Startseite › Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein › Dokument
Erlass einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich "Aussiedlung Forsthaus"; a) Würdigung und Beschlussfassung zu den nach der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 24 GemO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
H -M
UNSRÜCK ITTELRHEIN
B
ESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26/Dam/0008
Körperschaft: Ortsgemeinde Damscheid
Gremium: Datum: Sitzung:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Damscheid 05.11.2026 öffentlich
Bezeichnung Erlass einer Außenbereichssatzung gemäß § 35
des TOP: Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich
"Aussiedlung Forsthaus";
a) Würdigung und Beschlussfassung zu den nach
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gemäß § 24 GemO i. V. m. §
10 Abs. 1 BauGB
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO
1. V o r l a g e b e r i c h t:
1.1 Sachverhalt / Begründung:
Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2026
beschlossen, das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung gemäß §
35 Abs. 6 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses erfolgte in den Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten am
30.04.2026.
Ziel des Verfahrens ist es, die im Satzungsbereich gelegenen, zu Wohnzwecken
genutzten Gebäude im Außenbereich planungsrechtlich zu sichern und die
Möglichkeit zu geringfügigen Um-, Aus- und Erweiterungsbauten zu schaffen.
Die Außenbereichssatzungsverfahren konnte im vereinfachten Verfahren nach §
13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Seite 1 von 3
In Ausführung des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 22.04.2026 lagen gemäß
§ 3 Abs 2 BauGB der Entwurf der Außenbereichssatzung für den Bereich
„Aussiedlung Forsthaus“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung,
Textfestsetzungen und Begründung) in der Zeit vom 04.05.2026 bis 05.06.2026
während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht
öffentlich aus.
Die Auslegung wurde zuvor in den Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten vom
30.04.2026 öffentlich bekannt gemacht. Die berührten Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 29.04.2026
über die Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
Während dieser Beteiligung wurden von den berührten Behörden und Träger
öffentlichen Belange insgesamt 27 Stellungnahmen abgegeben. Aus der
Öffentlichkeit und von den Nachbargemeinden sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
Die Verwaltung hat Würdigungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet, die vom
Ortsgemeinderat zu prüfen und – soweit beachtlich – in die Abwägung
einzubeziehen sind.
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Die Vorschläge zur Würdigung der Stellungnahmen und zu konkreten
Beschlussfassung werden in der Ortsgemeinderatssitzung im Einzelnen
vorgestellt und sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus ist der Satzungsentwurf als Anlage beigefügt.
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Außenbereichssatzungsverfahren im
Ortsgemeinderat abgeschlossen. Es folgt noch die öffentliche Bekanntmachung.
Dann tritt die Außenbereichssatzung in Kraft.
1.2 Finanzielle Auswirkungen:
(Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter,
Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?)
Entfällt.
1.3 Veranschlagung im Haushalt:
(Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel)
Entfällt.
Seite 2 von 3
2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
a) Der Ortsgemeinderat würdigt die im Rahmen der Beteiligungs- bzw.
Abstimmungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB (Bürger,
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden) eingegangenen
Stellungnahmen wie in der Anlage zu dieser Niederschrift dargestellt. Die Beschlüsse
und das Ergebnis der Abstimmung sind in der Anlage im Einzelnen dokumentiert.
b) Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der
Außenbereichssatzung für den Bereich „Aussiedlung Forsthaus“ gemäß § 24 GemO
i.V.m. § 35 Abs. 6 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren
Verfahrensschritte bis zur Rechtsverbindlichkeit durchzuführen.
3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g:
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss
Einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit
Emmelshausen, 23.10.2026
Mitverantwortliche der Verwaltung:
Fachbereichsleitung: Assies, Stefan
Sachbearbeitung: Weinand, Melanie
Zusatz für Vorlagen an Gremien der Ortsgemeinde Damscheid
Stellungnahme Ortsbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO)
Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert.
Peter Kuhn
Ortsbürgermeister
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert