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Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2027 einschließlich Investitionsprogramm bis 2030; Einbringung des Entwurfs gemäß § 97 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeWeilmünster
Datum2026-11-09
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Vorlagen-Nr.: 2026/131 Weilmünster, 16.10.2026 II/A - 902.41 VORLAGE an die Gemeindevertretung Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2027 einschließlich Investitionspro- gramm bis 2030; Einbringung des Entwurfs gemäß § 97 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung Sach- und Rechtslage: Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 97 HGO muss der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haus- haltsplan in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht werden. Der Gemeinde- vorstand wird den Entwurf des Haushalts 2027 voraussichtlich in einer seiner nächsten Sitzung fest- stellen. Der Haushaltsplan wird mit seinen Anlagen als erweitertes, aussagekräftiges Gesamtexemplar (ge- mäß Beschluss der GVE vom 26.09.2022) im Rahmen der Haushaltseinbringung den Mitgliedern der Gemeindevertretung als Datei zur Verfügung gestellt. Seitens der Kommunalaufsicht wurden gegen ein solches Vorgehen keine Einwände erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Einbringung um die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage an die Gemeindevertretung handelt. Die Beratung und Beschlussfassung über den Ent- wurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bleibt der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorbehalten. Aufgrund der vorstehenden Ausführung wird folgende Entscheidung vorgeschlagen: Beschluss: Noch kein Beschluss ! gez. Gotthardt Seite 1 von 1

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