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Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB - Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer ehemaligen Kindertagesstätte zu fünf Wohneinheiten

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Eich
Datum2026-11-02
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Verbandsgemeindeverwaltung Eich Eich, 06.10.2026 -Fachbereich 3 - Natürliche Grundlagen und Bauen- AZ.: 2026-048-BV Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB - Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung ei- ner ehemaligen Kindertagesstätte zu fünf Wohneinheiten Sitzungsvorlage 01/24-29/174 I. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer ehemaligen Kinder- tagesstätte zu fünf Wohneinheiten auf den Grundstücken Taubertstraße 28, Flurstücke 542, 542/1 und 542/2, in der Gemarkung Alsheim vor. Das Ersuchen der unteren Bauaufsichtsbe- hörde ist am 30.09.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich eingegangen. Die bisherige Nutzung als Kindertagesstätte wurde nach Angaben des Vorhabenträgers vollständig aufgegeben. Im bestehenden Gebäude sollen jeweils zwei Wohnungen im Erd- geschoss und im Untergeschoss entstehen. Eine bereits vorhandene Wohnung im Dachge- schoss soll innerhalb der bestehenden Gebäudehülle erweitert werden. Eine Aufstockung, eine Vergrößerung des Baukörpers sowie Änderungen der bestehenden Gebäudehöhe oder Dachform sind nicht vorgesehen. Die Wohnungen im Erdgeschoss und im Untergeschoss sollen altersgerecht beziehungs- weise möglichst barrierearm gestaltet werden. Hierzu sind Anpassungen der bestehenden Zugänge durch eine Rampe sowie gegebenenfalls Abgrabungen beziehungsweise Gelän- deanpassungen vorgesehen. Im vorhandenen Hofbereich sollen acht Pkw-Stellplätze her- gestellt werden. Die zugehörigen Grundstücke werden im Übrigen als Garten- beziehungs- weise Freiflächen berücksichtigt. Die Grundstücke liegen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Beurtei- lung richtet sich daher nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den umgebenden Bereich als Mischgebiet dar. Das Grund- stück der ehemaligen Kindertagesstätte ist als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ ausgewiesen. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms kann die beabsichtigte Nutzungsänderung bei Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens ohne Änderung des Flächennutzungsplans mitgetragen werden. Nach der vorgelegten Vorhabenbeschreibung ist die nähere Umgebung durch Wohnnut- zung geprägt. Die vorgesehene Nutzungsänderung erfolgt im Wesentlichen innerhalb des bestehenden Gebäudes, dessen Baukörper erhalten bleiben soll. Die abschließende Prü- fung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, insbesondere der vorgesehenen Zugänge, Ge- ländeanpassungen und Stellplätze, erfolgt im Rahmen der Bauvoranfrage durch die untere Bauaufsichtsbehörde. nach Beschlussfassung zurück an Sitzungsdienst: Abstimmungsergebnis: einstimmig ____ ja-Stimmen ____nein-Stimmen ____Enthaltungen Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Liegenschaftsausschuss der Ortsgemeinde Alsheim, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu der vorliegenden Bauvoranfrage herzustellen. Hinweis: Zwecks Fristwahrung für das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wird auf den Eingang des Ersuchens am 30.09.2026 verwiesen. Die Zwei-Monatsfrist endet am 30.11.2026. Die Entscheidung muss bis zu diesem Zeitpunkt bei der Kreisverwaltung Alzey- Worms eingegangen sein. Andernfalls gilt das Einvernehmen zum Bauvorhaben als erteilt. aufgestellt: Im Auftrag (Taylan Sengül) (Falk Sauder) Fachbereichsleiter II. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Ortsgemeinde Alsheim beschließt, das gemeind- liche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu der vorliegenden Bauvoranfrage zur Nutzungs- änderung einer ehemaligen Kindertagesstätte zu fünf Wohneinheiten auf den Grundstü- cken Taubertstraße 28, Flurstücke 542, 542/1 und 542/2, in der Gemarkung Alsheim ein- schließlich der vorgesehenen Anpassungen der Zugänge, Geländeanpassungen und Her- stellung von acht Pkw-Stellplätzen herzustellen. i. V. Thomas Rahner (Bürgermeister) Anlagen: Plansatz_geschwärzt nach Beschlussfassung zurück an Sitzungsdienst: Abstimmungsergebnis: einstimmig ____ ja-Stimmen ____nein-Stimmen ____Enthaltungen

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