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Deutscher Kinderschutzbund -Ortsverband Kempen- Zuschuss für das Kinder- und Jugendtelefon
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/311
Fachbereich Freizeit Familie
STADT WILLICH
Soziales
Geschäftsbereich Jugend
Datum 29.09.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Jugendhilfeausschuss 04.11.2026
Betreff:
Deutscher Kinderschutzbund -Ortsverband Kempen-
Zuschuss für das Kinder- und Jugendtelefon
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 beschlossen den Deutschen
Kinderschutzbund Ortsverband Kempen mit einem Pauschalzuschuss i.H.v. jährlich 1.500 €, für die
Dauer der mittelfristigen Finanzplanung bis zum HHJ 2027, zu unterstützen.
Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Kempen unterhält seit Februar 1990 unter dem
Slogan „Die Nummer gegen Kummer“ ein Kinder- und Jugendtelefon. Der Zuständigkeitsbereich
umfasst auch das Stadtgebiet Willich. An den Gesamtaufwendungen des Kinder- und Jugend-
telefons beteiligen sich ebenfalls der Kreis Viersen, die Städte Kempen, Krefeld und Meerbusch.
Die von der Deutschen Telekom freigeschaltete Nummer ist kostenfrei und montags bis samstags
von 14:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Durch den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Berater/innen
können die Kosten niedrig gehalten werden. Die Berater/innen werden auf ihre Aufgabe fachlich
vorbereitet und durch regelmäßige Fortbildungen und Supervision begleitet, um mit den
unterschiedlichen Problematiken bei den Beratungen umgehen zu können. Diese ehrenamtliche
Tätigkeit ist jedoch auch einer hohen Fluktuation unterworfen, da berufliche und private
Verpflichtungen nur einen zeitlich begrenzten Einsatz der Mitarbeit zulassen.
Mit Schreiben vom 30.09.2026 beantragt der Kinderschutzbund Kempen den jährlichen Zuschuss
zu den Aufwendungen des Kinder- und Jugendtelefons ab dem Jahr 2028 fortzuschreiben (Anlage
1) und legt die Kostenaufstellung für das Jahr 2025 (Anlage 2) und die Kostenplanung für das Jahr
2026 (Anlage 3) vor. Daneben wird dem Jugendhilfeausschuss der Jahresbericht (Anlage 4) und die
Statistik des Kinder- und Jugendtelefons 2025 (Anlage 5) zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung erkennt den Nutzen des Kinder- und Jugendtelefons für Kinder und Jugendliche aus
der Stadt Willich an. Sie befürwortet die Gewährung eines jährlichen Zuschusses, als
Pauschalzuschuss in Höhe von 1.500 € p.a., für die Dauer der mittelfristigen Finanzplanung bis zum
HHJ 2031. Das Sachkonto indem der Zuschuss bewirtschaftet wird lautet 53189000 und liegt im
Produkt 602 Jugendförderung.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 €
Finanzrechnung 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 €
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Die Vorlage ist mit dem Kämmerer abgestimmt.
Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt dem Kinderschutzbund Kempen, für die Aufwendungen des
Kinder- und Jugendtelefons einen jährlichen Pauschalzuschuss i.H.v. 1.500 €, für die Dauer der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum HHJ 2031, zu gewähren.
(Dr. Sarah Bünstorf)
Beigeordnete
Anlage(n):
1. Antrag Kinder- und Jugendtelefon DKSB Kempen
2. Kostenaufstellung 2025
3. Kostenplanung 2026
4. Jahresbericht 2025 zum Kinder- und Jugendtelefon
5. Statistik 2025 zum Kinder- und Jugendtelefon
Sitzungsvorlage 26/311 Seite 2 von 2
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