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Jahresrechnung 2025 der Stadt Deidesheim a) Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 b) Entlastung des Stadtbürgermeisters, der Stadtbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde nach § 114 GemO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Deidesheim |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage - 2026/0357Beschlussvorlage - 2025/0334Beschlussvorlage -
2025/0334Beschlussvorlage - 2025/0334Beschlussvorlage - 2024/0365
Verbandsgemeinde Deidesheim
für die: Stadt Deidesheim
Abteilung: SG1.4 Bearbeiter/in: Datum:
Aktenzeichen: Frau Wallisch 07.10.2026
Gremium: Termin: Status:
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt 10.11.2026 öffentlich
Deidesheim
Stadtrat Deidesheim 01.12.2026 öffentlich
TOP Nr. Bezeichnung:
Jahresrechnung 2025 der Stadt Deidesheim
a) Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025
b) Entlastung des Stadtbürgermeisters, der Stadtbeigeordneten sowie des
Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde nach § 114
GemO
I. Sachverhalt:
Die gesetzlichen Regelungen zum Jahresabschluss der Gemeinden sind in § 108 ff GemO
geregelt.
Die Stadt hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen,
in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das
Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die
Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und
Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts
anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln.
Die Verbindlichkeitsübersicht konnte aufgrund eines Systemfehlers nicht erstellt werden. Die
Übersicht wird zum Rechnungsprüfungsausschuss als Tischvorlage nachgereicht.
Der Jahresabschluss 2025 stellt sich kurz zusammengefasst wie folgt dar:
Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist einen Überschuss i.H.v. 420.165,04 € aus. Der Haushaltsplan wies
inklusive Übertragung aus dem Vorjahr einen Fehlbetrag i.H.v. -210.795,00 € aus. Damit hat sich
das Jahresergebnis um 630.960,04 € verbessert. Die Verbesserung ist hauptsächlich auf höhere
Erträge bei der Gewerbesteuer zurückzuführen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2025 weist bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen einen Überschuss i.H.v. 1.091.216,25 € aus. Im Gegensatz zur Ergebnisrechnung
sind in der Finanzrechnung keine Sonderposten oder Abschreibungen vorhanden, welche durch
ihre Bildung oder Auflösung das Ergebnis verbessern bzw. verschlechtern können. Es ist
festzustellen, dass die Finanzrechnung 2025 im Ergebnis eine positive freie Finanzspitze (Saldo
- 2-
ordentliche und außerordentliche Ein- und Auszahlungen abzgl. planmäßiger Tilgung) i.H.v.
817.116,89 € ausweist.
Wesentliche Investitionen sind detailliert im Rechenschaftsbericht des Jahresabschlusses
aufgeführt.
Der Investitionsbereich schließt zum Jahresende mit einem Fehlbetrag i.H.v. -211.029,67 € ab.
Die Stadt Deidesheim weist am Ende des Haushaltsjahres einen positiven Kassenbestand i.H.v.
837.673,78 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Kassenbestand um 607.726,84 €
verbessert.
Die lang- und mittelfristigen Verbindlichkeiten, bestehend aus Investitionskrediten, haben sich
von 2.756.999,94 € um -265.659,51 € auf 2.491.340,43 € verringert.
Bilanz:
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung i.H.v. 420.165,04 € wird auf der Passivseite als
Jahresergebnis eingebucht und erhöht damit das Eigenkapital der Stadt. Zum Bilanzstichtag
beträgt dieses 23.477.908,13 €.
Nach dem Rechnungsergebnis 2025 stellt sich das Ergebnis wie folgt dar:
1. In der Ergebnisrechnung
Ansatz 2025
Verbesserung/
lfd. inkl. Übertragung Ergebnis 2025
Bezeichnung Verschlechterung
Nr. aus Vorjahr
E8 Summe lfd. Erträge aus Verwaltungstätigkeit 11.344.670,00 12.739.422,25 1.394.752,25
E15 Summe lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 11.088.545,00 12.568.162,78 768.417,78
E16 laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit -455.075,00 171.259,47 626.334,47
E17 Zins- und sonstige Finanzerträge 333.300,00 301.568,26 -31.731,74
E18 Zins- und sonstige Finanzaufwendungen 89.020,00 52.662,69 -36.357,31
E19 Finanzergebnis 244.280,00 248.905,57 4.625,57
E20 ordentliches Ergebnis -210.795,00 420.165,04 630.960,04
E23 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -210.795,00 420.165,04 630.960,04
2. In der Finanzrechnung
Ansatz
Verbesserung/
2025 Ergebnis
Bezeichnung Verschlech-
inkl. Übertragung 2025
lfd. terung
aus Vorjahr
Nr.
F8 Summe lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit 10.389.720,00 € 11.361.736,91 € 972.016,91 €
F15Summe lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit 10.648.215,00 € 10.439.637,74 € -208.577,26 €
F16Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit -258.495,00 € 922.099,17 € 1.180.594,17 €
F19Saldo der Zins- und der sonstigen Finanzein- und Auszahlungen 244.280,00 € 169.117,08 € -75.162,92 €
Summe der ordentlichen und außerodentlichen Ein- und
F23 -14.215,00 € 1.091.216,25 € 1.105.431,25 €
Auszahlungen
F27Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 121.500,00 € 136.612,77 € 15.112,77 €
F32Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 270.000,00 € 347.642,44 € 77.642,44 €
F33Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -148.500,00 € -211.029,67 € -62.529,67 €
F34Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbetrag -162.715,00 € 880.186,58 € 1.042.901,58 €
F35Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 148.500,00 € 0,00 € -148.500,00 €
F36Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten 274.510,00 € 274.099,36 € -410,64 €
F37Saldo der Ein- Auszahlungen aus Investitionskrediten -126.010,00 € -274.099,36 € -148.089,36 €
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der VG aus
F39 -66.875,00 € 0,00 € 66.875,00 €
Krediten zur Liquiditätssicherung
- 3-
3. In der Bilanz
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II. Finanzierung:
III. Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs):
IV. Vorschlag der Verwaltung:
V. Beschlussempfehlung:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat Deidesheim die
Jahresrechnung 2025 mit Anlagen in der vorgelegten Form zu beschließen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat Deidesheim dem
Stadtbürgermeister, den Stadtbeigeordneten sowie dem Bürgermeister, den
Beigeordneten gem. §114 GemO die Entlastung zu erteilen.
Bürgermeister Fachbereichsleiter/in Sachbearbeiter/in
Abstimmungsergebnis: angenommen / abgelehnt bei
Ja-, Nein-Stimmen und Enthaltungen
Schriftführer/in
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