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5. Änderungssatzung der Winterdienstgebührensatzung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Elsterwerda |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Elsterwerda
Beschlussvorlage Nummer: VIII/2026/044
Datum: 30.09.2026
Wiedervorlage
Aktz.
Bezug-Nr
Abteilung/Amt Fachbereich II
Reinel-Langner, Rica
Beratungsfolge Termin Status anwesend Abstimmung
ja nein Enth.
Finanzausschuss 05.11.2026 öffentlich
vorberatend
Hauptausschuss 09.11.2026 öffentlich
vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 19.11.2026 öffentlich
beschließend
Betreff:
5. Änderungssatzung der Winterdienstgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die in der Anlage 1 beigefügte
5. Änderungssatzung der Winterdienstgebührensatzung. Die in der Anlage 2 beigefügte
Winterdienstgebührenkalkulation ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 5. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
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Bürgermeisterin Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Begründung / Problembeschreibung / Anlage
Für den durchgeführten Winterdienst auf öffentlichen Straßen erhebt die Stadt Elsterwerda seit 2017
Benutzungsgebühren gemäß Beschluss über die Winterdienstgebührensatzung vom 24.11.2016.
Rechtsgrundlage zur Erhebung einer Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühr bildet § 49a Absatz 4 Ziffer
3 und 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG). Demnach sind die Gemeinden berechtigt,
„die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes zu
Benutzungsgebühren heranzuziehen. …. Die Heranziehung zu den Kosten nach Absatz 4 Satz 1 Nummer
3 erfolgt nach den für Benutzungsgebühren geltenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Brandenburg.
Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung
im Gemeindegebiet nicht übersteigen.“
Mit der Änderung des KAG vom 21.06.2024 wurde die Möglichkeit eröffnet, die Gebühren mindestens
aller 3 Jahre zu kalkulieren. (vgl. § 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
(KAG)). Bis zu diesem Zeitpunkt galt der Rhythmus von 2 Jahren.
Die Verwaltung empfiehlt am Kalkulationsrhythmus von 2 Jahren festzuhalten, da dieser auch mit der
Aufstellung der Doppelhaushalte korrespondiert.
„Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten
Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.“
Nach aktuell erfolgter Berechnung in Form einer Vorauskalkulation beträgt der Gebührenmaßstab
nunmehr neu 0,01192 €/m².
Erläuterungen zur Winterdienstgebührenkalkulation (unverändert)
1. Vorgehensweise bei der Ermittlung aller zu veranlagenden gewichteten Grundstücksflächen
- Ermittlung aller (Buch-) Grundstücksflächen, Flächen von wirtschaftlichen Einheiten
einschließlich Hinterliegergrundstücksflächen in den geschlossenen Ortslagen, welche an
öffentliche Straßen grenzen
- Abzug aller tatsächlich nur land- oder forstwirtschaftlich genutzten (Buch-) Grundstücksflächen
- Wichtung der zu veranlagenden (Buch-) Grundstücksflächen unter dem Gesichtspunkt der
Grundstückserschließung durch mehrere Straßen
- Summierung aller veranlagungsfähigen gewichteten Grundstücksflächen (gemäß Ermittlung aus
dem Geodateninformationssystem) = 10.061.671,56 m²
2. Vorgehensweise bei der Ermittlung der zugrundeliegenden Kosten (unverändert)
- Betrachtung der Aufwendungen Produkt 54.5.10.000 „Straßenreinigung und Winterdienst“
- Trennung nach Aufwendungen für Winterdienst und Straßenreinigung
- dazu gehören u.a. Personalkosten (Oktober bis März) zzgl. Sach- und Gemeinkosten eines
Büroarbeitsplatzes, innere Verrechnungen für die Bauhofleistungen, Schneeräum- und
Streuleistungen (Fremdleistungen), Kosten für Auftausalz und Abschreibungen, Sonstiges
- im Rahmen der Erstkalkulation 2016 wurde aufgrund der möglichen starken
witterungsbedingten Schwankungen in den Aufwendungen ein langer Zeitraum von 5
abgeschlossenen Vorjahren zu Grunde gelegt sowie die Nachjahre auf der Grundlage des
durchschnittlichen Verbraucherpreisindizes betrachtet; dieser 5-Jahreszeitraum wird
unverändert beibehalten, so dass nunmehr die abgeschlossenen Haushaltsdaten für die Jahre
2021 bis 2025 zu Grunde gelegt und für die Jahre mit dem Verbraucherpreisindex 2026 bis 2028
hochgerechnet wurden
- die daraus ermittelten Gesamtdurchschnittskosten für den Kalkulationszeitraum 2027/2028
wurden in Höhe von 75 % zum Ansatz gebracht (§ 49 a Abs. 6 BbgStrG)
- ebenfalls wurde das Ergebnis der Nachkalkulationen für die vorletzte Kalkulationsperiode
(2023/2024) einbezogen; hier liegt eine Kostenunterdeckung vor, da der Gebührensatz für
diesen Zeitraum mit 0,00 € /m² festgesetzt wurde
Im Ergebnis wird daher der Gebührensatz in Höhe von 0,01192 €/m² vorgeschlagen.
Es wird auf die in der Anlage beigefügten Daten und Übersichten verwiesen.
(Die Kalkulationsunterlagen können zu den Dienstzeiten in der Verwaltung eingesehen werden.)
3. Veränderung zur Veranlagung – Beispiel (Gebühr pro Jahr)
Grundstücksfläche 2019/2020 2021/2022 2023/2024 2025/2026 2027/2028
600 m² x 1 3,23 € 3,01 € 0,00 € 1,78 € 7,15 €
1.500 m² x 2 16,17 € 15,06 € 0,00 € 8,91 € 17,88 €
10.000 m² x 2 107,80 € 100,40 € 0,00 € 59,40 € 119,20 €
142.064 m² x 1 765,72 € 713,16 € 0,00 € 421,93 € 1.693,40 €
Einzelfall
Die Gebühr für den Winterdienst wird gemeinsam mit den weiteren Grundbesitzabgaben in einem
Bescheid erhoben.
Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein
Produkt Sachkonto Untersachkonto Betrag (in €)
Erträge / Einzahlungen: 54.5.10.000 432100 43210.00004 119.000 €
Aufwendungen / Auszahlungen:
Maßnahmenummer:
Gesamtkosten der Maßnahme:
davon % Fördermittel:
somit Eigenanteil:
Darstellung der Folgekosten:
Vermerke über weitere Bearbeitung:
➢ Öffentliche Bekanntmachung nach Beschlussfassung
Bemerkungen von Ausschüssen:
Abweichender Beschluss:
Anlagenverzeichnis:
20261015094840-0.pdf Anlage 1 BV VIII-2026-044-Kalkulation Winterdienstgebühren 2027-2028
20261015094841-1.pdf Anlage 2 BV VIII-2026-044-Kalkulation Winterdienstgebühren 2027-2028
20261015094841-2.pdf Anlage 3 BV VIII-2026-044-Kalkulation Winterdienstgebühren 2027-2028
20261015094841-3.pdf Anlage 4 BV VIII-2026-044-Kalkulation Winterdienstgebühren 2027-2028
Text aus PDF extrahiert