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Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Ortschaft Wehden

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Schiffdorf
Datum2026-11-05
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Beschlussvorlage Nr.: 180/2026 ausgefertigt am: 13.10.2026 Fachbereich: H Pe a r u s p o t n - a u l n v d e rwaltung Az.: Der Bürgermeister Zu beteiligende Gremien: - OR Wehden X in öffentlicher Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Ortschaft Wehden Gemäß § 92 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird in der ersten konstituierenden Sitzung unter der Leitung des am längsten dem Ortsrat angehörenden anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Vorsitzende oder der Vorsitzende für die Dauer der Wahlperiode gewählt; bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend. Die oder der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister. Vorschlagsberechtigt und wählbar ist jedes Ortsratsmitglied, also auch Ratsmitglieder, die dem Ortsrat mit beratender Stimme angehören. Wahlberechtigt sind nur stimmberechtigte Mitglieder des Ortsrates. Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird – wenn niemand widerspricht – durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Mitglieds ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im 1. Wahlgang nicht erreicht, so findet ein 2. Wahlgang statt. Im 2. Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im 2. Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das vom ältesten anwesenden Mitglied zu ziehen ist. Unter Leitung des Ortsratsmitgliedes _______________ wird die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin durchgeführt. Auf Verlangen des Ortsratsmitgliedes __________________ wird geheim gewählt. Als Stimmenzähler werden RF/RH ________________ und der/die Protokollführer/in eingesetzt. Folgende Personen werden für das Amt des Ortsbürgermeister/der Ortsbürgermeisterin vorgeschlagen: Wahlvorschlag A: Wahlvorschlag B: Wahlvorschlag C: Wahlvorschlag D: Wahlvorschlag E: Vorlage 180/2026 Seite 1 von 2 Die Auswertung der Stimmzettel ergibt, dass _____ Stimmzettel abgegeben wurden. Im 1. Wahlgang erhält das Ortsratsmitglied _____________________ mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Ortsratsmitglieder und ist somit als Ortsbürgermeister/in gewählt. Im 1. Wahlgang kann keiner der vorstehend genannten Personen mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Ortsratsmitglieder auf sich vereinigen, so dass ein 2. Wahlgang durchgeführt wird. Im 2. Wahlgang erhält das Ortsratsmitglied ___________________ die meisten Stimmen ( Stimmenanzahl), so dass sie/er den Ortsratsvorsitz übernehmen wird. Aufgrund der Stimmengleichheit im 2. Wahlgang wurde durch Losentscheid das Ortsratsmitglied_____________________ zum/zur Ortsbürgermeister/in gewählt. Beschlussvorschlag: Zum/zur Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterin wird ______________________ gewählt. Wärner Ranz Bürgermeister Fachbereichsleiter Ent- Beratungsergebnis Gremium TOP Sitzung am Ja Nein haltung Ortsrat Wehden 05.11.2026 Beschlussvorlage 180/2026 Seite 2 von 2

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