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Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): Umsetzung in der Stadt Willich
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/312
Fachbereich Freizeit Familie
STADT WILLICH
Soziales
Geschäftsbereich Soziales
Datum 09.10.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Jugendhilfeausschuss 04.11.2026
Betreff:
Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): Umsetzung in der Stadt Willich
Sachverhalt:
1. Ausgangslage und wesentliche Änderungen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die Novelle des Kinderbildungsgesetzes am 16. Juli 2026
verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. August 2027 in Kraft. Für die Stadt
Willich ist die Reform sowohl in ihrer Rolle als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch
als Trägerin von zwölf Kindertages-einrichtungen von Bedeutung.
• Neue Betreuungsumfänge: Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden werden künftig auch 30
und 40 Wochenstunden möglich.
• Personal und Angebotsorganisation: Das Gesetz eröffnet Möglichkeiten zur Gestaltung
von Kern- und Randzeiten und enthält Regelungen zur befristeten Überschreitung von
Gruppengrößen. Die konkrete Umsetzung hängt teilweise von noch ausstehenden
Rechtsverordnungen ab.
• Qualität und Förderung: Sprachbildung und Entwicklungsstandserhebung werden gestärkt;
vorgesehen sind außerdem neue bzw. weiterentwickelte Förderansätze wie plusKITA und
Chancen-KITA.
• Finanzierung: Einzelheiten zur Kostenanpassung, insbesondere zum finanziellen Ausgleich
für die Kommunen, sind noch nicht abschließend geklärt, da die entsprechenden
Rechtsverordnungen noch ausstehen. Lediglich die Anpassung der Elternbeiträge kann
unmittelbar durch die Verwaltung gesteuert werden.
• Die Reform bringt fachliche, organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich.
Mehrere Ausführungsbestimmungen stehen noch aus. Dies betrifft insbesondere die
Finanzierung, Personal- und Qualitätsstandards sowie die konkrete Ausgestaltung von Kern-
und Randzeiten. Der Umsetzungsprozess wird die Verwaltung daher auch über den
Starttermin hinaus beschäftigen.
• 2. Bedarfsermittlung und Vorbereitung der Betreuungsangebote
• Welche Betreuungsumfänge in welchen Einrichtungen angeboten werden, wird im Rahmen
der jährlichen Bedarfsplanung entschieden. Dabei ist der Bedarf im gesamten Stadtgebiet in
den Blick zu nehmen; nicht jede Betreuungszeit muss in jeder Einrichtung angeboten
werden. Die Verwaltung stimmt sich hierzu auch mit den freien Trägern ab.
Zur Aktualisierung der Planungsgrundlagen wird die Firma Biregio – wie bereits zu Beginn des
Jahres 2026 angekündigt – eine verkürzte aktuelle Bedarfsprognose erstellen. Die Ergebnisse
werden gemeinsam mit den vorhandenen Bestands- und Nutzungsdaten in die weitere Planung
einbezogen.
Zudem führt die Verwaltung erstmals eine Elternbefragung zu den Betreuungsbedarfen durch. Erste
Ergebnisse sollen in der JHA-Sitzung mündlich vorgestellt werden. Eine ausführliche Auswertung
erfolgt im Nachgang. Die Rückmeldungen sollen helfen, das künftige Angebot möglichst
bedarfsgerecht auszurichten. Belastbare Erkenntnisse zum tatsächlichen Buchungsverhalten
werden allerdings erst nach den kommenden Anmeldeverfahren vorliegen.
Im Buchungsportal Kita-Online sind die neuen Stundenmodelle technisch bereits zentral durch das
Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) hinterlegt. Sie sind derzeit jedoch nicht
auswählbar, da die Angebotsstruktur noch erarbeitet werden muss. Die technische Hinterlegung
stellt keine Festlegung auf bestimmte Betreuungsangebote dar.
3. Elternbeiträge – vorbereitende Information
Die Elternbeitragssatzung gilt trägerübergreifend für die Kindertageseinrichtungen in Willich. Daher
muss auch für die neuen Betreuungsumfänge eine Beitragsgrundlage bestehen, unabhängig davon,
ob diese von städtischen oder freien Trägern angeboten werden.
Zur Vorbereitung wird vorgeschlagen, die Satzung um Beitragsstufen für 30 und 40 Wochenstunden
zu ergänzen und das bestehende Beitragsgefüge für 25, 35 und 45 Stunden unverändert zu lassen.
Als Arbeitsgrundlage dient eine mathematische Annäherung an die bestehenden Beitragssätze
(Mittelwert-Modell): 30 Stunden zwischen 25 und 35 Stunden, 40 Stunden zwischen 35 und 45
Stunden. Die Berechnung erfolgt je Einkommensstufe und getrennt nach U3- und Ü3-Kindern. Die
soziale Staffelung bleibt damit erhalten.
Die beigefügte Tabelle dient ausschließlich der Information und Vorbereitung.
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich derzeit nicht verlässlich beziffern. Sie hängen unter
anderem davon ab, welche Betreuungsumfänge künftig gebucht werden und wie sich die
Kindpauschalen sowie die noch offenen landesrechtlichen Regelungen entwickeln. Die
Beitragsfreiheit der letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung bleibt unberührt.
4. Zeitlicher Rahmen und offene Punkte
Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2027/28 muss wie in jedem Jahr vom
Jugendhilfeausschuss beschlossen werden, damit die Landeszuschüsse bis zur Ausschlussfrist am
15. März 2027 beantragt werden können. Die nächste Sitzung des JHA findet voraussichtlich am
23. Februar 2027 statt; die erforderlichen Entscheidungen zur Bedarfsplanung müssen dort getroffen
werden.
Bis dahin werden die fachlichen und planerischen Grundlagen so weit wie möglich vorbereitet.
Angesichts des engen Zeitrahmens und der noch ausstehenden Rechtsverordnungen wird es
voraussichtlich nicht möglich sein, sämtliche Auswirkungen bis ins Detail zu klären. Einzelne
Aspekte müssen gegebenenfalls nach der Bedarfsplanungsentscheidung weiter konkretisiert und zu
einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.
Eine Umsetzung aller Änderungen zum 1. August 2027 kann daher nicht vorausgesetzt werden. Je
nach rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen können einzelne Anpassungen im Laufe
des Kindergartenjahres 2027/28 oder erst zum 1. August 2028 erfolgen. Insbesondere die
Voraussetzungen für eine mögliche Einführung von Kern- und Randzeiten sind derzeit noch nicht
hinreichend geklärt.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung führt die Bedarfsprognose, die Ergebnisse der Elternbefragung, die Auswertung der
Nutzungsdaten und die Abstimmung mit den freien Trägern zusammen. Auf dieser Grundlage
werden die Vorschläge für die Bedarfsplanung und die erforderlichen Umsetzungsschritte
weiterentwickelt. Über die Ergebnisse und den weiteren Sachstand wird der Jugendhilfeausschuss
informiert.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Klimatische Relevanz:
Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz?
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Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒
Erläuterung:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
(Dr. Sarah Bünstorf)
Beigeordnete
Anlage(n):
Beitragstabellen_ab_01_08_2026_SK_30-40Std.xlsx
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