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Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein; Zweite Änderung der Verbandsordnung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
H -M
UNSRÜCK ITTELRHEIN
B
ESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26/Lau/0008
Körperschaft: Ortsgemeinde Laudert
Gremium: Datum: Sitzung:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Laudert öffentlich
Bezeichnung Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-
des TOP: Mittelrhein;
Zweite Änderung der Verbandsordnung
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO
1. V o r l a g e b e r i c h t:
1.1 Sachverhalt / Begründung:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Hinweise und Erläuterungen zur
Zweiten Änderungen der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-
Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein (Kita ZV HuMi) verwiesen (siehe Anlage).
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit in
Rheinland-Pfalz (KomZG) hat die Verbandsordnung eines Zweckverbandes u.a.
Bestimmungen über die Mitglieder zu enthalten. Dies bedeutet, dass bei
Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband dessen Verbandsordnung
zwingend anzupassen ist. Vorliegend erfolgt eine Anpassung des § 2 der
Verbandsordnung des KitaZV HuMi.
Im Zuge dieser Änderung wird außerdem eine Regelung bzgl. des Umgangs mit
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ergänzt.
Die Zweite Änderung der Verbandsordnung ist mit der zuständigen
Errichtungsbehörde, der Kreisverhaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, inhaltlich
vorabgestimmt.
Mit allen aufnahmebegehrenden Gemeinden werden vor Beschlussfassung in
der Verbandsversammlung des KitaZV HuMi über die Änderung der
Verbandsordnung Beitrittsvereinbarungen geschlossen, die unter anderem
Regelungen hinsichtlich der Höhe und der Form der Eigenkapitalbeteiligung am
Zweckverband enthalten.
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1.2 Finanzielle Auswirkungen:
(Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter,
Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?)
1.3 Veranschlagung im Haushalt:
(Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel)
2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der Zweiten Änderung der
Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein zu,
welcher als Anlage zur Sitzungsniederschrift genommen wird.
Der Vertreter der Ortsgemeinde in der Verbandsversammlung des Kindertagesstätten-
Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein wird angewiesen, dem vorliegenden Entwurf der
Zweiten Änderung der Verbandsordnung in der Sitzung der Verbandsversammlung
zuzustimmen.
3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g:
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss
Einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit
Emmelshausen, 02.10.2026
Mitverantwortliche der Verwaltung:
Fachbereichsleitung: Liesenfeld, Sarah
Sachbearbeitung: Liesenfeld, Sarah
Zusatz für Vorlagen an Gremien der Ortsgemeinde Laudert
Stellungnahme Ortsbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO)
Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert.
Winfried Erbes
Ortsbürgermeister
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