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Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2027 einschließlich Investitionsprogramm bis 2030; Einbringung des Entwurfs gemäß § 97 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Weilmünster |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr.: 2026/131
Weilmünster, 16.10.2026
II/A - 902.41
VORLAGE
an die Gemeindevertretung
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2027 einschließlich Investitionspro-
gramm bis 2030;
Einbringung des Entwurfs gemäß § 97 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung
Sach- und Rechtslage:
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 97 HGO muss der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haus-
haltsplan in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht werden. Der Gemeinde-
vorstand wird den Entwurf des Haushalts 2027 voraussichtlich in einer seiner nächsten Sitzung fest-
stellen.
Der Haushaltsplan wird mit seinen Anlagen als erweitertes, aussagekräftiges Gesamtexemplar (ge-
mäß Beschluss der GVE vom 26.09.2022) im Rahmen der Haushaltseinbringung den Mitgliedern der
Gemeindevertretung als Datei zur Verfügung gestellt.
Seitens der Kommunalaufsicht wurden gegen ein solches Vorgehen keine Einwände erhoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Einbringung um die gesetzlich vorgeschriebene
Vorlage an die Gemeindevertretung handelt. Die Beratung und Beschlussfassung über den Ent-
wurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bleibt der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung
vorbehalten.
Aufgrund der vorstehenden Ausführung wird folgende Entscheidung vorgeschlagen:
Beschluss: Noch kein Beschluss !
gez. Gotthardt
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