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Neue Archivsatzung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Nagold |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
An den zur zur Beratung Beschlussfassung
öffentlichen nichtöffentlichen am am
Kultur-, Umwelt- und Sozialaus- DS 255/2026
x 05.11.2026
schuss
044.02
Verwaltungsausschuss x 12.11.2026
28.09.2026
Gemeinderat x 24.11.2026
Neue Archivsatzung
Anlagen:
Anlage 1: Archivsatzung der Stadt Nagold
Anlage 2: Synopse alte und neue Archivsatzung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die neue Archivsatzung gemäß Anlage 1.
Jürgen Großmann
Oberbürgermeister
Über-/Außerplanmäßige Ausgaben bei
Von den Ausgaben sind finanziert durch VE
Außer- Überplanmäßig sind bereitzustellen.
Deckungsvorschlag:
Gesehen Stadtkämmerei:
___________________________________
Für das Ziel „Klimaneutrale Stadt Nagold 2040“ ist diese Maßnahme
förderlich nicht förderlich nicht relevant
Weiterführende Erläuterungen / Begründung:
Sachdarstellung
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 22.07.2025 ein neues Archivgesetz für Baden-Würt-
temberg beschlossen. Die Neufassung löst das bis dahin geltende Landesarchivgesetz von
1987 ab. Das neue Landesarchivgesetz verpflichtet Gemeinden nach § 12 Abs. 4 wie bisher
zum Erlass einer Archivsatzung. Durch die Neuregelung des Landesarchivrechts stimmen man-
che Bestimmungen, Begrifflichkeiten und Bezüge in der bestehenden Archivordnung der Stadt
Nagold vom 30.01.1991 nicht mehr mit dem geltenden Recht überein. Daher wurde eine neue
Archivsatzung für die Stadt erstellt, die sich an die veränderten Rahmenbedingungen kommu-
naler Archivierung (wie etwa in den Bereichen Digitalisierung, Datenschutz oder Urheberrecht)
anpasst. Als Grundlage dienten die Musterarchivsatzung des Landtagskreis und Städtetags Ba-
den-Württemberg vom 20.07.2026 sowie die bestehende Archivordnung der Stadt Nagold vom
30.01.1991.
Text aus PDF extrahiert