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Wahl der Ratsvorsitzenden/ des Ratsvorsitzenden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Rosche
Datum2026-11-05
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Rosche, den 22.10.2026 Samtgemeinde Rosche Sitzungsvorlage NR. 2026/184 Sitzung am Sitzungs-Nr. Samtgemeinderat Rosche 05.11.2026 1. Sitzung des Samtgemeinderates Rosche Beratungsgegenstand: Wahl der Ratsvorsitzenden/ des Ratsvorsitzenden Sachdarstellung: Gemäß § 61 Absatz 1 NKomVG wählt die Vertretung nach der Verpflichtung der Ratsmitglieder in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte des Rates ihre Ratsvorsitzende oder ihren Ratsvorsitzen- den für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird von dem dienstältesten Ratsmitglied (siehe TOP 1) geleitet. Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mit- glieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht er- reicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Beschluss des Rates der Samtgemeinde Rosche: Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

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