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Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Erteilung der Entlastung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Südeifel |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Südeifel Beschlussvorlage
2026/OG/543
Verfasser/in: Manuela Weinandy
Freigabe erteilt:
Fachbereich: SGG02
Aktenzeichen: 1/116-18 und 1/118-11
Datum: 09.10.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Ortsgemeinderat Burg öffentlich
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Erteilung der Entlastung
Sachverhalt
Im Vergleich zur Haushaltsplanung schließt die Jahresrechnung wie folgt ab:
Die wesentlichen Faktoren für die Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von der Planung werden vor-
stehend kurz erläutert. Die detaillierte Analyse des Jahresabschlusses erfolgt im Jahresabschlussdoku-
ment in den Teilen „Rechenschaftsbericht“ und „Anhang“.
Die Jahresabschlussdokumente für die Ortsgemeinde sind abrufbar unter dem Link:
https://suedeifel.gremien.info/page.php?id=8
Menüpunkt: „Jahresabschlussdokumente – öffentlich“
alternativ über: www.vg-suedeifel.de -> Ratssinformationssystem -> Hauptmenü -> Jahresabschlüsse
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde gemäß § 110 Abs. 1 GemO durch den Rechnungsprüfungsaus-
schuss bzw. den Ortsgemeinderat (siehe VV Nr. 1 zu § 114 GemO i.V.m. VV Nr. 2 zu § 110 GemO) vorge-
nommen. Auftretende Fragen wurden beantwortet. Soweit diese Prüfung zu Beanstandungen geführt
hat, konnten diese im Laufe des Prüfungsverfahrens bzw. im Rahmen einer Stellungnahme der Verwal-
tung ausgeräumt werden.
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
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Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Ortsgemeinderat
beschließt, dem/der Ortsbürgermeister/in und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den/die Ortsbürger-
meister/in vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit
sie den/die Ortsbürgermeister/in vertreten haben, für das Haushaltsjahr Entlastung zu erteilen.
An der Beratung und Abstimmung des Ortsgemeinderates über die Jahresrechnung und die Entlastung
hat/haben der/die Ortsbürgermeister/in und der /die Beigeordneten gemäß § 22 Abs. 1 GemO i.V.m. VV
Nr. 4 zu § 114 GemO nicht teilgenommen.
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