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Anfrage nach § 22 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal der Fraktionen SPD und Grünen zu Maßnahmen der Stadt Nettetal zum Schutz vor den Folgen zunehmender Hitzeereignisse
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Nettetal |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen
öffentlich
1285/2025-30
Geschäftsbereich Geschäftsbereich E - Stadtentwicklung und
Bauen
Federführung Klima, Nachhaltigkeit, Mobilität und Steue-
rung
Datum 16.09.2026
Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 05.11.2026 Kenntnisnahme
Betreff:
Anfrage nach § 22 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal der
Fraktionen SPD und Grünen zu Maßnahmen der Stadt Nettetal zum Schutz vor den Folgen zuneh-
mender Hitzeereignisse
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Begründung der Vorlage:
Die Auswirkungen des globalen Klimawandels führen auch in Nettetal zu einer Zunahme von Ex-
tremwetterereignissen, insbesondere längeren Hitze- und Trockenperioden. Die Verwaltung nimmt
die damit verbundenen Herausforderungen für die Bevölkerung sowie für die städtische Flora und
Fauna sehr ernst. Im Folgenden werden die Fragen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen detailliert beantwortet.
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadt Nettetal bislang ergriffen, um die Bevölkerung
vor den Auswirkungen extremer Hitze zu schützen?
Die Stadt Nettetal setzt auf eine Kombination aus Information, Infrastruktur und Kooperation. Ein
Baustein ist die Teilnahme an der Refill-Initiative, bei der teilnehmende Unternehmen und öffentliche
Einrichtungen durch einen blauen Aufkleber signalisieren, dass Bürgerinnen und Bürger dort kos-
tenlos ihre Trinkwasserflaschen auffüllen können. Zur individuellen Vorsorge bietet die Stadt über
den Klimakoffer der Verbraucherzentrale NRW digitale Hilfestellungen zu Themen wie Hitzeschutz
am Gebäude und Gebäudebegrünung an. In enger Zusammenarbeit mit dem Kreis Viersen wird der
kreisweite Hitzeaktionsplan genutzt, um über die städtischen Kanäle rechtzeitig Hitzewarnungen des
Deutschen Wetterdienstes sowie konkrete Verhaltenstipps zu kommunizieren. Über eine digitale
Mitmachkarte des Kreises können zudem kühle Orte und Refill-Standorte im Stadtgebiet leicht auf-
gefunden werden. Ein investiver Schwerpunkt lag im Jahr 2024 zudem auf der Neupflanzung zahl-
reicher schattenspendender Bäume auf nahezu allen städtischen Spielplätzen, um die Aufenthalts-
qualität für Familien auch an heißen Tagen zu sichern.
Frage 2: Welche Maßnahmen wurden bisher zum Schutz von Stadtbäumen, Grünanlagen, Gewäs-
sern und weiteren städtischen Naturflächen während längerer Hitze- und Trockenperioden umge-
setzt? Gibt es bereits Überlegungen, das Grünflächenpflegekonzept aus dem Jahr 2015 angesichts
dieser zunehmenden Herausforderungen entsprechend fortzuschreiben?
Der NetteBetrieb stellt durch eine verstärkte Bewässerung von Jungbäumen deren Anwachsen si-
cher. Unterstützt wird dies durch die Installation von zehn Bodenfeuchtesensoren im Stadtgebiet,
die eine bedarfsgerechte und ressourcenschonende Steuerung ermöglichen. Bei Neupflanzungen
kommen überwiegend klimaresiliente Baumarten, sogenannte Zukunftsbäume, zum Einsatz, die
besser an Trockenheit angepasst sind. Zudem werden Jungbäume standardmäßig mit hellen
Schutzanstrichen versehen, um Hitzeschäden an der Rinde zu vermeiden. Die Stadt wendet die
aktuellen FLL-Richtlinien an, um durch ausreichendes Bodenvolumen die Vitalität der Bäume lang-
fristig zu fördern. Zur Stabilisierung der Gewässerökosysteme wird bei Bedarf Grundwasser in den
Ingenhovenweiher eingeleitet. Ein Beispiel für die Einbindung der Bürgerschaft ist der Jubiläums-
park, in dem durch die Pflanzung alter Obstbaumsorten die Biodiversität gestärkt wird. Eine formelle
Fortschreibung des Grünflächenkonzeptes von 2015 ist aktuell nicht in Planung, da die genannten
Klimaanpassungsmaßnahmen bereits als verbindliche Standards in die tägliche Arbeit des NetteBe-
triebs integriert wurden.
Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zum Schutz von Wildtieren und Haustieren im öf-
fentlichen Raum während extremer Hitze, z.B. Wasserstellen erhalten und errichten?
Bei der Gestaltung und Planung neuer Grünanlagen wird verstärkt auf eine abwechslungsreiche
Struktur geachtet, die Tieren natürliche Rückzugsräume bietet. Statt künstlicher Anlagen setzt die
Stadt auf naturnahe Lösungen für die Wasserversorgung. So werden beispielsweise bei der Gestal-
tung von Flächen Findlinge mit natürlichen Vertiefungen integriert oder gezielte Bodenmulden aus-
geformt, die nach Regenfällen oder Bewässerung als informelle Tränken für Vögel und Insekten
dienen.
Frage 4: In welchem Umfang wird der Hitzeaktionsplan des Kreises Viersen mit seinem praxisorien-
tierten Leitfaden in Nettetal umgesetzt?
Der Hitzeaktionsplan des Kreises Viersen bildet den verbindlichen Handlungsrahmen für das Nette-
taler Stadtgebiet. Wesentlicher Bestandteil ist die Etablierung verlässlicher Informationsketten. So-
bald Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes vorliegen, werden diese zeitnah an sensible
soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Seniorenheime weitergegeben. Die Verwaltung
setzt zudem die Handlungsempfehlungen des Leitfadens um, indem sie beispielsweise kühle Orte
im Stadtgebiet identifiziert und über die digitalen Angebote des Kreises für die Öffentlichkeit sichtbar
macht.
Frage 5: Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung kurz-, mittel- und langfristig, um die
Stadt besser auf zunehmende Hitzeereignisse vorzubereiten und die Auswirkungen auf Menschen
und Natur zu verringern? In welchen Bereichen sieht die Verwaltung dabei besondere Prioritäten
und welchen aktuellen Handlungsbedarf bewertet sie als besonders dringlich?
Die Verwaltung verfolgt eine langfristige Strategie, die im Maßnahmenkatalog des Klimafolgenan-
passungskonzepts verankert ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entsiegelung von Flächen sowie der
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen. Hierzu erfolgt eine stetige Information der Bür-
gerschaft, unter anderem über das Verbot von Schottergärten und im Rahmen der bundesweiten
Woche der Klimaanpassung. Mit der Aktion Klimafreundliches Nettetal werden zudem Vorbilder für
nachhaltige Gartengestaltung ausgezeichnet. Mittel- bis langfristig wird die Umgestaltung städti-
scher Flächen hin zu einer Schwammstadt angestrebt, um Regenwasser lokal zu versickern und
durch Verdunstung Kühlungseffekte zu erzielen. Eine konkrete Priorität für die Zukunft ist die Prü-
fung und Schaffung eines öffentlich zugänglichen, aktiv gekühlten Aufenthaltsortes, der insbeson-
dere in extremen Hitzeperioden als Rückzugsraum für die Bevölkerung dienen kann.
Frage 6: Wie werden besonders gefährdete Personengruppen wie Seniorinnen und Senioren, Kin-
der, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Obdachlose im Rahmen der Hitze-
schutzmaßnahmen berücksichtigt?
Der Schutz vulnerabler Gruppen erfolgt primär durch gezielte Informationsangebote und einen bar-
rierefreien Zugang zu Ressourcen. Über die Website des Kreises und städtische Kanäle werden
spezifische Gesundheitstipps für Senioren, chronisch Kranke und Eltern von Kleinkindern bereitge-
stellt. Die Refill-Stationen bieten zudem einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu Trink-
wasser, was insbesondere für Menschen, die sich viel im öffentlichen Raum aufhalten, eine wichtige
Entlastung darstellt.
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Frage 7: Welche Maßnahmen werden im städtischen Krankenhaus als städtische Gesellschaft er-
griffen, um den Auswirkungen längerer Hitzeperioden zu begegnen? Insbesondere bitten wir um
Auskunft, wie der Schutz stationärer Patientinnen und Patienten gewährleistet wird, welche Vorkeh-
rungen für die Notfallversorgung bestehen, wie ambulante Patientinnen und Patienten berücksichtigt
werden und welche Maßnahmen für die Durchführung ambulanter Operationen bei extremer Hitze
vorgesehen sind.
