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Straßenbauprogramm 2026/27

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeElsterwerda
Datum2026-11-09
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Stadt Elsterwerda Beschlussvorlage Nummer: VIII/2026/047 Datum: 20.10.2026 Wiedervorlage Aktz. Bezug-Nr Abteilung/Amt Infrastruktur Wehle, Petra Beratungsfolge Termin Status anwesend Abstimmung ja nein Enth. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, 02.11.2026 öffentlich Bauwesen, Planung, Grundstücks- vorberatend und Umweltangelegenheiten Hauptausschuss 09.11.2026 öffentlich vorberatend Stadtverordnetenversammlung 19.11.2026 öffentlich beschließend Betreff: Straßenbauprogramm 2026/27 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das als Anlage beigefügte Straßenbauprogramm 2026/27. __________________________________ _____________________________________ Bürgermeisterin Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Begründung / Problembeschreibung / Anlage Mit der Änderung des § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 19.06.2019 entfällt für Grundstückseigentümer die Beitragspflicht zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen für die Herstellung, Anschaffung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Um diese Mindereinnahmen für die Kommunen kompensieren zu können, wird seit 2019 jährlich eine Ausgleichszahlung, entsprechend dem Gesetz über dem Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Straßenbaumaßnahmen vom 19.06.2019 vom Landesamt gewährt. Dieser Mehrbelastungsausgleich ist eine Pauschalzahlung auf der Grundlage der km- Gemeindestraßenlänge; im Jahr 2025 war dies ein Betrag von 106.891,35 €. Für eine weitere Erstattung, die über den Betrag der jährlichen Pauschalzahlungen hinaus liegt, ist eine sogenannte Spitzabrechnung möglich. Wird davon Gebrauch gemacht, müssen alle bis dahin vom Landesamt gezahlten Pauschalzahlungen seit 2019, den entgangenen Beitragszahlungen gegen gerechnet werden. Vorrausetzung für eine Spitzabrechnung ist, die Straßenbaumaßnahme darf keine erstmalige Herstellung sein(nicht in ihrer Gesamtheit gesehen; sondern jeder einzelne Bestandteil der Verkehrsanlage muss bereits hergestellt sein), es muss eine gemeindliche Straßenbaubeitragssatzung zum Zeitpunkt 31.12.2018 und der jährliche Beschluss über die beabsichtigen Straßenbaumaßnahmen vorliegen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass weiterhin ein Straßenbauprogramm beschlossen wird, in welchem die Parameter der auszubauenden Verkehrsanlagen festgelegt werden. Gemäß dem Haushaltsplan 2025/26 und dem aktuellen Stand der Planungsvorbereitung der geplanten Straßenbaumaß- nahmen ist die Umsetzung folgender Straßenbaumaßnahmen in 2027 vorgesehen: Umgestaltung der Nebenanlagen Packhofstraße Umgestaltung der Nebenanlagen Bahnhofstraße im Abschnitt von Einmündung Packhofstraße bis Denkmalsplatz Umgestaltung der Nebenanlagen mit Erneuerung der Platzbefestigung des Denkmalsplatzes Die drei vorgenannten Maßnahmen werden im Zusammenhang mit dem durch den Landesbetrieb Straßenwesen geplanten Ausbau der Fahrbahn der Ortsdurchfahrt B101 im Zeitraum vom März 2027 bis Oktober 2028 durchgeführt. Das Bauvorhaben Gehwege A.-Bebel-Straße wird unter der Voraussetzung der Bewilligung von Fördermitteln im Jahr 2027 umgesetzt. Anlage1: Straßenbauprogramm Finanzielle Auswirkungen:  Ja siehe Anlage  Nein Produkt Sachkonto Untersachkonto Betrag (in €) Stadtkernsanierung 2026 2027 2028 Erträge / Einzahlungen: 51.1.10.000 235100 23510.41410 200.000 244.000 720.000 Aufwendungen / Auszahlungen: 51.1.10.000 096100 09610.40030 350.000 366.000 1.095.000 HAR 941.489,07 Maßnahmenummer: 5111- M000003 Gesamtkosten der Maßnahme: 1.310.615 davon 66,66 % Fördermittel der 691.738 förderfähigen Kosten:1.037.607€ somit 618.877 Eigenanteil:förderfähig/nichtförderfähig August-Bebel-Straße - 54.1.10.000 235100 23510.00096 149.800 Einzahlungen Auszahlungen 54.1.10.000 096100 09610.40109 288.900 davon 66,66 % Fördermittel der 149.830 förderfähigen Kosten:199.774 € Somit Eigenanteil 138.980 förderfähig/nichtförderfähig Darstellung der Folgekosten: Vermerke über weitere Bearbeitung: Bemerkungen von Ausschüssen: Abweichender Beschluss: Anlagenverzeichnis: 20261021144048- Straßenbauprogramm 2026 0.pdf

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