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Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Südeifel |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Südeifel Beschlussvorlage
2026/OG/585
Verfasser/in: Niklas Leiner
Freigabe erteilt:
Fachbereich: FB_III
Aktenzeichen: 3-611-11-BVAK0615
Datum: 21.10.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Ortsgemeinderat Burg 05.11.2026 3.1 öffentlich beschließend
Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von
drei Windenergieanlagen
Sachverhalt
Dem Ortsgemeinderat Burg liegt ein Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Abstand nach § 9 Abs. 1a BIm-
SchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissions-
schutzgesetz (BImSchG) für die nachfolgend aufgeführten Flur-/Flurstücksnummern vor:
WEA 1: Gemarkung Burg, Flur 4, Flurstück 34
WEA 2: Gemarkung Burg, Flur 4, Flurstück 25
WEA 3: Gemarkung Burg, Flur 4, Flurstück 9
Im Detail wird die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit
einer Nennleistung von jeweils 6,8 MW und einer Nabenhöhe von 179 m, beantragt.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung gem. § 13 BImSchG (Konzent-
rationswirkung) mit ein. Bei Genehmigungsverfahren für Vorhaben gem. §§ 31, 33 und 35 Baugesetzbuch
(BauGB) ist das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 1 BauGB einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen
/
Beschlussvorschlag
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen und eingehender Beratung wird das ge-
meindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: ___
Nein-Stimmen: ___
Enthaltungen: ___
Entspricht: ___
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