Rat 11.12.2026 Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen empfiehlt dem Sozialausschuss
der Hansestadt Herford, den Teilhabeplan der Hansestadt Herford ab 2027 neu
aufzustellen.
Thema/Beratungsgegenstand
Neuaufstellung des Teilhabeplanes der Hansestadt Herford
Rechtsgrundlage:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Behindertengleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen
(IGG NRW)
Fachliche Zielsetzung:
Fortschreibung der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Darstellung der Historie:
Ratssitzung vom 11. Dezember 2015: Beschluss des Teilhabeplans „Eine
Gesellschaft für alle – Herford inklusiv“
Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen am 21. Juni 2021: Umsetzung
der Teilhabeplanung 2016 bis 2020 siehe Anlage A/69/21
Umsetzung der Teilhabeplanung 2021 bis 2026 siehe Anlage BB/3/2026
Perspektive:
Aufstellung eines neuen Teilhabeplanes für Menschen mit Behinderungen; teilweise
unter Beachtung der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Auswirkung auf den Klimaschutz / Ziele des Klimaschutzkonzeptes:
keine
Vorlage BB/5/2026 Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Nein Ja
Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan
Bezeichnung/ Nr.
Ergebnisplan/ Erfolgsplan lfd. Jahr Folgejahr/e
Erträge EUR
Personalkosten (zusätzlich)
Sachkosten 5.000,00 € 5.000,00 €
Abschreibung
Zinsaufwand
Summe Aufwand EUR 5.000,00 € 5.000,00 €
Saldo 5.000,00 € 5.000,00 €
Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan
Finanzplan/ Investitionsplan lfd. Jahr Folgejahr/e
Bezeichnung/ Nr.
Einzahlungen Fördermittel
Einzahlungen Beiträge etc.
investive Auszahlungen
Saldo 0,00 € 0,00 €
Im Plan vorgesehen
ÜPL/APL bereitzustellen
einzuplanen Folgejahr/e
Anmerkungen
Erläuterungen zum Finanzkasten:
1. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung.
Bei Bedarf können Zeilen hinzugefügt werden.
2. Für die Folgejahre ist nur der Wert des ersten Jahres anzugeben.
Gravierende Änderungen der Folgejahre können bei Anmerkungen benannt werden.
3. Personalkosten sollten nur angegeben werden, wenn die Aufgabe nicht mit
vorhandenem Personal erledigt werden kann. Werte nach KGST.
4. Berechnung der Abschreibung nach dem Bewertungsleitfaden der Stadt Herford.
ggfls. Rücksprache mit der Anbu
5. Für die Ermittlung des Zinsaufwandes sollte vereinfacht mit 2% Verzinsung
gerechnet werden.
Formel: Anschaffungswert-Drittmittel/2 * 2% Verzinsung
Vorlage BB/5/2026 Seite 3
Sachverhalt:
Am 1. Oktober 2026 fand ein Workshop zur zukünftigen Ausrichtung der
Teilhabeplanung der Hansestadt Herford statt. An dem Workshop nahmen 14 Mitglieder
des Beirates für Menschen mit Behinderungen teil. Die Veranstaltung wurde mit
Unterstützung von Mitarbeitern des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL)
Detmold vorbereitet und durchgeführt.
Die Stadt Herford möchte gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen
den bestehenden Teilhabeplan neu aufstellen und an die heutigen Anforderungen und
Bedürfnisse anpassen. Der Workshop diente dem Zweck, kritisch auf die alte Planung
zu schauen und sich auf einen neuen Weg zu einigen.
Dabei informierte die Behindertenbeauftragte über die Erstellung und Umsetzung des
ersten Teilhabeplanes aus dem Jahr 2015.
Dieser wurde damals mit einem hohen finanziellen und personellen Aufwand (unter
Einbindung eines externen Instituts) erstellt.
Die umfassenden Auswertungen der 44 ursprünglichen Handlungsempfehlungen zeigen
jedoch strukturelle Grenzen des alten Systems auf: Während 15 Maßnahmen erfolgreich
erledigt wurden und 19 sich in der fortlaufenden Umsetzung befinden, konnten 2 Ziele
noch nicht umgesetzt werden. Fünf Maßnahmen betrafen den privatrechtlichen Bereich
(z.B. Deutsche Bahn, private Wirtschaft), auf den die Stadt Herford keinen direkten
rechtlichen oder finanziellen Zugriff hat. Siehe hierzu Vorlage BB/3/2026 und Anlage.
Die Federführung liegt bei der Behindertenbeauftragten. Die Fachämter werden
entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten dabei von der
Behindertenbeauftragten eingebunden und inhaltlich unterstützt
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen verlor durch die komplexen
Handlungsempfehlungen – teils ohne echte Einwirkmöglichkeit auf die unterschiedlichen
Organisationen - zunehmend den Bezug zum Plan.
Um eine effiziente, messbare und für alle Beteiligten befriedigende Arbeit zu
gewährleisten, ist zukünftig eine Fokussierung zwingend erforderlich. Durch die
Reduzierung auf wenige Ziele werden städtische Ressourcen zielgerichtet dort
eingesetzt, wo die Stadt Herford die annähernd alleinige Steuerungshoheit besitzt.
Die Zusammenarbeit zwischen Beirat, Behindertenbeauftragte und dem jeweiligen
Fachamt sichert eine gemeinsame Verantwortung und stärkt die gesetzliche Funktion
des Beirates als Expertengremium auf Augenhöhe.
Im oben genannten Workshop wurde mit den Anwesenden folgende Strategie
abgestimmt:
1. Die zukünftige Teilhabeplanung soll für einen Zeitraum von drei Jahren erstellt
werden. Dadurch soll eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der
Ziele ermöglicht werden.
2. Die bereits im bisherigen Teilhabeplan enthaltenen fünf Handlungsfelder sollen
grundsätzlich beibehalten werden. Ergänzend sollen zwei weitere
Handlungsfelder aufgenommen werden:
- Bewusstseinsbildung
- Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
Die Handlungsfelder können im weiteren Beteiligungsprozess noch angepasst
oder ergänzt werden. Bei der Entwicklung der Ziele soll insbesondere darauf
geachtet werden, dass diese konkret und umsetzungsorientiert formuliert
werden. Dabei muss geprüft werden, ob die Umsetzung des Ziels bei der
Hansestadt Herford liegt.
Vorlage BB/5/2026 Seite 4
3. Die Neuaufstellung soll unter enger Beteiligung des Beirates für Menschen mit
Behinderungen erfolgen. Vorgesehen sind entweder weitere Workshops, in denen
die Handlungsfelder konkretisiert und Ziele entwickelt werden, oder eine Tagung,
an der alle Handlungsfelder bearbeitet werden.
4. Es soll geprüft werden, inwieweit noch Menschen mit Behinderungen und die
Öffentlichkeit einbezogen werden können. Hierzu kommt beispielsweise eine
digitale Beteiligung oder Befragung in Betracht.
5. Das Jahr 2027 ist für die weitere Planung und Erarbeitung des neuen
Teilhabeplanes vorgesehen. Spätestens ab 2028 soll mit der Umsetzung der
neuen Ziele begonnen werden. Die Umsetzung des neuen Planes soll bis 2030
möglichst erfolgt sein.
6. Es wird kein externes Institut beauftragt. Die Behindertenbeauftragte steuert den
Prozess mit Unterstützung vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL)
Detmold.
In der Anlage finden Sie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Teilhabeplanung.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
i.V. Patrick Puls
(Beigeordneter)
Anlage(n)
Übersicht_Teilhabeplan_alt_neu
Text aus PDF extrahiert