Startseite › Verbandsgemeinde Leiningerland › Dokument
Dirmstein: Erstellung von Rahmenverträgen für Baumkontrolle und Baumpflege; Ermächtigungsbeschluss, Ausschreibung und Vergabe
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Leiningerland |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2026-0836
Dirmstein: Erstellung von Rahmenverträgen für Baumkontrolle und
Thema
Baumpflege;
Ermächtigungsbeschluss, Ausschreibung und Vergabe
Gremium
Dirmstein: Gemeinderat (öffentliche Sitzung) 04.11.2026
Verfasser Schobert, Jorinde Verantwortlich Brauer, Carsten
Haushaltsrelevanz Die erforderlichen Mittel für die kommenden Jahre werden bei den Mittelanmeldungen
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Ortsgemeinde nimmt an der gemeinsamen Ausschreibung von Rahmenverträgen für
Baumpflege sowie für Baumkontrolle in der Verbandsgemeinde Leiningerland teil.
2. Das Gremium überträgt der Verbandsgemeinde die Federführung für die Erstellung und
die Vergabe der gemeinsamen Rahmenverträge für Baumkontrolle und für Baumpflege.
3. Das Gremium beschließt die Aktualisierung der Baumdaten im Baumkataster bei
Durchführung der ersten Kontrolle im Rahmen des neuen Vertrages.
4. Das Gremium ermächtigt den / die zuständige/n Gemeindevertretenden, Aufträge für die
Baumkontrolle und Aufträge für die Baumpflege im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel eigenständig zu erteilen.
Sachverhalt:
Allgemeine Informationen zu Baumkontrolle und Baumpflege:
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes ist eine Pflichtaufgabe von
Kommunen. Eigentümer sind verpflichtet, Schäden durch Bäume zu verhindern und haften im
Schadensfall.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind regelmäßige Baumkontrollen durch
zertifiziertes Fachpersonal durchzuführen und angemessen zu dokumentieren. Die
Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung
der Verkehrssicherheit von Bäumen.
Reguläre Baumkontrollen sollten im Abstand von etwa 8 Monaten durchgeführt werden.
Kontrollen sind überall dort durchzuführen, wo (öffentlicher) Verkehr stattfindet z.B.:
- Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze
- Schulen, Kindergärten
- Parkanlagen, Friedhöfe
- Wohnanlagen
- Sportplätze
Ausnahmen gelten im Wald (auch Waldwege) – hier herrscht keine Kontrollpflicht, da
waldtypische Gefahren in Kauf genommen werden müssen. Dies ist auf die freie Landschaft
(auch Wirtschaftswege) übertragbar, gilt also sozusagen in der „Natur“.
Ausnahmen hiervon stellen gesonderte Einrichtungen für die Öffentlichkeit in diesen Lagen dar,
wie Grillplätze, Spielplätze, ausgewiesene Parkplätze, Schutzhütten o.Ä.
Sich aus der Baumkontrolle ergebende Pflegemaßnahmen müssen innerhalb der vom
Baumkontrolleur festgelegten Frist durchgeführt werden, um Schäden und Haftungssituationen
zu vermeiden. Pflegemaßnahmen, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar stattfinden
können, sollten in dieser Zeit durchgeführt werden (s. Bundesnaturschutzgesetz §39, 5).
Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung sind aber prinzipiell
jederzeit zulässig.
Baumfällungen können generell genehmigungspflichtig (bei der Unteren Naturschutzbehörde)
sein. Dies hängt vom Einzelfall ab.
Maßnahmen an Naturdenkmälern oder z.B. in denkmalgeschützten Parks müssen immer bei der
Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Aktuelle Situation der Baumkontrollen:
Aktuell liegen Verträge für die Durchführung der Baumkontrollen für die meisten Ortsgemeinden
und die Verbandsgemeinde vor.
Wie die Verwaltung bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 27.08.2026 informierte,
wird die entsprechende Firma ihre Baumkontrolle in dieser Art nicht weiter fortführen. Die
Schreiben der Firma zur Kündigung der Baumkontrollen sind bereits eingetroffen. Die
Baumkontrollen werden noch bis 31. März 2027 fortgeführt.
Aus diesem Grund ist eine neue Beauftragung der Baumkontrollen notwendig.
