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Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Stemwede und Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Stemwede

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Stemwede
Datum2026-11-05
QuelleQuelldokument herunterladen →

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Gemeinde Stemwede Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache 2026 / 183 Anlage(n): Nein Produkt / Produktbereich: Wasserwerk Sachbearbeiter: Till Hilker Antragssteller: Berichterstatter: Datum: 22.10.2026 Beratungsfolge TOP Termin Beratungsergebnis Betriebsausschuss für den Wirtschaftsbe- 8. 05.11.2026 trieb Gemeinde Stemwede und das Was- serwerk und für Klimaschutz und Digitalisie- rung Rat der Gemeinde Stemwede 17.12.2026 Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Stemwede und Anpas­ sung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Ge­ meinde Stemwede Sachverhalt: Die derzeit geltende Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Stemwede stammt vom 12.10.2017. Sie regelt die öffentliche Wasserversorgung, die Rechte und Pflichten der Grundstücks- eigentümer und Benutzer, die Herstellung und Unterhaltung von Hausanschlüssen, die Messeinrich- tungen sowie die Voraussetzungen für Anschluss, Benutzung und Einschränkung der Wasserver- sorgung. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat eine neue Muster-Wasserversorgungssatzung veröffent- licht. Anlass hierfür sind insbesondere die aktuell geltende Trinkwasserverordnung und die hiermit verbundenen Anforderungen an die öffentliche Trinkwasserversorgung. Die Mustersatzung enthält zudem Hinweise zum Risikomanagement innerhalb der Versorgungskette. Sie ist für Kommunen konzipiert, die die Wasserversorgung unter anderem als Eigenbetrieb, Regiebetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts betreiben. Die Satzung der Gemeinde Stemwede soll deshalb vollständig neu gefasst und an die aktuelle Mus- tersatzung angepasst werden. Eine Neufassung ist gegenüber einer Vielzahl von Einzeländerungen zweckmäßiger. Sie verbessert die Übersichtlichkeit, aktualisiert die Rechtsgrundlagen und ermög- licht eine einheitliche, klar strukturierte Regelung der Rechte und Pflichten im Bereich der öffentli- chen Wasserversorgung. - 2 - Drucksache: 2026 / 183 Seite - 2 - Die bisherige Wasserversorgungssatzung enthält einzelne Regelungen und Verweisungen, die in- folge gesetzlicher Änderungen sowie durch die Fortentwicklung der Mustersatzung überprüft und angepasst werden sollen. Die neue Wasserversorgungssatzung soll daher die bisherige Satzung vollständig ersetzen. Im Zusammenhang mit der Neufassung der Wasserversorgungssatzung ist auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Stemwede vom 17.12.2019 in der derzeit geltenden Fassung redaktionell anzupassen. Die Beitrags- und Gebührensatzung enthält mehrere Verweisungen auf Regelungen der Wasserversorgungssatzung. Eine Anpassung ist erfor- derlich, damit die beiden Satzungen weiterhin inhaltlich und rechtlich aufeinander abgestimmt sind. Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschränkt sich auf die erforderlichen redaktio- nellen Folgeanpassungen, insbesondere auf die Aktualisierung von Verweisungen, Begriffsbestim- mungen und Rechtsgrundlagen. Änderungen der Beitragssätze, Grundgebühren, Verbrauchsge- bühren oder der Kostenersatzregelungen sind mit dieser Vorlage nicht verbunden. Die Beitrags- und Gebührensatzung bleibt im Übrigen unverändert in Kraft. Sie regelt weiterhin ins- besondere die Erhebung von Anschlussbeiträgen, Wassergebühren sowie Kostenersatzansprüchen für Hausanschlüsse. Die Wasserversorgungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung bil- den gemeinsam die rechtliche Grundlage für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Stem- wede. Die Satzungsentwürfe werden nachträglich als Anlagen beigefügt, da sie sich derzeit noch in der fachlichen und rechtlichen Abstimmung befinden. Insbesondere werden die Übereinstimmung der neuen Wasserversorgungssatzung mit der Beitrags- und Gebührensatzung, die Aktualität der Rechtsgrundlagen sowie die in beiden Satzungen enthaltenen Verweisungen abschließend über- prüft. In die Prüfung und Abstimmung ist die Kommunal Agentur NRW einbezogen. Die endgültigen Satzungsentwürfe werden nach Abschluss der Abstimmung rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfü- gung gestellt. Die Neufassung der Wasserversorgungssatzung und die redaktionelle Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung sollen zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten, um eine durchgängige und wider- spruchsfreie Satzungssystematik sicherzustellen. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Ge- meinde Stemwede wird beschlossen.

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