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Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Rosche
Datum2026-11-04
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Rosche, den 21.10.2026 Gemeinde Oetzen Sitzungsvorlage NR. 2026/163 Sitzung am Sitzungs-Nr. Rat der Gemeinde Oetzen 04.11.2026 1. Sitzung des Rates der Gemeinde Oetzen Beratungsgegenstand: Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss Sachdarstellung: Gemäß § 104 Sätze 1, 2 NKomVG kann der Rat in seiner ersten Sitzung vor der Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, dass für die Dauer der Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird. In diesem Fall gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat über; die Zuständigkeit für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates geht auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister über. In der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Verwaltungsausschuss in der Gemeinde Oetzen gegeben. Die Samtgemeindeverwaltung empfiehlt, einen Verwaltungsausschuss für die neue Legislaturperiode zu bilden. Die Bildung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 9 „Bildung eines Verwaltungsausschusses“. Beschluss des Rates der Gemeinde Oetzen: Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

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