Das städtische Krankenhaus Nettetal begegnet längeren Hitzeperioden durch eine Kombination aus
baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, während ein weitergehendes und um-
fassenderes Hitzeschutzkonzept derzeit erarbeitet wird. Bereits jetzt sind viele Funktionsbereiche
wie die Intensivstation, die Operationssäle, Untersuchungsräume in den Ambulanzen sowie die En-
doskopie klimatisiert. Auf den Pflegestationen greift bei Außentemperaturen ab 30 Grad Celsius oder
bei entsprechenden Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes eine spezifische Arbeitsanwei-
sung zum Schutz von Patienten und Personal. Diese sieht vor, die Hydratation der Patientinnen und
Patienten durch regelmäßige Getränkeangebote, Trinkprotokolle für gefährdete Personen sowie die
Bereitstellung von unbegrenztem kostenlosem Mineralwasser und zusätzlichem gekühltem Tee si-
cherzustellen. Zur Senkung der Körpertemperatur werden luftige Kleidung, kühle Waschungen mit
speziellen Tüchern und der Einsatz von Bettlaken statt Decken angeboten. Das Raumklima wird
durch ein gezieltes Lüftungsmanagement am Morgen und Abend sowie durch die konsequente Ver-
schattung mittels Außenjalousien gesteuert, mit denen alle Patientenzimmer standardmäßig ausge-
stattet sind. In den Bereichen der Stationen 3a und 3c stehen zudem zusätzliche Klimageräte zur
Verfügung, die bei Bedarf aktiviert werden. Besonders vulnerable Risikogruppen mit Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, Diabetes oder Demenz werden in diesen Phasen durch eine engmaschige Kontrolle
der Vitalzeichen überwacht. Auch für die Mitarbeitenden bestehen Schutzmaßnahmen, die unter
anderem die Erlaubnis zum Tragen kurzer Dienstkleidung nach Genehmigung, die Bereitstellung
von unbegrenztem Mineralwasser sowie den Einsatz von Ventilatoren in den Stationsstützpunkten
und Küchen umfassen. Technische Ergänzungen wie Sonnenschutzfolien an Fenstern in Küchen-
und Flurbereichen unterstützen die Hitzereduktion im Gebäude zusätzlich.
Frage 8: Welche Maßnahmen bestehen zum Schutz der Kinder in den Kindertageseinrichtungen
und Schulen der Stadt Nettetal während längerer Hitzeperioden? Insbesondere bitten wir um Aus-
kunft zu organisatorischen, baulichen und gesundheitlichen Schutzmaßnahmen sowie zu Regelun-
gen für den Aufenthalt im Freien, zur Trinkwasserversorgung und zum Hitzeschutz in den Einrich-
tungen.
In den städtischen Bildungseinrichtungen wird dem Hitzeschutz eine hohe Priorität eingeräumt. Bei
der Gestaltung von Außenanlagen, insbesondere im Bereich der Sandspielplätze von Kindertages-
stätten, wird auf eine ausreichende Beschattung zum Beispiel durch Sonnensegel oder natürliche
Schattenspender geachtet. Ein aktuelles Beispiel für baulichen Hitzeschutz ist die Installation einer
Fassadenbegrünung an der Kita Nettewelt in Breyell, die zur natürlichen Kühlung des Gebäudes
beiträgt. Zudem förderte die Stadt die Installation von Trinkwasserspendern in Schulen. Der Be-
triebsbereich Immobilien berücksichtigt den Hitzeschutz bei Neubauten und bei Sanierungen der
Bestandsimmobilien.
Frage 9: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Nettetal zum Schutz der Beschäftigten in der Stadt-
verwaltung, beim NetteBetrieb, beim Rettungsdienst, in den Kindergärten und Schulen, in den Ge-
nerationentreffs sowie weiteren städtischen Einrichtungen während extremer Hitze? Von Interesse
sind insbesondere organisatorische und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen, Regelungen für Tä-
tigkeiten im Freien, Anpassungen der Arbeitszeiten sowie Vorkehrungen zum Gesundheits- und Hit-
zeschutz.
Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe greifen verschiedene ar-
beitsschutzrechtliche und organisatorische Maßnahmen. Soweit es der Dienstbetrieb zulässt, kön-
nen flexible Arbeitszeiten und mobile Arbeitsformen genutzt werden, um die Belastung in den hei-
ßesten Tagesstunden zu reduzieren. Städtische Gebäude verfügen teilweise über automatisierten
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Sonnenschutz. Zudem werden die Mitarbeitenden regelmäßig durch Schulungen und Informations-
materialien über das richtige Verhalten bei Hitze und zur Erkennung von Hitzesymptomen sensibili-
siert. Für die im Freien tätigen Mitarbeitenden des NetteBetriebs werden entsprechende Vorkehrun-
gen zur Trinkwasserversorgung und zur Anpassung der Arbeitsabläufe getroffen.
Für den Bereich des Rettungsdienstes werden spezifische Schutzmaßnahmen getroffen, um die
physische Belastung der Einsatzkräfte bei extremer Hitze zu minimieren. So stellt der NetteService
in den Sommermonaten sogenanntes Sommerwasser für alle Beschäftigten bereit, die keinen direk-
ten Zugang zu stationären Trinkwasserspendern haben. Sowohl die Rettungswachen als auch die
Einsatzfahrzeuge sind mit Klimaanlagen ausgestattet, die eine bedarfsgerechte Kühlung der Arbeits-
und Aufenthaltsbereiche sicherstellen. Ab einer Außentemperatur von etwa 30 Grad Celsius gilt zu-
dem eine Marscherleichterung für das Personal innerhalb der Wache, bei der die reguläre Einsatz-
hose gegen eine kurze Hose getauscht werden kann, wobei im Falle einer Alarmierung für den Ein-
satz die vorgeschriebene Schutzkleidung wieder anzulegen ist. Um den Schutz vor direkter Sonnen-
einstrahlung im Freien weiter zu verbessern, prüft die Leitung der Rettungswache derzeit die
Ausstattung der Beschäftigten mit zusätzlichen Käppis. Während die Flüssigkeitsaufnahme inner-
halb der Fahrzeuge derzeit noch untersagt ist, wird in diesem Bereich eine mögliche Anpassung der
Regelungen im Rahmen der anstehenden Novellierung des Rettungsgesetzes NRW in Aussicht ge-
stellt.
Frage 10: Welche Haushaltsmittel stehen derzeit für Maßnahmen der Hitzevorsorge zur Verfügung
und welche Fördermittel von Bund oder Land wurden bislang hierfür in Anspruch genommen bezie-
hungsweise sollen künftig beantragt werden?
Für spezifische Hitzeschutzmaßnahmen werden laufend Fördermöglichkeiten des Bundes und des
Landes geprüft, wie etwa die Programme Coole Schulhöfe oder Förderungen im Rahmen des na-
türlichen Klimaschutzes. Diese Mittel sollen dazu beitragen, die Transformation der städtischen In-
frastruktur ohne übermäßige Belastung des Kernhaushalts voranzutreiben. Im Haushalt sind derzeit
keine Mittel für die Hitzevorsorge vorgesehen.
Frage 11: Plant die Verwaltung die Erarbeitung eines eigenständigen kommunalen Hitzeaktions-
plans für die Stadt Nettetal oder wird der bestehende Hitzeaktionsplan des Kreises Viersen als aus-
reichend angesehen? Sollte Letzteres der Fall sein, bitten wir um eine entsprechende Begründung.
Die Verwaltung plant derzeit keine Erarbeitung eines eigenständigen Hitzeaktionsplans, da der be-
stehende Plan des Kreises Viersen als fachlich fundiert und ausreichend bewertet wird. Eine kreis-
weit abgestimmte Vorgehensweise gewährleistet einheitliche Warnstrukturen und ermöglicht eine
effizientere Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen. Durch die enge Verzahnung mit dem
Kreis und den Nachbarkommunen profitiert Nettetal von einer überregional abgestimmten Krisen-
kommunikation, die insbesondere bei großflächigen Hitzeereignissen von entscheidender Bedeu-
tung ist. Die lokalen Besonderheiten Nettetals werden dabei innerhalb der kreisweiten Strategie an-
gemessen berücksichtigt.
Anlage(n):
1. Anfrage
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