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Vorratsbeschluss Auftragsvergabe Straßenausbau: Kirchstraße und Hüttenstraße in Raubach

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Puderbach
Datum2026-11-05
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Dokument

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Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Beschlussvorlage Fachbereich Leben und Bauen Verfasser(in) Iwanowski, Stefan öffentlich Datum 20.10.2026 Aktenzeichen 2026/12/0027 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Raubach (beschlie- öffentlich ßend) Betreff: Vorratsbeschluss Auftragsvergabe Straßenausbau: Kirchstraße und Hüttenstraße in Raubach I. Sachverhalt Die Planung zum Ausbau der „Kirchstraße“ und „Hüttenstraße“ in Raubach wurde bereits im Jahr 2017 aufgenommen. Im Zuge der weiteren Abstimmungen wurde festgestellt, dass vor dem Stra- ßenausbau eine Erneuerung der vorhandenen Kanal- und Wasserleitungen durch die Verbands- gemeindewerke erforderlich ist. Da die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Jahr 2017 weder priorisiert noch im Haushalt veranschlagt werden konnten, war eine zeitnahe Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht möglich. Im Jahr 2026 wurde die Planung der Maßnahme wieder aufgenommen und bereits im Haushalt berücksichtigt. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sollen die Kanal-, Wasserleitungs- und Stra- ßenausbauarbeiten gemeinsam ausgeschrieben werden. Hierdurch können Bauabläufe optimal aufeinander abgestimmt, Schnittstellen minimiert und die Belastungen für die Anlieger reduziert werden. Die Gesamtmaßnahme wird in drei Bauabschnitte aufgeteilt. Für die Ausschreibung ist eine Auf- teilung in zwei Lose vorgesehen. Die Ausschreibung soll zum Jahreswechsel 2026 / 2027 erfol- gen. Die Submission sowie die Auftragsvergabe sind für das 1. Quartal 2027 vorgesehen. Nach Abschluss der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten kann der Straßenausbau voraussichtlich frühestens Ende 2027 beginnen. Gemäß Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses werden folgende Änderungen im Bezug auf die Planung festgelegt: 1. Die Lindenallee entlang der Steigung der Kirchstraße kann aus technischer und wirtschaft- licher Sicht nicht erhalten werden. In der Böschung wird es wieder eine Begrünung geben. Die Art und deren Umfang wird noch festgelegt. 2. Die Parkplätze neben dem „unteren“ Ast der Kirchstraße entfallen. Es wird kein separater Gehweg ausgebildet und eine durchgehende Verkehrsfläche hergestellt. Der gesamte Bereich soll bis zum Beginn der Steigung gepflastert werden. 3. Zur Kostenreduzierung sollen nur noch dort, wo unbedingt nötig Mauerscheiben als Hangabfangung gesetzt werden. 4. Die Verkehrsführung am Friedhof soll wie im Plan dargestellt, geändert werden. Die Aus- richtung und Anlage der Parkplätze wird noch abgestimmt. Ebenfalls soll der Straßenverlauf in - 2 - der Örtlichkeit markiert werden, um den Baumschutz der angrenzenden „Kirchwiese“ planen zu können. 5. Das Ingenieurbüro hat einen Prüfauftrag zur Errichtung von möglichen Verkehrsberuhi- gungen erhalten. Hier sollen die verschiedenen Möglichkeiten geprüft und unter den Beteiligten abgestimmt werden. 6. Für die Errichtung der Straßenbeleuchtung wird es von der SYNA (Vertragsunternehmen) eine lichttechnische Berechnung geben. Die exakten Maststandorte werden im Zuge der Bauein- weisung vor Ort von den Beteiligten festgelegt. Durch die o.g. Maßnahmen wird es eine Kostenersparnis in Höhe von schätzungsweise 58.929,40 € brutto geben. Da die Verbandsgemeindewerke nach Verhandlungen die Kosten bis zur Unterkante Frostschutz- schicht übernehmen, beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung inkl. Minderung auf 1.194.439,82 € netto bzw. 1.421.383,39 € brutto. Alle zuvor genannten offenen Punkte werden in Abstimmung mit dem Ortsgemeinderat im Rah- men weiterer Bauausschuss-Sitzungen besprochen und geklärt. II. Ausschreibung Es muss eine öffentliche Ausschreibung der Bauleistung gemäß den Bestimmungen der VOB/A durch die Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Puderbach erfolgen, da die Auftrags- wertschätzung über 250.000 € netto liegt. Der Beginn der Ausschreibung ist für Dezember 2026 / Januar 2027 geplant, der Termin für die Angebotsöffnung findet dementsprechend bis Februar 2027 statt. Aufgrund der zeitlichen Abfolge der Ausschreibung mit anschließender Auftragsvergabe macht es Sinn, einen Vorratsbeschluss zu fassen. Dieser Beschluss wird somit unter der Bedingung gefasst, dass die vergaberechtlichen Bestim- mungen zur Auftragserteilung nur an den wirtschaftlichsten Bieter einzuhalten sind. Ebenso sind die Vorgaben der Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung einzuhalten. III. Finanzierung/Gesamtkosten Die Kosten für die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen sowie dem überwiegenden Teil der Erdbauarbeiten werden von den Verbandsgemeindewerken getragen. Für die Straßenbauarbeiten wurden im Haushaltsjahr 2026 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.400.000 € mit Zahlungswirksamkeit in 2027 veranschlagt. Darüber hinaus wurden für die Planungsleistungen 400.000 € als Haushaltsansatz berücksichtigt. Hiervon wurden bereits 17.155,88 € verausgabt, sodass aktuell noch 382.844,12 € als Haushaltsansatz zur Verfügung stehen. Eine Auftragsvergabe kann daher in Höhe von 1.782.844,12 € abzgl. der noch ausste- henden Rechnungen für Planungsleistungen von rd. 10.000 € erfolgen. - 3 - Beschluss Der Ortsgemeinderat Raubach beschließt, den Auftrag gemäß Empfehlungsbeschluss des Bau- ausschusses (Sitzung am 07.10.2026) für die Straßenbauarbeiten anlässlich des Ausbaus der Straßen „Kirchstraße“ und „Hüttenstraße“ in Raubach an das im Ausschreibungsverfahren wirt- schaftlichst bietende Unternehmen unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen so- wie der Gesamtfinanzierung zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Abstimmungsergebnis:

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