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Vereidigung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Rosche |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Rosche, den 21.10.2026
Gemeinde Oetzen
Sitzungsvorlage
NR. 2026/170
Sitzung am Sitzungs-Nr.
Rat der Gemeinde Oetzen 04.11.2026 1. Sitzung des Rates der
Gemeinde Oetzen
Beratungsgegenstand: Vereidigung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Sachdarstellung:
Seit der Änderung durch das Gesetz vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBI. 2025 Nr. 3) kann die
Vereidung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters erst nach Wahl der ehrenamtlichen Stell-
vertreterinnen/ Stellvertreter erfolgen, weil diese von einer ehrenamtlichen Stellvertretung
durchgeführt wird.
Wird der bisherige Bürgermeister wiedergewählt, so ist er von der Eidesleistung befreit und
stattdessen durch einen zu den Akten zu nehmender Hinweis der Person, die die Vereidung
durchführt, darauf aufmerksam zu machen, dass der früher geleistete Diensteid weiterhin gilt.
Eidesformel:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische
Verfassung zu wahren und die Gesetzte zu beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft
zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Beschluss des Rates der Gemeinde Oetzen:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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