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Kanalerneuerung Im Ümminger Feld

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-25
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262693 Status: öffentlich Datum: 01.10.2026 Verfasser/in: 66 41 (16 80) Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Kanalerneuerung Im Ümminger Feld Beschlussvorschriften: § 41 GO NRW Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Ost 04.11.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 25.11.2026 Entscheidung tur Kurzübersicht: Die Maßnahme befindet sich in einer Seitenstraße der Wittener Straße (Hausnummer 514 – 526). Aufgrund der Lage in einer Seitenstraße wurde die Maßnahme nach der am anderen Ende befindli- chen Straße „Im Ümminger Feld“ benannt. Im Ümminger Feld muss eine Haltung des bestehenden Mischwasserkanals aufgrund baulicher Mängel und hydraulischer Überlastung erneuert werden. Beschlussvorschlag: Dem Plan der Verwaltung für den Kanalneubau Im Ümminger Feld wird zugestimmt. Begründung: 1. Allgemeines Die im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.) durchgeführte Un- tersuchung hat ergeben, dass die betroffene Mischwasserhaltung (Baujahr 1975) baulich defekt ist. 2. Beschreibung der Planung Die geplante Kanalbaumaßnahme befindet sich im Stadtbezirk 4 - Ost im Ortsteil Langendreer im Einzugsgebiet 3 – Langendreer Bach. Seite 1 von 3 Die zu erneuernde Haltung umfasst den vorhandenen Mischwasserkanal von Schacht 701 bis Schacht 125. Die neue Haltung wird aufgrund der räumlichen Nähe zum Wohngebäude Wittener Straße 514 in zwei Haltungen aufgeteilt und in die Straßenmitte verlegt. Die Haltungen werden in offener Bauweise erneuert. Die neue Haltung erhält eine Vergrößerung der Nennweite von DN 300 auf DN 400 und wird in Beton ausgeführt. 3. Zeitpunkt der Ausführung (Baubeginn) Mit der Baumaßnahme wird voraussichtlich im I. Quartal des Jahres 2027 begonnen. 4. Auswirkung auf den Straßenverkehr Zur Durchführung der Arbeiten muss die Seitenstraße voll gesperrt werden. Eine Ausweitung der Bauarbeiten auf den Gehweg und teilweise Nutzung der Wittener Straße bei Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit beider Richtungen ist nicht auszuschließen. 5. Bauzeit Die Bauzeit beträgt ca. 1 Monat. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahme: Die Kostenberechnung wurde gemäß DIN 276 Teil 4 durchgeführt. Die Gesamtkosten der Kanal- baumaßnahme betragen rd. 210.000 EUR (einschließlich 19 % MwSt). Die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2026 unter PSP- Element 6.00000340.5304.500.001 „Neubau Einzelhaltungen“ zur Verfügung. Jährliche Folgelasten: Unterhaltungsaufwand Die jährlichen Folgekosten zur Unterhaltung belaufen sich auf 3 % der Bausumme und betragen rd. 6.300 EUR. Sie werden über das Budget von StA 66 gedeckt. Abschreibungsaufwand Der jährliche Abschreibungsaufwand der Kanalbaumaßnahme beläuft sich bei einer Nutzungsdauer von 80 Jahren auf rd. 2.625 EUR. Zinsaufwand Bei einem aktuellen Zinssatz von rd. 3,64% belaufen sich der anfängliche jährliche Zinsaufwand auf 8 TEUR sowie der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre auf 4 TEUR.* * Die dargestellte jährliche Zinsbelastung ist ein vereinfachter Durchschnittswert für die gesamte Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Dabei wird eine Zinsbindung von 10 Jahren fiktiv unterstellt und dieser Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit beispielhaft fortgeschrieben. Die geplanten Zahlungszeitpunkte der Investition bleiben unberücksichtigt. Der maßgebliche Zinssatz wird quartalsweise für das Folgequar- tal aktualisiert. KAG Die KAG-Beiträge werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr erhoben. Klimarelevante Auswirkungen: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262693 Seite 2 von 3 Die Erneuerung der Haltung ist ökologisch negativ zu bewerten. Die verwendeten Materialien (Be- ton, Asphalt) sind ebenfalls ökologisch negativ zu bewerten. Aufgrund der hydraulisch notwenigen Vergrößerung und Betrachtung einer einzelnen Haltung sind keine Alternativen verfügbar. Ökono- misch und sozial nachhaltigere Möglichkeiten stehen ebenfalls nicht zur Verfügung. Anlage(n): 1. Lageplan Beschlussvorlage der Verwaltung 20262693 Seite 3 von 3

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