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Fortsetzung der Poollösung für Schulbegleitungen auf der Robert-Schuman-Europaschule Evaluation der Poollösungen nach erfolgter Gesetzgebung zum SGB VIII
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/317
Fachbereich Freizeit Familie
STADT WILLICH
Soziales
Geschäftsbereich Jugend
Datum 06.10.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Jugendhilfeausschuss 04.11.2026
Ausschuss für Schule und Bildung 10.11.2026
Betreff:
Fortsetzung der Poollösung für Schulbegleitungen auf der Robert-Schuman-Europaschule
Evaluation der Poollösungen nach erfolgter Gesetzgebung zum SGB VIII
Sachverhalt:
Historie
In Willich werden an drei Schulstandorten Poollösungen für Schulbegleitungen realisiert: seit dem
Schuljahr 2017/2018 an der Albert-Schweitzer-Schule, seit dem Schuljahr 2018/2019 an der
Hubertsschule und seit dem Schuljahr 2022/2023 an der Robert-Schuman-Europaschule.
Am 21.12.2021 beschloss der Stadtrat die Poollösungen an der Albert-Schweitzer-Schule und der
Hubertusschule dauerhaft fortzusetzen.
Am 04.02.2025 beschloss der Jugendhilfeausschuss die Verlängerung der Poollösung als
Pilotprojekt an der Robert-Schuman-Europaschule bis zum 31.07.2027.
Es muss über den Fortgang des Projektes entschieden werden.
Rahmenbedingungen
Hilfen in Form von Schulbegleitung sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe für junge Menschen
mit (drohender) Behinderung und gehören zur Gruppe der Leistungen zur Teilhabe an Bildung
gem. §§ 75, 112 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX). Die Rechtsgrundlage für
Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung ist § 35a SGB VIII i.V.m. §§ 75, 112 SGB IX.
Während Schulbegleitungen als Einzelfallhilfe auf Antrag der Anspruchsberechtigten und nach
Prüfung eines individuellen Rechtsanspruchs bewilligt werden, wird innerhalb der Poollösungen im
Infrastrukturmodell der Zugang zu einer Schulbegleitung von einem individuellen Antragsverfahren
abgelöst und deutlich flexibilisiert.
Konzeptioneller Umbau
Im Schuljahr 2025/2026 erfolgte ein konzeptioneller Umbau vom fallunabhängigen zum
fallabhängigen Infrastrukturmodell. Während im fallunabhängigen Infrastrukturmodell die
Kapazitäten der Poollösung in Orientierung an allgemeinen schulischen Bedarfen verteilt wurden,
richtet sich die Poollösung im fallabhängigen Infrastrukturmodell präzise auf die Bedarfe
bestimmter Schüler:innen mit (drohender) seelischer Behinderung aus. Hierfür können
Schüler:innen von ihren Eltern für die Poollösung angemeldet werden. Voraussetzung für die
Anmeldung zur Poollösung ist ein ärztlicher Nachweis über die Abweichung der seelischen
Gesundheit und die Beschreibung einer Teilhabebeeinträchtigung durch die Schule.
Innerhalb des fallabhängigen Infrastrukturmodells sollen pro Poolkontingent in Höhe von 25
FLS/Woche mindestens 2 Schüler:innen mit (drohender) seelischer Behinderung ein
bedarfsdeckendes Angebot erhalten.
Um Bedarfen frühzeitig zu entsprechen und präventiv entgegenzuwirken, können außerdem an
den Grundschulen in der Schuleingangsphase 25% der Kapazitäten der Poollösung ohne
Anmeldeverfahren flexibel eingesetzt werden.
Evaluation
Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 04.02.2025, dass evaluiert werden soll, ob die
Poollösung die Bedarfe von Schüler:innen mit (drohender) seelischer Behinderung decken und
dadurch der Einsatz von Einzelfallhilfen reduziert werden konnte. Sofern diese Prüffrage positiv
beantwortet werden könne, soll erwogen werden, den Umfang der in der Poollösung zur Verfügung
stehenden Fachleistungsstunden zu dynamisieren. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, den
Umfang der Fachleistungsstunden der jeweiligen Poollösung in Orientierung am konkreten Bedarf
zu reduzieren oder zu erweitern, um Einzelfallhilfen weiter zu reduzieren.
Der Umbau der Poollösung zum fallabhängigen Infrastrukturmodell wurde mit folgenden
Anmeldezahlen umgesetzt:
Anzahl angemeldeter Schüler:innen (Schuljahr 2025/2026)
SOLL IST
Albert-Schweitzer-Schule min. 5 7
Hubertusschule min. 6 6
Robert-Schuman-Schule min. 10 11
Mit dem Umbau vom fallunabhängigen zum fallabhängigen Poolmodell ist es gelungen, das
Angebot auf den Personenkreis der Anspruchsberechtigten gem. § 35a SGB VIII, Kinder und
Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, auszurichten. Somit konnten mit der
Neukonzeptionierung der Poollösung die fachlichen und organisatorischen Vorteile einer
Poollösung erhalten bleiben und die Voraussetzungen für eine Kostenneutralität gegenüber den
Einzelfallhilfen geschaffen werden.
