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Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Dorsten
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Dorsten |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dorsten, 01.10.2026
Drucksache Nr. 298/26
Aktenzeichen
40/43 00 50 Beschlussvorlage
Fel 4184
Ausschuss für Schule und
beratend Öffentliche Sitzung
Weiterbildung
beschließend Rat der Stadt Dorsten Öffentliche Sitzung
Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule
der Stadt Dorsten
Beschlussvorschlag
Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Dorsten
wird, wie sie dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt ist, zum 01.02.2027 erlassen.
Sachverhalt:
Im Abendbetrieb der VHS ist es wiederholt zu Störungen des Veranstaltungsbetriebs durch
Dritte gekommen. Daher soll insbesondere in den Monaten September bis April zu ausgewähl-
ten Abendzeiten ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Der Einsatz trägt dazu bei, eine si-
chere Umgebung für Teilnehmende, Kursleitende sowie Besucherinnen und Besucher des Hau-
ses zu schaffen. Durch den zusätzlichen Einsatz entstehen Mehrkosten. Gleichzeitig haben die
allgemeinen Preissteigerungen zu höheren Betriebskosten geführt. Vor diesem Hintergrund ist
eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich. Die vorgesehene Gebührenanpassung soll ei-
nen Teil dieser Mehrkosten ausgleichen.
Eine Gebührenübersicht mit Vorschlägen zur Gebührenanpassung in den Bereichen der VHS ist
als Anlage 2 beigefügt.
In Vertretung
Nina Laubenthal
Erste Beigeordnete
Demographische Auswirkungen
keine
Von der Entscheidung betroffene/r Stadtteil/e:
Altendorf-Ulfkotte Altstadt Holsterhausen Lembeck
Hardt Feldmark Deuten Wulfen/Barkenberg
Östrich Hervest Rhade X - alle -
- 2 -
Sozialpolitische Leitziele
Mit dieser Maßnahme wird die Umsetzung der beschlossenen sozialpolitischen Leitziele verfolgt.
Sie entspricht den Zentralen Handlungsstrategien und Wirkungszielen Dorsten 2020 – 2030 (Be-
schluss Drucksache 013/21), insbesondere die Bildungsangebote vor Ort zu stärken.
Darstellung der Auswirkungen des Beschlusses auf den Haushalt
Entstehen finanzielle Auswirkungen? X
ja nein
im Ergebnishaushalt X
ja nein
Aufwendungen
laufend einmalig
Personalaufwendungen 16.600 € €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Be-
trieb und Unterhaltung) € €
Transferaufwendungen (Zuweisungen und Zu-
schüsse) € €
Abschreibungen und Anlagenabgänge € €
Höhe der Aufwendungen gesamt 16.600 € €
Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben € €
Gebühren und Entgelte 16.000 € €
Zuwendungen und Kostenerstattungen € €
sonstige Erträge €
Veräußerung von Sachanlagen € €
Höhe der Erträge gesamt 16.000 € €
Saldo Ergebnishaushalt 600 € €
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt des Jahres
und in der Finanzplanung der Folgejahre vorgesehen: X
ja nein
Ggfls. weitere Erläuterungen:
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