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Beitritt zum Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein; a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung b) Zweite Änderung der Verbandsordnung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Datum2026-11-05
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V ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG H -M UNSRÜCK ITTELRHEIN B ESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26/Hal/0015 Körperschaft: Ortsgemeinde Halsenbach Gremium: Datum: Sitzung: Gemeinderat der Ortsgemeinde Halsenbach öffentlich Bezeichnung Beitritt zum Kindertagesstätten-Zweckverband des TOP: Hunsrück-Mittelrhein; a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung b) Zweite Änderung der Verbandsordnung Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO 1. V o r l a g e b e r i c h t: 1.1 Sachverhalt / Begründung: Kommunale Gebietskörperschaften können Aufgaben, zu deren Erfüllung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrnehmen. Hierzu können u.a. Zweckverbände gebildet werden. Zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten wurde am 01.01.2023 der Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein (KitaZV HuMi) aus dem ehemaligen Kindergartenzweckverband Damscheid gegründet. Aufgabe des KitaZV HuMi ist es, für seine Verbandsmitglieder Kindertagesstätten zu betreiben. Bislang gehören die Ortsgemeinden Damscheid, Laudert, Niederburg, Perscheid, Urbar und Wiebelsheim dem KitaZV HuMi an. Für die Mitglieder werden die Kindertagesstätten in Damscheid, Urbar und Wiebelsheim betrieben. Die Ortsgemeinde Halsenbach begehrt (neben weiteren Gemeinden) zum 01.01.2027 die Aufnahme in den KitaZV HuMi. Gemäß § 8 Abs. 3 der Verbandsordnung des KitaZV HuMi werden vor der notwendigen Änderung der Verbandsordnung in einer Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und der beitrittsbegehrenden Körperschaft die Modalitäten des Beitritts geregelt. Seite 1 von 3 Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den beigefügten Entwurf der Beitrittsvereinbarung verwiesen. Die dort vorgesehene Eigenkapitalbeteiligung der Ortsgemeinde Halsenbach am Zweckverband berechnet sich wie folgt: Das Eigenkapital per 31.12.2025 beträgt unter der Voraussetzung, dass die Annahmen über den Jahresabschluss 2025 zutreffen: 50.784,27 €. Damscheid Laudert Perscheid Wiebelsheim Summe Kinderzahl 31.05.2023 28 24 9 25 86 31.05.2024 29 27 10 33 99 31.05.2025 36 29 6 36 107 Summe 93 80 25 94 292 Durchschnitt 31,00 26,67 8,33 31,33 97,33 Eigenkapital 50.784,27 € : 97,33 521,76 € EK pro Kind Halsenbach Kinderzahl 31.05.2023 Eröffnung 01.06.2024 31.05.2024 31.05.2025 3 Summe 3 Durchschnitt 3,0 Eigenkapitalbeteiligung 1.565,27 € Es handelt sich hierbei um eine Vorausleistung. Der endgültige Wert der Eigenkapitalbeteiligung kann erst dann ermittelt werden, wenn die Jahresabschlüsse 2025 und 2026 durch die Verbandsversammlung festgestellt wurden und das Eigenkapital per 31.12.2026 als Berechnungsbasis feststeht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird darüber hinaus auf die beigefügten Entwürfe der Beitrittsvereinbarung inkl. Präambel sowie der Zweiten Änderung der Verbandsordnung inkl. Hinweisen und Erläuterungen verwiesen. 1.2 Finanzielle Auswirkungen: (Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?) Die vorläufig errechnete Eigenkapitalbeteiligung beträgt für die Ortsgemeinde Halsenbach 1.565,27 €. Der Betrag wird zum Beitrittsdatum fällig. 1.3 Veranschlagung im Haushalt: (Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel) Entsprechende Mittel werden im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt. Seite 2 von 3 2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: a) Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Halsenbach beantragt die Aufnahme in den Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein zum 01.01.2027 zu den in der beigefügten Beitrittsvereinbarung bestimmten Konditionen. Die Vertreterin der Ortsgemeinde Halsenbach wird ermächtigt, die Beitrittsvereinbarung im Namen der Ortsgemeinde zu unterzeichnen. b) Der Ortsgemeinderat stimmt der beabsichtigten Zweiten Änderung der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein in der beigefügten Fassung zu. 3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g: Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Einstimmig Ja Nein Enthaltungen Mit Stimmenmehrheit Emmelshausen, 02.10.2026 Mitverantwortliche der Verwaltung: Fachbereichsleitung: Liesenfeld, Sarah Sachbearbeitung: Liesenfeld, Sarah Zusatz für Vorlagen an Gremien der Ortsgemeinde Halsenbach Stellungnahme Ortsbürgermeisterin (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO) Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert. Rita Lenz Ortsbürgermeisterin Seite 3 von 3

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