Perspektiven in einer SGB VIII-Reform
Angesichts aktueller Gesetzgebungsaktivitäten im Bund für ein Kinder- und
Jugendhilfestrukturreformgesetz erscheint eine vertiefte Evaluation und Entscheidung über die Art
und Weise der weiteren Ausgestaltung der Poollösung aktuell nicht sinnvoll. Das im August vom
Bundeskabinett als Regierungsentwurf beschlossene Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder-
und Jugendhilfe (1. KJHSRG) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Die erste
Beratung des Gesetzes im Bundestag wird im Herbst erwartet.
Der Regierungsentwurf sieht in Bezug auf Hilfen in Form von Schulbegleitung vor, dass
Schulbegleitungen ab dem 01.01.2028 als infrastrukturelle Angebote gewährt würden und die
Vorschriften der Hilfeplanung nicht anzuwenden wären. (Nur) wenn keine infrastrukturellen
Angebote zur Verfügung stünden, bestünde ein Anspruch auf eine Einzelfallhilfe.
Träte eine solche Regelung in Kraft, wären die Erfahrungen aus der Willicher Poollösung für die
Umsetzung einer solch grundlegend neuen Rechtslage außerordentlich wertvoll. Sowohl für die
bisherige Praxis der Gewährung von Einzelfallhilfen als auch für die Poollösungen wären
erhebliche konzeptionelle Veränderungen zu entwickeln. Neben der Anpassung der Praxis an eine
neue Rechtslage sollte in diesem Zusammenhang auch die Frage des weiteren Umgangs mit der
sehr großen Trägervielfalt und der Option der Ausweitung von Poollösungen auf andere Schulen
geprüft werden.
Fortsetzung der Poollösung
An der Robert Schuman Europaschule ist der Fortgang der Poollösung aktuell bis zum 31.07.2027
befristet. Die für den Pool angemeldeten Schüler:innen, die Schule und der eingesetzte
Leistungserbringer benötigen zum jetzigen Zeitpunkt Planungssicherheit über den Fortgang der
Poollösung. Die aktuelle Gesetzgebungsaktivität lässt derzeit keine sinnvolle
Perspektiventwicklung zu. Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Kostenneutralität mit der
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Neukonzipierung der Poollösungen gegenüber den Einzelfallhilfen bestätigt werden kann. Daher
sollten die Poollösungen im fallabhängigen Infrastrukturmodell fortgesetzt werden. Das Angebot ist
auf der Albert-Schweitzer Schule und der Hubertusschule bereits entfristet. Auf der Robert
Schuman Europaschule sollte das Angebot befristet bis zum 31.07.2029 (in Orientierung am
Doppelhaushalt und mittelfristiger Finanzplanung) fortgesetzt werden, verbunden mit der Maßgabe
nach Abschluss der relevanten Gesetzgebungsprozesse zum Kinder- und
Jugendhilfestrukturreformgesetz dem Jugendhilfeausschuss erneut zu berichten.
Auswirkungen auf den Stellenplan: -
Klimatische Relevanz:
Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz?
Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒
Erläuterung:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Die für die Folgejahre abgebildeten Kostensteigerungen resultieren aus steigenden
Personalkosten, die die Leistungserbringer in Form von Preissteigerungen weitergeben. Diese
Mehrkosten würden auch im Rahmen von Einzelfallhilfen entstehen und werden somit unabhängig
von der Poollösung ausgelöst. Die Ansätze sind in der Mittelanforderung für den Doppelhaushalt
2027 und 2028 und der mittelfristigen Finanzplanung bereits enthalten. Die kalkulierten
Preissteigerungen basieren auf der Annahme einer Preissteigerung von ca. 3,5% für das 1.
Folgejahr und 3% für die weiteren Folgejahre vor Rundung.
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung 507.000 525.000 540.000 555.000
Finanzrechnung 507.000 525.000 540.000 555.000
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Der Kämmerer hat den dargestellten Auswirkungen auf Ergebnis- und Finanzrechnung
zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
Für den Jugendhilfeausschuss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verlängerung der Poollösung an der Robert-
Schuman-Europaschule für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis zum 31.07.2029.
2. Der Jugendhilfeausschluss beauftragt die Verwaltung nach erfolgter Gesetzgebung zu den
Auswirkungen eines Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes auf die Poollösungen
erneut zu berichten.
Für den Ausschuss für Schule und Bildung:
1. Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt die Verlängerung der Poollösung an der
Robert-Schumann-Europaschule vom 01.08.2027 bis zum 31.07.2029 zur Kenntnis.
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(Dr. Sarah Bünstorf)
Beigeordnete
Anlage(n):
2025-01-17 Konzept Poollösung
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