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Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Südeifel
Datum2026-11-05
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/585 Verfasser/in: Niklas Leiner Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_III Aktenzeichen: 3-611-11-BVAK0615 Datum: 21.10.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Burg 05.11.2026 3.1 öffentlich beschließend Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen Sachverhalt Dem Ortsgemeinderat Burg liegt ein Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Abstand nach § 9 Abs. 1a BIm- SchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissions- schutzgesetz (BImSchG) für die nachfolgend aufgeführten Flur-/Flurstücksnummern vor: WEA 1: Gemarkung Burg, Flur 4, Flurstück 34 WEA 2: Gemarkung Burg, Flur 4, Flurstück 25 WEA 3: Gemarkung Burg, Flur 4, Flurstück 9 Im Detail wird die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von jeweils 6,8 MW und einer Nabenhöhe von 179 m, beantragt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung gem. § 13 BImSchG (Konzent- rationswirkung) mit ein. Bei Genehmigungsverfahren für Vorhaben gem. §§ 31, 33 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 1 BauGB einzuholen. Finanzielle Auswirkungen / Beschlussvorschlag Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen und eingehender Beratung wird das ge- meindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: ___ Nein-Stimmen: ___ Enthaltungen: ___ Entspricht: ___

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