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Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Ortschaft Wehden
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Schiffdorf |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr.: 180/2026
ausgefertigt am: 13.10.2026
Fachbereich:
H
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e rwaltung
Az.:
Der Bürgermeister
Zu beteiligende Gremien: - OR Wehden
X in öffentlicher Sitzung
in nichtöffentlicher Sitzung
Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Ortschaft Wehden
Gemäß § 92 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird in
der ersten konstituierenden Sitzung unter der Leitung des am längsten dem Ortsrat
angehörenden anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer
der Wahlperiode die Vorsitzende oder der Vorsitzende für die Dauer der Wahlperiode
gewählt; bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend. Die oder
der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister.
Vorschlagsberechtigt und wählbar ist jedes Ortsratsmitglied, also auch Ratsmitglieder, die
dem Ortsrat mit beratender Stimme angehören. Wahlberechtigt sind nur stimmberechtigte
Mitglieder des Ortsrates.
Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird –
wenn niemand widerspricht – durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines
Mitglieds ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Wird
dieses Ergebnis im 1. Wahlgang nicht erreicht, so findet ein 2. Wahlgang statt. Im 2.
Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im 2.
Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das vom ältesten anwesenden
Mitglied zu ziehen ist.
Unter Leitung des Ortsratsmitgliedes _______________ wird die Wahl des
Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin durchgeführt.
Auf Verlangen des Ortsratsmitgliedes __________________ wird geheim gewählt.
Als Stimmenzähler werden RF/RH ________________ und der/die Protokollführer/in
eingesetzt.
Folgende Personen werden für das Amt des Ortsbürgermeister/der Ortsbürgermeisterin
vorgeschlagen:
Wahlvorschlag A:
Wahlvorschlag B:
Wahlvorschlag C:
Wahlvorschlag D:
Wahlvorschlag E:
Vorlage 180/2026 Seite 1 von 2
Die Auswertung der Stimmzettel ergibt, dass _____ Stimmzettel abgegeben wurden.
Im 1. Wahlgang erhält das Ortsratsmitglied _____________________ mehr als die Hälfte
der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Ortsratsmitglieder und ist somit als
Ortsbürgermeister/in gewählt.
Im 1. Wahlgang kann keiner der vorstehend genannten Personen mehr als die Hälfte der
Stimmen der gesetzlichen Zahl der Ortsratsmitglieder auf sich vereinigen, so dass ein 2.
Wahlgang durchgeführt wird.
Im 2. Wahlgang erhält das Ortsratsmitglied ___________________ die meisten Stimmen
( Stimmenanzahl), so dass sie/er den Ortsratsvorsitz übernehmen wird.
Aufgrund der Stimmengleichheit im 2. Wahlgang wurde durch Losentscheid das
Ortsratsmitglied_____________________ zum/zur Ortsbürgermeister/in gewählt.
Beschlussvorschlag:
Zum/zur Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterin wird ______________________
gewählt.
Wärner Ranz
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Ent- Beratungsergebnis
Gremium TOP Sitzung am Ja Nein
haltung
Ortsrat Wehden 05.11.2026
Beschlussvorlage 180/2026 Seite 2 von 2
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