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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der KiTa Weinsheim

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Prüm
Datum2026-11-04
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Ortsgemeinde Weinsheim Beschlussvorlage 44/011/2026 22.10.2026 Fachbereich: Bürgerdienste Verfasser/in: Haas, Kirsten Beratungsfolge Termin TOP-Status Ortsgemeinderat Weinsheim 04.11.2026 öffentlich Betreff: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der KiTa Weinsheim Sach- und Rechtslage: Die Ortsgemeinde Weinsheim ist Bau- und Betriebsträger der Kindertagesstätte in Weinsheim. In der Kindertagesstätte dürfen insgesamt 63 Kinder in 3 Gruppen betreut werden. Zurzeit stehen 2 Plätze für Kinder unter zwei Jahren zur Verfügung. Für Kinder unter 2 Jahren, die eine KiTa besuchen, werden Kostenbeiträge von den Eltern gestaffelt nach deren Einkommen erhoben. Die maßgebenden Tabellen werden vom Jugendamt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ermittelt und vom Jugendhilfeausschluss beschlossen. Bisher wurden die Berechnungen der Elternbeiträge und die Bescheide über die Kostenbeiträge vom Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erlassen und nur die reine Zahlungsabwicklung erfolgte zwischen den Eltern und der Verbandsgemeinde Prüm zu Gunsten der Trägergemeinde Weinsheim. Im Januar 2026 erging durch das Verwaltungsgericht Koblenz ein Urteil, wonach diese Verwaltungspraxis nicht zulässig ist. Die Träger einer KiTa sind demnach verpflichtet, die Bescheidung der Kostenbeiträge selbst durchzuführen und eine zugehörige Satzung zu erlassen. Aufgrund rechtlicher Bedenken wäre nun eine Änderung im Verfahren zum neuen Jahr notwendig. Mit Schreiben vom 21.09.2026 informierte die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm über folgende Verfahrensänderungen: 1. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erstellt weiterhin (gesetzlich verpflichtend) die Kostenbeitragstabellen zu der Höhe der Elternbeiträge. 2. Die Anträge der Eltern zur Berechnung des jeweiligen Kostenbeitrages werden weiterhin über das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zur Verfügung gestellt. 3. Die Träger der KiTas schaffen mit einer neuen Satzung eine rechtliche Grundlage, wonach sie berechtigt sind, die Elternbeiträge zu erheben. 4. Die Trägergemeinde der KiTa, beziehungsweise die Verbandsgemeinde Prüm erhält vom Kreisjugendamt die detaillierte Berechnung und erstellt auf dieser Grundlage im eigenen Namen die Bescheide zum Kostenbeitrag und verschickt diese. Die für die Erhebung von Beiträgen erforderliche Satzung für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Weinsheim geführte Kindertagesstätte wurde erstellt (siehe Anlage). Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Weinsheim beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen der in Trägerschaft der Gemeinde Weinsheim geführten Kindertagesstätte in Weinsheim vom 01.01.2027.

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