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Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Elsterwerda |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Elsterwerda
Beschlussvorlage Nummer: VIII/2026/048
Datum: 20.10.2026
Wiedervorlage
Aktz.
Bezug-Nr
Abteilung/Amt Allgemeine Verwaltung
Simon, Hannes
Beratungsfolge Termin Status anwesend Abstimmung
ja nein Enth.
Finanzausschuss 05.11.2026 öffentlich
vorberatend
Hauptausschuss 09.11.2026 öffentlich
vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 19.11.2026 öffentlich
beschließend
Betreff:
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die als Anlage 1 beigefügte
Verwaltungsgebührensatzung.
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Bürgermeisterin Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Begründung / Problembeschreibung / Anlage
Die Stadt Elsterwerda übt Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen aus. Dabei wird unterschieden, ob es sich um
Selbstverwaltungsaufgaben, Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder Auftragsangelegenheiten handelt. Für
die Aufgaben in den Bereichen der Auftragsangelegenheiten (z. B. Meldeangelegenheiten) und für die Aufgaben
zur Erfüllung nach Weisung (z. B. Gewerberecht) legt der Bund bzw. das Land entsprechende Gebühren fest,
an die die Verwaltung bei der Aufgabenerfüllung gebunden ist.
Im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten hat die Stadt Elsterwerda im Rahmen ihrer rechtlichen
Möglichkeiten (Kommunalverfassung (KVerf), Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG)) eigene Gebühren
zu kalkulieren und per Satzungsbeschluss und festzulegen.
Die Stadt Elsterwerda verfügt über eine Verwaltungsgebührensatzung, die seit dem 22.05.2014 in Kraft ist.
Aufgrund der zwischenzeitlichen mehrmaligen Tarifsteigerungen sowie der Anpassung der Entgeltordnung für
den öffentlichen Dienst ist dringend eine Überarbeitung der Satzung notwendig.
Mit dem vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda werden
die Gebührensätze im Sinne des KAG neu kalkuliert und in der Höhe gemäß den Vorgaben der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angeglichen. Gleichermaßen wurden die
aufzunehmenden Amtshandlungen aktualisiert.
Bei der Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes im Rahmen der vereinfachten Kostenermittlung liegen die
Werte zugrunde, die durch die kommunale Gemeinschaftsstelle Köln – KGSt – auf der Basis von
interkommunalen Vergleichen (Stand 2025/2026) ermittelt wurden. Für die Gebührenkalkulation ist der
Zeitaufwand, den die Vornahme einer Amtshandlung in Anspruch nimmt, von entscheidender Bedeutung. Die
Zeitaufwände für die Leistungen, die den allgemeinen und besonderen Gebührensätzen zugeordnet sind,
basieren auf Erfahrungswerten, welche die einzelnen Fachbereiche bei der jeweiligen Leistungserbringung
ermittelten.
Es wird auf die in der Anlage beigefügten Daten und Übersichten verwiesen.
(Die Kalkulationsgrundlagen können zu den Dienstzeiten in der Verwaltung eingesehen werden.)
Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja Nein
Die finanzielle Auswirkung kann nicht beziffert werden, da die Erträge von den
Antragstellungen/ Vorgängen abhängig sind.
Produkt Sachkonto Untersachkonto Betrag (in €)
Erträge / Einzahlungen: verschiedene 431100 verschiedene k. A.
Aufwendungen / Auszahlungen:
Maßnahmenummer:
Gesamtkosten der Maßnahme:
davon % Fördermittel:
somit Eigenanteil:
Darstellung der Folgekosten:
Vermerke über weitere Bearbeitung:
Bemerkungen von Ausschüssen:
Abweichender Beschluss:
Anlagenverzeichnis:
20261020110535-0.docx Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda
20261020151858-0.pdf Kalkulationsblatt - Gesamtübersicht Verwaltungsgebühren
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