Vorteile von Rahmenverträgen:
Die Verwaltung plant bereits seit Längerem die Ausschreibung von Rahmenverträgen für
Baumkontrolle und Baumpflege, um
- Kostenvorteile zu erzielen
- rechtlich korrektes Handeln zu garantieren und mit klaren, einheitlichen Standards zu
arbeiten
- den Verwaltungsaufwand zu reduzieren
- mit festen Ansprechpartnern zu arbeiten, die Bäume und Standorte kennen
- Planungssicherheit zu erzielen
Aktuell müssen Angebote für jeden Pflegeplan eingeholt werden. Sobald die Auftragssumme den
Verfügungsrahmen des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin oder des/ der zuständigen
Beigeordneten übersteigt, ist ein Gremienbeschluss notwendig. Das bedeutet oftmals eine
Zeitverzögerung von mehreren Monaten und einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Durch die Erhöhung des Verfügungsrahmens der zuständigen Gemeindevertretenden
(eigenständige Auftragserteilung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel) und mit bestehenden
Rahmenverträgen können Aufträge zeitnah an die Vertragspartner vergeben und Fristen besser
eingehalten werden. Dies reduziert die Gefahr von Personen- und Sachschäden und führt zu
effizienterem Verwaltungshandeln.
Das digitale Baumkataster:
Bei der Ausschreibung der Rahmenverträge sollen zudem die Durchführung von Baumkontrollen
und Baumpflege mittels digitalem Baumkataster der Verbandsgemeinde realisiert werden.
Das digitale Baumkataster ist eine Software, in der sämtliche Baumstandorte auf einer Karte
verzeichnet sind. Das Kataster enthält zudem Baumdaten (Höhe, Baumart etc.) und
Informationen über die verschiedenen Grünanlagen (Schulen, Kindergärten, Straßen, …).
In Zukunft sollen Baumkontrolleure den Zustand der Bäume in der Software vermerken und
notwendige Pflegemaßnahmen als Aufgaben anlegen.
Die Baumpflegefirmen, mit denen der Rahmenvertrag geschlossen wurde, werden wiederum
nach Rücksprache mit dem/ der zuständigen Gemeindevertretenden mit den konkreten
Pflegemaßnahmen beauftragt (z.B. per E-Mail). Sie können die Pflegemaßnahmen in der
Software nach Durchführung als erledigt markieren.
Eine Liste mit denjenigen Maßnahmen, die durch die Ortsgemeinde selbst erledigt wurden, wird
der Verwaltung zugeschickt und durch diese mit Datum im Kataster als erledigt markiert. So
2
lassen sich alle Kontrollen und Pflegemaßnahmen zentral und übersichtlich nachvollziehen und
überprüfen und werden ordnungsgemäß dokumentiert.
Um die Daten des digitalen Baumkatasters auf dem neusten Stand zu halten, empfiehlt die
Verwaltung zudem die Aktualisierung und Vervollständigung der Baumdaten in der Software mit
Durchführung der ersten „neuen“ Kontrolle (Baumhöhe, gefällte und abgestorbene Bäume
löschen, …).
Für die Aktualisierung der Daten können zusätzliche Kosten entstehen. Die genauen Kosten
stehen erst nach Ausschreibung fest.
Geplante Vorgehensweise:
Geplant sind die Ausschreibung eines bzw. weniger gemeinsamer Rahmenverträge aller
Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde für Baumkontrollen und eines bzw. weniger
gemeinsamer Rahmenverträge für Baumpflege.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Verbandsgemeinde die Federführung für Erstellung und
Vergabe der Rahmenverträge von jeder Ortsgemeinde übertragen wird.
Andernfalls muss ein gemeinsames Los für die Ortsgemeinden gebildet werden, die an den
gemeinsamen Rahmenverträgen teilnehmen und zusätzlich für jede Ortsgemeinde, die der
Verbandsgemeinde nicht die Federführung überträgt, ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Somit würde keine einheitliche Vorgehensweise erzielt, der Verwaltungsaufwand wäre höher und
die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen umfangreicher.
Für den Fall, dass keine Verträge abgeschlossen werden, muss jede Baumkontrolle und jeder
Pflegeplan einzeln beauftragt werden. Dies ist aus Sicht der Verwaltung mit einem erheblichen
Aufwand verbunden und somit nicht als zielführend anzusehen.
Als Laufzeit sind jeweils zwei Jahre Grundlaufzeit mit 2 Jahren Verlängerungsoption vorgesehen.
Da die Neuausschreibungen auch genutzt werden sollen, um eventuell bestehende Lücken bei
der Durchführung der Kontrollen zu schließen, sollten öffentliche Standorte, die bisher nicht
regelmäßig begutachtet werden, in die Regelkontrolle aufgenommen werden.
Die Verwaltung bittet daher die Ortsgemeinden, der Verwaltung (Frau Schobert, FB2)
entsprechende Standorte bis zum 31. Oktober mitzuteilen, um die Ausschreibungsunterlagen
rechtzeitig fertigstellen zu können. Für Rückfragen hierzu steht Frau Schobert gerne zur
Verfügung.
3
Text aus PDF extrahiert