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Vermarktung vermieteter Wohnhäuser als Konsolidierungsmaßnahme im HSK 2027
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-12-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilung der Verwaltung
Nr.: 20262711
Status: öffentlich
Datum: 02.10.2026
Verfasser/in: 62 31, ZD 12
Fachbereich: Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Bezeichnung der Vorlage:
Vermarktung vermieteter Wohnhäuser als Konsolidierungsmaßnahme im HSK 2027
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Südwest 04.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Süd 10.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 01.12.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Nord 01.12.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Ost 02.12.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 03.12.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung und Grundstücke 08.12.2026 Kenntnisnahme
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 09.12.2026 Kenntnisnahme
Rat 17.12.2026 Kenntnisnahme
Kurzübersicht:
Zur Optimierung des umfangreichen städtischen Immobilienportfolios sollen in einem ersten Schritt
17 vermietete Wohnhäuser vermarktet werden. Den Mietenden steht der gesetzliche Kündigungs-
schutz zu. Die Vorgehensweise soll zukünftig auch auf weitere vermietete Objekte Anwendung fin-
den, die nicht mehr für kommunale Zwecke benötigt werden.
Wortlaut:
Das Portfolio der Stadt Bochum umfasst über 800 Immobilien. Den Hauptanteil bilden Schulen und
Turnhallen, Kitas und Verwaltungsgebäude. Außerdem zählen Friedhöfe, Betriebshöfe, Feuer- und
Rettungswachen, Jugendfreizeithäuser und Sportplätze mit den entsprechenden Funktionsgebäu-
den dazu. Da diese Immobilien kommunalen Zwecken dienen, werden sie dauerhaft benötigt.
Außerdem umfasst das Gesamtportfolio aber auch Immobilien, die keiner kommunalen Nutzung die-
nen. Diese Gebäude verursachen laufend hohe Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten.
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Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung sollen daher 17 vermietete Wohngebäude, die nicht mehr
für städtische (öffentliche) Zwecke benötigt werden, vermarktet werden. Es handelt sich dabei um
eine Konsolidierungsmaßnahme aus dem Cluster „Immobilienbewirtschaftung und Portfoliomana-
gement“ (siehe dazu Vorlage Nr. 20262460).
Die Immobilen sollen den Mietenden, ihren Ehepartner*innen oder eingetragenen Lebenspartner*in-
nen oder ihren Verwandten ersten oder zweiten Grades (ohne Seitenlinien) zum Kauf bzw. zur Über-
nahme im Erbbaurecht angeboten werden. Sofern dieser Personenkreis nicht am Erwerb interessiert
ist, erfolgt die Vermarktung zum Höchstgebot.
Nach den Ziffern 3 und 8 der Verfahrensgrundsätze für den Grundstücksverkehr der Stadt Bochum
(Grundstücksrichtlinien) in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Rates der Stadt Bochum
vom 14.12.2023 sind für die Vermarktung städtischer Grundstücke fünf Vermarktungsverfahren (A-
E) vorgesehen.
Veröffentlichte Objekte mit der Zielgruppe Familien und Selbstnutzer (Fallgruppe A) werden danach
zu einem Festpreis auf Grundlage der Festlegungen des Punkte- und Kriterienkataloges vergeben.
Die Erwerbenden sind verpflichtet, das Objekt selbst zu nutzen und dort einzuziehen.
Diese Vorgabe findet auf die hier genannten bebauten Grundstücke keine Anwendung, da deren
Vermarktung, abweichend von den Grundstücksrichtlinien, zum Höchstgebot erfolgt.
Ein Selbsteinzug der Erwerbenden ist nicht erforderlich. Die Vergabe kann auch an juristische Per-
sonen erfolgen.
Da der städtische Immobilienbestand einer stetigen Veränderung unterliegt, soll der vorliegende Be-
schluss auch vermietete Wohnhäuser umfassen, die zurzeit noch nicht für den Verkauf bzw. die
Vergabe im Erbbaurecht vorgesehen sind.
Entsprechend der Vorgaben, die in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Aus-
schüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) geregelt sind, erfolgt die Beschlussfassung im nicht-
öffentlichen Teil der Sitzung.
So werden auch die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.
Mitteilung der Verwaltung 20262711 Seite 2 von 2
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