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Einführung eines Wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser ab 01.01.2027; Grundsatzentscheidung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Pirmasens-Land |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Fachbereich Datum Beschlussvorlagen-Nr.
Fachbereich 4 Eigenbetriebe 15.10.2026 112026092
Aktenzeichen Sachbearbeiter/in
FB4 Alexander Röckel
Beratungsfolge Status
Verbandsgemeinderat öffentlich
Tagesordnungspunkt: Einführung eines Wiederkehrenden Beitrages Schmutz-
wasser ab 01.01.2027; Grundsatzentscheidung
Der Werksausschuss wird in der Sitzung am 22. Oktober 2026 diesen Tagesord-
nungspunkt vorberaten und dem Verbandsgemeinderat eine Empfehlung ausspre-
chen.
Sachverhaltsdarstellung:
Die Ausgaben im Bereich Schmutzwasser werden derzeit lediglich über die Ver-
brauchsgebühr finanziert.
Die Bereiche Wasserversorgung und Niederschlagswasserbeseitigung werden bereits
mit der Kombination aus Verbrauchsgebühr und einem Wiederkehrenden Beitrag fi-
nanziert.
In vergangenen Sitzungen wurde die Einführung eines WKB-Schmutzwasser bereits
thematisiert und Berechnungsbeispiele aufgezeigt.
Die Mehrzahl der Kommunen in Rheinland-Pfalz haben einen Wiederkehrenden Bei-
trag Schmutzwasser (über 70%).
Durch die Einführung des Wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser werden keine
Mehreinnahmen erzielt, da im gleichen Verhältnis die Verbrauchsgebühr sinkt.
Der Vorteil der Kombination aus WKB und Gebühr liegt im Wesentlichen darin, dass
alle Anschlussnehmer (Grundstücke) für die Vorhaltung des Abwassersystems ei-
nen Beitrag leisten und nicht nur die tatsächlichen Nutzer.
Über die Wiederkehrenden Beiträge sollen also die sog. Vorhaltekosten des Abwas-
sersystem (Fixkosten) finanziert werden.
In der Literatur werden bei der Abwasserbeseitigung ca. 70 – 90% als Fixkosten be-
zeichnet. Die Fixkosten beim Abwasserwerk betragen derzeit ca. 57% der Gesamt-
ausgaben.
Die verbrauchsabhängigen Ausgaben betragen ca. 43 % welche über Gebühren finan-
ziert werden sollten.
Würden in PS-Land 57% über WKB erhoben, wären dies 0,20 €/m² beitragspflichtiger
Fläche.
Die Schmutzwassergebühr würde von derzeit 5,21 € auf 2,24 € sinken.
Gesetzliche Vorgaben, welche Anteile als WKB oder Gebühren erhoben werden sollen
gibt es keine. Die Entscheidung ist rein politisch bzw. kalkulatorisch.
Durch die künftige Berücksichtigung der Baulückengrundstücke werden voraussicht-
lich Einnahmen i. H. v. 50.000 € bis 73.000 € generiert. Allein diese Einnahmen ent-
lasten die Gebühren mit ca. 0,12 bis 0,16 €.
Die wesentlichen Argumente für die Erhebung eines WKB-Schmutzwasser sind in der
beiliegenden Anlage 1 zusammengefasst.
Berechnungsbeispiele für ein Mustergrundstück bei einem WKB i. H. v. 0,14 €, 0,12 €
oder 0,10 € sind in der Anlage 2 enthalten.
Finanzielle Auswirkung:
Beschlussempfehlung:
Auf Vorschlag des Werksausschusses beschließt der Verbandsgemeinderat, ab
01.01.2027 einen Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser einzuführen, sodass die
Ausgaben im Bereich Schmutzwasser über die Verbrauchsgebühr und den WKB-
Schmutzwasser finanziert werden.
Die Werksverwaltung wird beauftragt die Grundlagendaten zu ermitteln und die ent-
sprechenden Satzungsänderungen vorzubereiten. Die Kalkulation der Wiederkehren-
den Beiträge und Gebühren erfolgen nach den künftigen Satzungsregelungen sowie
Beschlüsse des Werksausschusses bzw. Verbandsgemeinderates (WKB-Anteil/Ge-
bührenanteil).
Grundlage der Beschlüsse über die Aufteilung und die festzusetzenden Beträge sind
die Wirtschaftsplanung 2027 sowie die noch zu ermittelten Veranlagungsflächen.
Text aus PDF extrahiert