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Beschaffung eines Rüstwagen RW nach DIN 14555-1 und 3

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeElsterwerda
Datum2026-11-09
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Stadt Elsterwerda Beschlussvorlage Nummer: VIII/2026/051 Datum: 20.10.2026 Wiedervorlage Aktz. 12.6.10.000/071100-Mitte Bezug-Nr Abteilung/Amt Finanzverwaltung LOV Reinel-Langner, Rica Kauder, Sabine Beratungsfolge Termin Status anwesend Abstimmung ja nein Enth. Ausschuss für Sozialwesen, 04.11.2026 öffentlich Familienangelegenheiten, Bildung, vorberatend Kultur, Sport und Jugendfragen Finanzausschuss 05.11.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 09.11.2026 öffentlich vorberatend Stadtverordnetenversammlung 19.11.2026 öffentlich beschließend Betreff: Beschaffung eines Rüstwagen RW nach DIN 14555-1 und 3 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt den Erwerb eines Rüstwagens – RW nach DIN 14555-1 und 3, einschließlich Zubehör, für die Freiwillige Feuerwehr Elsterwerda (Ortsfeuerwehr Elsterwerda-Mitte) zu einem maximalen Bruttopreis von 700.000,00 € unter der Bedingung der 50 %-igen Förderung durch das Land Brandenburg. __________________________________ _____________________________________ Bürgermeisterin Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Begründung / Problembeschreibung / Anlage 1. Notwendigkeit Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) haben Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Eine leistungsfähige Feuerwehr setzt sich aus einem den möglichen Gefahren entsprechenden Fahrzeugbestand, Geräten und Ausstattungen sowie ausgebildeten Einsatzkräften zusammen. Mit dem im November 2023 beschlossenen Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP) – Beschlussnummer VII/2023/087 - wurde unter anderem festgelegt, dass für den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Ortswehr Mitte ein Rüstwagen ersetzt werden muss. 2. Finanzierung Die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges wurde aus den vorgenannten Gründen mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2025/2026 in das Jahr 2026 eingeordnet. Gleichermaßen wurde eine Förderung dieser Investition geplant. Produkt 12.6.10.000 Konto Ansatz Kosten 071100 700.000 € Förderung 231100 300.000 € Eigenanteil somit 400.000 € Daneben wurde der Maßnahme mit dem Beschluss VIII/2026/016 zum Einsatz der Mittel aus dem Sondervermögen bereits eine Finanzierungszusage durch die SVV erteilt. Entsprechend erfolgte ein Einzelantrag bei der ILB, als Dienstleister des Landes zur Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen. 3. Beschaffung/Vergabe Die Stadt Elsterwerda hat einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie (BKS-RL) für die Beschaffung des RW gestellt. Eine Förderung wurde in Aussicht gestellt. Der Fördermittelbescheid liegt jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung des Beschlusses noch nicht vor. Nach Information des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 16.10.2026 wurde mitgeteilt, dass aus der bestehenden Rahmenvereinbarung derzeit noch entsprechende Fahrzeuge abrufbar sind. Aufgrund der notwendigen Preisanpassungen beträgt der aktuelle Anschaffungspreis für das Fahrzeug 689.293,22 €. Daraus ergibt sich somit: Plan 2026 Rahmenvereinbarung aktuell Kosten RW 12.6.10.000/071100 700.000 € 689.293,22 € Förderung 50 % 12.6.10.000/231100 300.000 € 344.646,61 € Eigenanteil 50% 400.000 € 344.646,61 € Ggf. kommen weitere Kosten für spezielles Zubehör hinzu. Der notwendige Eigenanteil liegt damit im Planbereich und wurde gegenüber dem MIK bestätigt. 4. Zuständigkeit Gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 2 ist der Hauptausschuss berechtigt, über öffentliche Aufträge und sonstige Verträge bis zu einem Wert in Höhe von 250.000 € netto zu entscheiden. Infolgedessen ist vorliegend die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben. Finanzielle Auswirkungen:  Ja  Nein Produkt Sachkonto Untersachkonto Betrag (in €) Erträge / Einzahlungen: 0 € Aufwendungen / Auszahlungen: 12.6.10.000 071100 13000.93530 max. 700.000 € Maßnahmenummer: 1261-M000004 Gesamtkosten der Maßnahme: max. 700.000 € davon % Fördermittel: 12.6.10.000 231100 23110.00004 344.646,61 € Sondervermögen 344.646,61 € somit Eigenanteil: 0,00 € Vermerke über weitere Bearbeitung: Bemerkungen von Ausschüssen: Abweichender Beschluss:

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