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Vereidigung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Rosche
Datum2026-11-04
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Rosche, den 21.10.2026 Gemeinde Oetzen Sitzungsvorlage NR. 2026/170 Sitzung am Sitzungs-Nr. Rat der Gemeinde Oetzen 04.11.2026 1. Sitzung des Rates der Gemeinde Oetzen Beratungsgegenstand: Vereidigung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters Sachdarstellung: Seit der Änderung durch das Gesetz vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBI. 2025 Nr. 3) kann die Vereidung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters erst nach Wahl der ehrenamtlichen Stell- vertreterinnen/ Stellvertreter erfolgen, weil diese von einer ehrenamtlichen Stellvertretung durchgeführt wird. Wird der bisherige Bürgermeister wiedergewählt, so ist er von der Eidesleistung befreit und stattdessen durch einen zu den Akten zu nehmender Hinweis der Person, die die Vereidung durchführt, darauf aufmerksam zu machen, dass der früher geleistete Diensteid weiterhin gilt. Eidesformel: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung zu wahren und die Gesetzte zu beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Beschluss des Rates der Gemeinde Oetzen: Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

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