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Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Rosche |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Rosche, den 21.10.2026
Gemeinde Oetzen
Sitzungsvorlage
NR. 2026/163
Sitzung am Sitzungs-Nr.
Rat der Gemeinde Oetzen 04.11.2026 1. Sitzung des Rates der
Gemeinde Oetzen
Beratungsgegenstand: Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss
Sachdarstellung:
Gemäß § 104 Sätze 1, 2 NKomVG kann der Rat in seiner ersten Sitzung vor der Wahl der
Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder
beschließen, dass für die Dauer der Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird.
In diesem Fall gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat über; die
Zuständigkeit für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates geht auf die Bürgermeisterin oder
den Bürgermeister über.
In der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Verwaltungsausschuss in der Gemeinde
Oetzen gegeben. Die Samtgemeindeverwaltung empfiehlt, einen Verwaltungsausschuss für
die neue Legislaturperiode zu bilden. Die Bildung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 9
„Bildung eines Verwaltungsausschusses“.
Beschluss des Rates der Gemeinde Oetzen:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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