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Wahl der Ratsvorsitzenden/ des Ratsvorsitzenden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Rosche |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Rosche, den 22.10.2026
Samtgemeinde Rosche
Sitzungsvorlage
NR. 2026/184
Sitzung am Sitzungs-Nr.
Samtgemeinderat Rosche 05.11.2026 1. Sitzung des
Samtgemeinderates Rosche
Beratungsgegenstand: Wahl der Ratsvorsitzenden/ des Ratsvorsitzenden
Sachdarstellung:
Gemäß § 61 Absatz 1 NKomVG wählt die Vertretung nach der Verpflichtung der Ratsmitglieder
in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte des Rates ihre Ratsvorsitzende oder ihren Ratsvorsitzen-
den für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird von dem dienstältesten Ratsmitglied (siehe
TOP 1) geleitet.
Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch
Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mit-
glieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der
Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht er-
reicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die
die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so
entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.
Beschluss des Rates der Samtgemeinde Rosche:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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