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Neue Archivsatzung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeNagold
Datum2026-11-05
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An den zur zur Beratung Beschlussfassung öffentlichen nichtöffentlichen am am Kultur-, Umwelt- und Sozialaus- DS 255/2026 x 05.11.2026 schuss 044.02 Verwaltungsausschuss x 12.11.2026 28.09.2026 Gemeinderat x 24.11.2026 Neue Archivsatzung Anlagen: Anlage 1: Archivsatzung der Stadt Nagold Anlage 2: Synopse alte und neue Archivsatzung Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt die neue Archivsatzung gemäß Anlage 1. Jürgen Großmann Oberbürgermeister Über-/Außerplanmäßige Ausgaben bei Von den Ausgaben sind finanziert durch VE Außer- Überplanmäßig sind bereitzustellen. Deckungsvorschlag: Gesehen Stadtkämmerei: ___________________________________ Für das Ziel „Klimaneutrale Stadt Nagold 2040“ ist diese Maßnahme förderlich nicht förderlich nicht relevant Weiterführende Erläuterungen / Begründung: Sachdarstellung Der Landtag Baden-Württemberg hat am 22.07.2025 ein neues Archivgesetz für Baden-Würt- temberg beschlossen. Die Neufassung löst das bis dahin geltende Landesarchivgesetz von 1987 ab. Das neue Landesarchivgesetz verpflichtet Gemeinden nach § 12 Abs. 4 wie bisher zum Erlass einer Archivsatzung. Durch die Neuregelung des Landesarchivrechts stimmen man- che Bestimmungen, Begrifflichkeiten und Bezüge in der bestehenden Archivordnung der Stadt Nagold vom 30.01.1991 nicht mehr mit dem geltenden Recht überein. Daher wurde eine neue Archivsatzung für die Stadt erstellt, die sich an die veränderten Rahmenbedingungen kommu- naler Archivierung (wie etwa in den Bereichen Digitalisierung, Datenschutz oder Urheberrecht) anpasst. Als Grundlage dienten die Musterarchivsatzung des Landtagskreis und Städtetags Ba- den-Württemberg vom 20.07.2026 sowie die bestehende Archivordnung der Stadt Nagold vom 30.01.1991.

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