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Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeElsterwerda
Datum2026-11-09
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Stadt Elsterwerda Beschlussvorlage Nummer: VIII/2026/048 Datum: 20.10.2026 Wiedervorlage Aktz. Bezug-Nr Abteilung/Amt Allgemeine Verwaltung Simon, Hannes Beratungsfolge Termin Status anwesend Abstimmung ja nein Enth. Finanzausschuss 05.11.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 09.11.2026 öffentlich vorberatend Stadtverordnetenversammlung 19.11.2026 öffentlich beschließend Betreff: Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die als Anlage 1 beigefügte Verwaltungsgebührensatzung. __________________________________ _____________________________________ Bürgermeisterin Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Begründung / Problembeschreibung / Anlage Die Stadt Elsterwerda übt Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen aus. Dabei wird unterschieden, ob es sich um Selbstverwaltungsaufgaben, Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder Auftragsangelegenheiten handelt. Für die Aufgaben in den Bereichen der Auftragsangelegenheiten (z. B. Meldeangelegenheiten) und für die Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung (z. B. Gewerberecht) legt der Bund bzw. das Land entsprechende Gebühren fest, an die die Verwaltung bei der Aufgabenerfüllung gebunden ist. Im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten hat die Stadt Elsterwerda im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten (Kommunalverfassung (KVerf), Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG)) eigene Gebühren zu kalkulieren und per Satzungsbeschluss und festzulegen. Die Stadt Elsterwerda verfügt über eine Verwaltungsgebührensatzung, die seit dem 22.05.2014 in Kraft ist. Aufgrund der zwischenzeitlichen mehrmaligen Tarifsteigerungen sowie der Anpassung der Entgeltordnung für den öffentlichen Dienst ist dringend eine Überarbeitung der Satzung notwendig. Mit dem vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda werden die Gebührensätze im Sinne des KAG neu kalkuliert und in der Höhe gemäß den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angeglichen. Gleichermaßen wurden die aufzunehmenden Amtshandlungen aktualisiert. Bei der Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes im Rahmen der vereinfachten Kostenermittlung liegen die Werte zugrunde, die durch die kommunale Gemeinschaftsstelle Köln – KGSt – auf der Basis von interkommunalen Vergleichen (Stand 2025/2026) ermittelt wurden. Für die Gebührenkalkulation ist der Zeitaufwand, den die Vornahme einer Amtshandlung in Anspruch nimmt, von entscheidender Bedeutung. Die Zeitaufwände für die Leistungen, die den allgemeinen und besonderen Gebührensätzen zugeordnet sind, basieren auf Erfahrungswerten, welche die einzelnen Fachbereiche bei der jeweiligen Leistungserbringung ermittelten. Es wird auf die in der Anlage beigefügten Daten und Übersichten verwiesen. (Die Kalkulationsgrundlagen können zu den Dienstzeiten in der Verwaltung eingesehen werden.) Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja  Nein Die finanzielle Auswirkung kann nicht beziffert werden, da die Erträge von den Antragstellungen/ Vorgängen abhängig sind. Produkt Sachkonto Untersachkonto Betrag (in €) Erträge / Einzahlungen: verschiedene 431100 verschiedene k. A. Aufwendungen / Auszahlungen: Maßnahmenummer: Gesamtkosten der Maßnahme: davon % Fördermittel: somit Eigenanteil: Darstellung der Folgekosten: Vermerke über weitere Bearbeitung: Bemerkungen von Ausschüssen: Abweichender Beschluss: Anlagenverzeichnis: 20261020110535-0.docx Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda 20261020151858-0.pdf Kalkulationsblatt - Gesamtübersicht Verwaltungsgebühren

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