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Prüfung des Jahresabschlusses 2025 für den Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Göllheim |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Fachbereich: FB4 Vorlagen Nr.: 2026/248
Sachbearbeiter/in: Marius Weiß FB-Leiter: Regina Helf-Thiekötter
eingereicht am: 08.09.2026
Beratungsergebnis Sitzungsdatum öffentl. nicht- TOP Abstimmungsergebnis
öffentl.
ja nein enth. *ausg
Forstzweckverband
Göllheim-Kerzenheim
* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und der Abstimmung aufgrund des § 22 GemO
Tagesordnungspunkt:
Prüfung des Jahresabschlusses 2025 für den Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim
Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu
prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem
Ermessen auf Stichproben beschränken kann.
Die Prüfung erfolgt elektronisch mittels Laptops.
Zur Prüfung liegen vor:
der Jahresabschluss, bestehend aus
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilergebnisrechnungen
den Teilfinanzrechnungen
der Bilanz
dem Anhang (einschl. Beteiligungsbericht)
Als Anlagen sind der Jahresrechnung beigefügt:
der Rechenschaftsbericht
die Anlagenübersicht
die Forderungsübersicht
die Verbindlichkeitenübersicht
die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Weitere Anlagen (als Nachweis zu § 93 Abs. 4 GemO):
die Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse
die Übersicht über die Über-/Unterdeckung in der Finanzrechnung
Text aus PDF extrahiert