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Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein; Zweite Änderung der Verbandsordnung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Datum2026-11-04
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V ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG H -M UNSRÜCK ITTELRHEIN B ESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26/Lau/0008 Körperschaft: Ortsgemeinde Laudert Gremium: Datum: Sitzung: Gemeinderat der Ortsgemeinde Laudert öffentlich Bezeichnung Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück- des TOP: Mittelrhein; Zweite Änderung der Verbandsordnung Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO 1. V o r l a g e b e r i c h t: 1.1 Sachverhalt / Begründung: Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Hinweise und Erläuterungen zur Zweiten Änderungen der Verbandsordnung des Kindertagesstätten- Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein (Kita ZV HuMi) verwiesen (siehe Anlage). Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz (KomZG) hat die Verbandsordnung eines Zweckverbandes u.a. Bestimmungen über die Mitglieder zu enthalten. Dies bedeutet, dass bei Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband dessen Verbandsordnung zwingend anzupassen ist. Vorliegend erfolgt eine Anpassung des § 2 der Verbandsordnung des KitaZV HuMi. Im Zuge dieser Änderung wird außerdem eine Regelung bzgl. des Umgangs mit Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ergänzt. Die Zweite Änderung der Verbandsordnung ist mit der zuständigen Errichtungsbehörde, der Kreisverhaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, inhaltlich vorabgestimmt. Mit allen aufnahmebegehrenden Gemeinden werden vor Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des KitaZV HuMi über die Änderung der Verbandsordnung Beitrittsvereinbarungen geschlossen, die unter anderem Regelungen hinsichtlich der Höhe und der Form der Eigenkapitalbeteiligung am Zweckverband enthalten. Seite 1 von 2 1.2 Finanzielle Auswirkungen: (Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?) 1.3 Veranschlagung im Haushalt: (Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel) 2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der Zweiten Änderung der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein zu, welcher als Anlage zur Sitzungsniederschrift genommen wird. Der Vertreter der Ortsgemeinde in der Verbandsversammlung des Kindertagesstätten- Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein wird angewiesen, dem vorliegenden Entwurf der Zweiten Änderung der Verbandsordnung in der Sitzung der Verbandsversammlung zuzustimmen. 3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g: Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Einstimmig Ja Nein Enthaltungen Mit Stimmenmehrheit Emmelshausen, 02.10.2026 Mitverantwortliche der Verwaltung: Fachbereichsleitung: Liesenfeld, Sarah Sachbearbeitung: Liesenfeld, Sarah Zusatz für Vorlagen an Gremien der Ortsgemeinde Laudert Stellungnahme Ortsbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO) Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert. Winfried Erbes Ortsbürgermeister Seite 2 von 2

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