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Fortsetzung der Poollösung für Schulbegleitungen auf der Robert-Schuman-Europaschule Evaluation der Poollösungen nach erfolgter Gesetzgebung zum SGB VIII

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Willich
Datum2026-11-04
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/317 Fachbereich Freizeit Familie STADT WILLICH Soziales Geschäftsbereich Jugend Datum 06.10.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Jugendhilfeausschuss 04.11.2026 Ausschuss für Schule und Bildung 10.11.2026 Betreff: Fortsetzung der Poollösung für Schulbegleitungen auf der Robert-Schuman-Europaschule Evaluation der Poollösungen nach erfolgter Gesetzgebung zum SGB VIII Sachverhalt: Historie In Willich werden an drei Schulstandorten Poollösungen für Schulbegleitungen realisiert: seit dem Schuljahr 2017/2018 an der Albert-Schweitzer-Schule, seit dem Schuljahr 2018/2019 an der Hubertsschule und seit dem Schuljahr 2022/2023 an der Robert-Schuman-Europaschule. Am 21.12.2021 beschloss der Stadtrat die Poollösungen an der Albert-Schweitzer-Schule und der Hubertusschule dauerhaft fortzusetzen. Am 04.02.2025 beschloss der Jugendhilfeausschuss die Verlängerung der Poollösung als Pilotprojekt an der Robert-Schuman-Europaschule bis zum 31.07.2027. Es muss über den Fortgang des Projektes entschieden werden. Rahmenbedingungen Hilfen in Form von Schulbegleitung sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und gehören zur Gruppe der Leistungen zur Teilhabe an Bildung gem. §§ 75, 112 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX). Die Rechtsgrundlage für Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung ist § 35a SGB VIII i.V.m. §§ 75, 112 SGB IX. Während Schulbegleitungen als Einzelfallhilfe auf Antrag der Anspruchsberechtigten und nach Prüfung eines individuellen Rechtsanspruchs bewilligt werden, wird innerhalb der Poollösungen im Infrastrukturmodell der Zugang zu einer Schulbegleitung von einem individuellen Antragsverfahren abgelöst und deutlich flexibilisiert. Konzeptioneller Umbau Im Schuljahr 2025/2026 erfolgte ein konzeptioneller Umbau vom fallunabhängigen zum fallabhängigen Infrastrukturmodell. Während im fallunabhängigen Infrastrukturmodell die Kapazitäten der Poollösung in Orientierung an allgemeinen schulischen Bedarfen verteilt wurden, richtet sich die Poollösung im fallabhängigen Infrastrukturmodell präzise auf die Bedarfe bestimmter Schüler:innen mit (drohender) seelischer Behinderung aus. Hierfür können Schüler:innen von ihren Eltern für die Poollösung angemeldet werden. Voraussetzung für die Anmeldung zur Poollösung ist ein ärztlicher Nachweis über die Abweichung der seelischen Gesundheit und die Beschreibung einer Teilhabebeeinträchtigung durch die Schule. Innerhalb des fallabhängigen Infrastrukturmodells sollen pro Poolkontingent in Höhe von 25 FLS/Woche mindestens 2 Schüler:innen mit (drohender) seelischer Behinderung ein bedarfsdeckendes Angebot erhalten. Um Bedarfen frühzeitig zu entsprechen und präventiv entgegenzuwirken, können außerdem an den Grundschulen in der Schuleingangsphase 25% der Kapazitäten der Poollösung ohne Anmeldeverfahren flexibel eingesetzt werden. Evaluation Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 04.02.2025, dass evaluiert werden soll, ob die Poollösung die Bedarfe von Schüler:innen mit (drohender) seelischer Behinderung decken und dadurch der Einsatz von Einzelfallhilfen reduziert werden konnte. Sofern diese Prüffrage positiv beantwortet werden könne, soll erwogen werden, den Umfang der in der Poollösung zur Verfügung stehenden Fachleistungsstunden zu dynamisieren. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, den Umfang der Fachleistungsstunden der jeweiligen Poollösung in Orientierung am konkreten Bedarf zu reduzieren oder zu erweitern, um Einzelfallhilfen weiter zu reduzieren. Der Umbau der Poollösung zum fallabhängigen Infrastrukturmodell wurde mit folgenden Anmeldezahlen umgesetzt: Anzahl angemeldeter Schüler:innen (Schuljahr 2025/2026) SOLL IST Albert-Schweitzer-Schule min. 5 7 Hubertusschule min. 6 6 Robert-Schuman-Schule min. 10 11 Mit dem Umbau vom fallunabhängigen zum fallabhängigen Poolmodell ist es gelungen, das Angebot auf den Personenkreis der Anspruchsberechtigten gem. § 35a SGB VIII, Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, auszurichten. Somit konnten mit der Neukonzeptionierung der Poollösung die fachlichen und organisatorischen Vorteile einer Poollösung erhalten bleiben und die Voraussetzungen für eine Kostenneutralität gegenüber den Einzelfallhilfen geschaffen werden. Perspektiven in einer SGB VIII-Reform Angesichts aktueller Gesetzgebungsaktivitäten im Bund für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz erscheint eine vertiefte Evaluation und Entscheidung über die Art und Weise der weiteren Ausgestaltung der Poollösung aktuell nicht sinnvoll. Das im August vom Bundeskabinett als Regierungsentwurf beschlossene Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Die erste Beratung des Gesetzes im Bundestag wird im Herbst erwartet. Der Regierungsentwurf sieht in Bezug auf Hilfen in Form von Schulbegleitung vor, dass Schulbegleitungen ab dem 01.01.2028 als infrastrukturelle Angebote gewährt würden und die Vorschriften der Hilfeplanung nicht anzuwenden wären. (Nur) wenn keine infrastrukturellen Angebote zur Verfügung stünden, bestünde ein Anspruch auf eine Einzelfallhilfe. Träte eine solche Regelung in Kraft, wären die Erfahrungen aus der Willicher Poollösung für die Umsetzung einer solch grundlegend neuen Rechtslage außerordentlich wertvoll. Sowohl für die bisherige Praxis der Gewährung von Einzelfallhilfen als auch für die Poollösungen wären erhebliche konzeptionelle Veränderungen zu entwickeln. Neben der Anpassung der Praxis an eine neue Rechtslage sollte in diesem Zusammenhang auch die Frage des weiteren Umgangs mit der sehr großen Trägervielfalt und der Option der Ausweitung von Poollösungen auf andere Schulen geprüft werden. Fortsetzung der Poollösung An der Robert Schuman Europaschule ist der Fortgang der Poollösung aktuell bis zum 31.07.2027 befristet. Die für den Pool angemeldeten Schüler:innen, die Schule und der eingesetzte Leistungserbringer benötigen zum jetzigen Zeitpunkt Planungssicherheit über den Fortgang der Poollösung. Die aktuelle Gesetzgebungsaktivität lässt derzeit keine sinnvolle Perspektiventwicklung zu. Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Kostenneutralität mit der Sitzungsvorlage 26/317 Seite 2 von 4 Neukonzipierung der Poollösungen gegenüber den Einzelfallhilfen bestätigt werden kann. Daher sollten die Poollösungen im fallabhängigen Infrastrukturmodell fortgesetzt werden. Das Angebot ist auf der Albert-Schweitzer Schule und der Hubertusschule bereits entfristet. Auf der Robert Schuman Europaschule sollte das Angebot befristet bis zum 31.07.2029 (in Orientierung am Doppelhaushalt und mittelfristiger Finanzplanung) fortgesetzt werden, verbunden mit der Maßgabe nach Abschluss der relevanten Gesetzgebungsprozesse zum Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz dem Jugendhilfeausschuss erneut zu berichten. Auswirkungen auf den Stellenplan: - Klimatische Relevanz: Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz? Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒ Erläuterung: Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Die für die Folgejahre abgebildeten Kostensteigerungen resultieren aus steigenden Personalkosten, die die Leistungserbringer in Form von Preissteigerungen weitergeben. Diese Mehrkosten würden auch im Rahmen von Einzelfallhilfen entstehen und werden somit unabhängig von der Poollösung ausgelöst. Die Ansätze sind in der Mittelanforderung für den Doppelhaushalt 2027 und 2028 und der mittelfristigen Finanzplanung bereits enthalten. Die kalkulierten Preissteigerungen basieren auf der Annahme einer Preissteigerung von ca. 3,5% für das 1. Folgejahr und 3% für die weiteren Folgejahre vor Rundung. Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung 507.000 525.000 540.000 555.000 Finanzrechnung 507.000 525.000 540.000 555.000 Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Der Kämmerer hat den dargestellten Auswirkungen auf Ergebnis- und Finanzrechnung zugestimmt. Beschlussempfehlung: Für den Jugendhilfeausschuss: 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verlängerung der Poollösung an der Robert- Schuman-Europaschule für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis zum 31.07.2029. 2. Der Jugendhilfeausschluss beauftragt die Verwaltung nach erfolgter Gesetzgebung zu den Auswirkungen eines Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes auf die Poollösungen erneut zu berichten. Für den Ausschuss für Schule und Bildung: 1. Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt die Verlängerung der Poollösung an der Robert-Schumann-Europaschule vom 01.08.2027 bis zum 31.07.2029 zur Kenntnis. Sitzungsvorlage 26/317 Seite 3 von 4 (Dr. Sarah Bünstorf) Beigeordnete Anlage(n): 2025-01-17 Konzept Poollösung Sitzungsvorlage 26/317 Seite 4 von 4

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