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Straßenbauprogramm 2026/27
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Elsterwerda |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Elsterwerda
Beschlussvorlage Nummer: VIII/2026/047
Datum: 20.10.2026
Wiedervorlage
Aktz.
Bezug-Nr
Abteilung/Amt Infrastruktur
Wehle, Petra
Beratungsfolge Termin Status anwesend Abstimmung
ja nein Enth.
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, 02.11.2026 öffentlich
Bauwesen, Planung, Grundstücks- vorberatend
und Umweltangelegenheiten
Hauptausschuss 09.11.2026 öffentlich
vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 19.11.2026 öffentlich
beschließend
Betreff:
Straßenbauprogramm 2026/27
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das als Anlage beigefügte Straßenbauprogramm 2026/27.
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Bürgermeisterin Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Begründung / Problembeschreibung / Anlage
Mit der Änderung des § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 19.06.2019 entfällt für
Grundstückseigentümer die Beitragspflicht zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen für die Herstellung, Anschaffung,
Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Um diese
Mindereinnahmen für die Kommunen kompensieren zu können, wird seit 2019 jährlich eine Ausgleichszahlung, entsprechend
dem Gesetz über dem Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Straßenbaumaßnahmen vom 19.06.2019 vom
Landesamt gewährt. Dieser Mehrbelastungsausgleich ist eine Pauschalzahlung auf der Grundlage der km-
Gemeindestraßenlänge; im Jahr 2025 war dies ein Betrag von 106.891,35 €. Für eine weitere Erstattung, die über den Betrag
der jährlichen Pauschalzahlungen hinaus liegt, ist eine sogenannte Spitzabrechnung möglich. Wird davon Gebrauch
gemacht, müssen alle bis dahin vom Landesamt gezahlten Pauschalzahlungen seit 2019, den entgangenen
Beitragszahlungen gegen gerechnet werden. Vorrausetzung für eine Spitzabrechnung ist, die Straßenbaumaßnahme darf
keine erstmalige Herstellung sein(nicht in ihrer Gesamtheit gesehen; sondern jeder einzelne Bestandteil der Verkehrsanlage
muss bereits hergestellt sein), es muss eine gemeindliche Straßenbaubeitragssatzung zum Zeitpunkt 31.12.2018 und der
jährliche Beschluss über die beabsichtigen Straßenbaumaßnahmen vorliegen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass
weiterhin ein Straßenbauprogramm beschlossen wird, in welchem die Parameter der auszubauenden Verkehrsanlagen
festgelegt werden.
Gemäß dem Haushaltsplan 2025/26 und dem aktuellen Stand der Planungsvorbereitung der geplanten Straßenbaumaß-
nahmen ist die Umsetzung folgender Straßenbaumaßnahmen in 2027 vorgesehen:
Umgestaltung der Nebenanlagen Packhofstraße
Umgestaltung der Nebenanlagen Bahnhofstraße im Abschnitt von Einmündung Packhofstraße bis Denkmalsplatz
Umgestaltung der Nebenanlagen mit Erneuerung der Platzbefestigung des Denkmalsplatzes
Die drei vorgenannten Maßnahmen werden im Zusammenhang mit dem durch den Landesbetrieb Straßenwesen geplanten
Ausbau der Fahrbahn der Ortsdurchfahrt B101 im Zeitraum vom März 2027 bis Oktober 2028 durchgeführt.
Das Bauvorhaben Gehwege A.-Bebel-Straße wird unter der Voraussetzung der Bewilligung von Fördermitteln im Jahr 2027
umgesetzt.
Anlage1: Straßenbauprogramm
Finanzielle Auswirkungen: Ja siehe Anlage Nein
Produkt Sachkonto Untersachkonto Betrag (in €)
Stadtkernsanierung 2026 2027 2028
Erträge / Einzahlungen: 51.1.10.000 235100 23510.41410 200.000 244.000 720.000
Aufwendungen / Auszahlungen: 51.1.10.000 096100 09610.40030 350.000 366.000 1.095.000
HAR 941.489,07
Maßnahmenummer: 5111-
M000003
Gesamtkosten der Maßnahme: 1.310.615
davon 66,66 % Fördermittel der 691.738
förderfähigen Kosten:1.037.607€
somit 618.877
Eigenanteil:förderfähig/nichtförderfähig
August-Bebel-Straße - 54.1.10.000 235100 23510.00096 149.800
Einzahlungen
Auszahlungen 54.1.10.000 096100 09610.40109 288.900
davon 66,66 % Fördermittel der 149.830
förderfähigen Kosten:199.774 €
Somit Eigenanteil 138.980
förderfähig/nichtförderfähig
Darstellung der Folgekosten:
Vermerke über weitere Bearbeitung:
Bemerkungen von Ausschüssen:
Abweichender Beschluss:
Anlagenverzeichnis:
20261021144048- Straßenbauprogramm 2026
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