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Erlass einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich "Aussiedlung Forsthaus"; a) Würdigung und Beschlussfassung zu den nach der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 24 GemO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Datum2026-11-05
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Dokument

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V ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG H -M UNSRÜCK ITTELRHEIN B ESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26/Dam/0008 Körperschaft: Ortsgemeinde Damscheid Gremium: Datum: Sitzung: Gemeinderat der Ortsgemeinde Damscheid 05.11.2026 öffentlich Bezeichnung Erlass einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 des TOP: Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich "Aussiedlung Forsthaus"; a) Würdigung und Beschlussfassung zu den nach der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 24 GemO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO 1. V o r l a g e b e r i c h t: 1.1 Sachverhalt / Begründung: Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2026 beschlossen, das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in den Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten am 30.04.2026. Ziel des Verfahrens ist es, die im Satzungsbereich gelegenen, zu Wohnzwecken genutzten Gebäude im Außenbereich planungsrechtlich zu sichern und die Möglichkeit zu geringfügigen Um-, Aus- und Erweiterungsbauten zu schaffen. Die Außenbereichssatzungsverfahren konnte im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Seite 1 von 3 In Ausführung des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 22.04.2026 lagen gemäß § 3 Abs 2 BauGB der Entwurf der Außenbereichssatzung für den Bereich „Aussiedlung Forsthaus“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen und Begründung) in der Zeit vom 04.05.2026 bis 05.06.2026 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht öffentlich aus. Die Auslegung wurde zuvor in den Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten vom 30.04.2026 öffentlich bekannt gemacht. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 29.04.2026 über die Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Während dieser Beteiligung wurden von den berührten Behörden und Träger öffentlichen Belange insgesamt 27 Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit und von den Nachbargemeinden sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Verwaltung hat Würdigungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet, die vom Ortsgemeinderat zu prüfen und – soweit beachtlich – in die Abwägung einzubeziehen sind. Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Vorschläge zur Würdigung der Stellungnahmen und zu konkreten Beschlussfassung werden in der Ortsgemeinderatssitzung im Einzelnen vorgestellt und sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Satzungsentwurf als Anlage beigefügt. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Außenbereichssatzungsverfahren im Ortsgemeinderat abgeschlossen. Es folgt noch die öffentliche Bekanntmachung. Dann tritt die Außenbereichssatzung in Kraft. 1.2 Finanzielle Auswirkungen: (Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?) Entfällt. 1.3 Veranschlagung im Haushalt: (Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel) Entfällt. Seite 2 von 3 2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: a) Der Ortsgemeinderat würdigt die im Rahmen der Beteiligungs- bzw. Abstimmungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB (Bürger, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage zu dieser Niederschrift dargestellt. Die Beschlüsse und das Ergebnis der Abstimmung sind in der Anlage im Einzelnen dokumentiert. b) Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung für den Bereich „Aussiedlung Forsthaus“ gemäß § 24 GemO i.V.m. § 35 Abs. 6 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte bis zur Rechtsverbindlichkeit durchzuführen. 3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g: Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Einstimmig Ja Nein Enthaltungen Mit Stimmenmehrheit Emmelshausen, 23.10.2026 Mitverantwortliche der Verwaltung: Fachbereichsleitung: Assies, Stefan Sachbearbeitung: Weinand, Melanie Zusatz für Vorlagen an Gremien der Ortsgemeinde Damscheid Stellungnahme Ortsbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO) Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert. Peter Kuhn Ortsbürgermeister Seite 3 von 3

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