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Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): Umsetzung in der Stadt Willich

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Willich
Datum2026-11-04
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/312 Fachbereich Freizeit Familie STADT WILLICH Soziales Geschäftsbereich Soziales Datum 09.10.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Jugendhilfeausschuss 04.11.2026 Betreff: Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): Umsetzung in der Stadt Willich Sachverhalt: 1. Ausgangslage und wesentliche Änderungen Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die Novelle des Kinderbildungsgesetzes am 16. Juli 2026 verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. August 2027 in Kraft. Für die Stadt Willich ist die Reform sowohl in ihrer Rolle als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch als Trägerin von zwölf Kindertages-einrichtungen von Bedeutung. • Neue Betreuungsumfänge: Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden werden künftig auch 30 und 40 Wochenstunden möglich. • Personal und Angebotsorganisation: Das Gesetz eröffnet Möglichkeiten zur Gestaltung von Kern- und Randzeiten und enthält Regelungen zur befristeten Überschreitung von Gruppengrößen. Die konkrete Umsetzung hängt teilweise von noch ausstehenden Rechtsverordnungen ab. • Qualität und Förderung: Sprachbildung und Entwicklungsstandserhebung werden gestärkt; vorgesehen sind außerdem neue bzw. weiterentwickelte Förderansätze wie plusKITA und Chancen-KITA. • Finanzierung: Einzelheiten zur Kostenanpassung, insbesondere zum finanziellen Ausgleich für die Kommunen, sind noch nicht abschließend geklärt, da die entsprechenden Rechtsverordnungen noch ausstehen. Lediglich die Anpassung der Elternbeiträge kann unmittelbar durch die Verwaltung gesteuert werden. • Die Reform bringt fachliche, organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. Mehrere Ausführungsbestimmungen stehen noch aus. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung, Personal- und Qualitätsstandards sowie die konkrete Ausgestaltung von Kern- und Randzeiten. Der Umsetzungsprozess wird die Verwaltung daher auch über den Starttermin hinaus beschäftigen. • 2. Bedarfsermittlung und Vorbereitung der Betreuungsangebote • Welche Betreuungsumfänge in welchen Einrichtungen angeboten werden, wird im Rahmen der jährlichen Bedarfsplanung entschieden. Dabei ist der Bedarf im gesamten Stadtgebiet in den Blick zu nehmen; nicht jede Betreuungszeit muss in jeder Einrichtung angeboten werden. Die Verwaltung stimmt sich hierzu auch mit den freien Trägern ab. Zur Aktualisierung der Planungsgrundlagen wird die Firma Biregio – wie bereits zu Beginn des Jahres 2026 angekündigt – eine verkürzte aktuelle Bedarfsprognose erstellen. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit den vorhandenen Bestands- und Nutzungsdaten in die weitere Planung einbezogen. Zudem führt die Verwaltung erstmals eine Elternbefragung zu den Betreuungsbedarfen durch. Erste Ergebnisse sollen in der JHA-Sitzung mündlich vorgestellt werden. Eine ausführliche Auswertung erfolgt im Nachgang. Die Rückmeldungen sollen helfen, das künftige Angebot möglichst bedarfsgerecht auszurichten. Belastbare Erkenntnisse zum tatsächlichen Buchungsverhalten werden allerdings erst nach den kommenden Anmeldeverfahren vorliegen. Im Buchungsportal Kita-Online sind die neuen Stundenmodelle technisch bereits zentral durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) hinterlegt. Sie sind derzeit jedoch nicht auswählbar, da die Angebotsstruktur noch erarbeitet werden muss. Die technische Hinterlegung stellt keine Festlegung auf bestimmte Betreuungsangebote dar. 3. Elternbeiträge – vorbereitende Information Die Elternbeitragssatzung gilt trägerübergreifend für die Kindertageseinrichtungen in Willich. Daher muss auch für die neuen Betreuungsumfänge eine Beitragsgrundlage bestehen, unabhängig davon, ob diese von städtischen oder freien Trägern angeboten werden. Zur Vorbereitung wird vorgeschlagen, die Satzung um Beitragsstufen für 30 und 40 Wochenstunden zu ergänzen und das bestehende Beitragsgefüge für 25, 35 und 45 Stunden unverändert zu lassen. Als Arbeitsgrundlage dient eine mathematische Annäherung an die bestehenden Beitragssätze (Mittelwert-Modell): 30 Stunden zwischen 25 und 35 Stunden, 40 Stunden zwischen 35 und 45 Stunden. Die Berechnung erfolgt je Einkommensstufe und getrennt nach U3- und Ü3-Kindern. Die soziale Staffelung bleibt damit erhalten. Die beigefügte Tabelle dient ausschließlich der Information und Vorbereitung. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich derzeit nicht verlässlich beziffern. Sie hängen unter anderem davon ab, welche Betreuungsumfänge künftig gebucht werden und wie sich die Kindpauschalen sowie die noch offenen landesrechtlichen Regelungen entwickeln. Die Beitragsfreiheit der letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung bleibt unberührt. 4. Zeitlicher Rahmen und offene Punkte Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2027/28 muss wie in jedem Jahr vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden, damit die Landeszuschüsse bis zur Ausschlussfrist am 15. März 2027 beantragt werden können. Die nächste Sitzung des JHA findet voraussichtlich am 23. Februar 2027 statt; die erforderlichen Entscheidungen zur Bedarfsplanung müssen dort getroffen werden. Bis dahin werden die fachlichen und planerischen Grundlagen so weit wie möglich vorbereitet. Angesichts des engen Zeitrahmens und der noch ausstehenden Rechtsverordnungen wird es voraussichtlich nicht möglich sein, sämtliche Auswirkungen bis ins Detail zu klären. Einzelne Aspekte müssen gegebenenfalls nach der Bedarfsplanungsentscheidung weiter konkretisiert und zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Eine Umsetzung aller Änderungen zum 1. August 2027 kann daher nicht vorausgesetzt werden. Je nach rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen können einzelne Anpassungen im Laufe des Kindergartenjahres 2027/28 oder erst zum 1. August 2028 erfolgen. Insbesondere die Voraussetzungen für eine mögliche Einführung von Kern- und Randzeiten sind derzeit noch nicht hinreichend geklärt. 5. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung führt die Bedarfsprognose, die Ergebnisse der Elternbefragung, die Auswertung der Nutzungsdaten und die Abstimmung mit den freien Trägern zusammen. Auf dieser Grundlage werden die Vorschläge für die Bedarfsplanung und die erforderlichen Umsetzungsschritte weiterentwickelt. Über die Ergebnisse und den weiteren Sachstand wird der Jugendhilfeausschuss informiert. Auswirkungen auf den Stellenplan: Klimatische Relevanz: Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz? Sitzungsvorlage 26/312 Seite 2 von 3 Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒ Erläuterung: Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. (Dr. Sarah Bünstorf) Beigeordnete Anlage(n): Beitragstabellen_ab_01_08_2026_SK_30-40Std.xlsx Sitzungsvorlage 26/312 Seite 3 von 3

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