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Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Dorsten

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDorsten
Datum2026-11-04
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Dorsten, 01.10.2026 Drucksache Nr. 298/26 Aktenzeichen 40/43 00 50 Beschlussvorlage Fel 4184 Ausschuss für Schule und beratend Öffentliche Sitzung Weiterbildung beschließend Rat der Stadt Dorsten Öffentliche Sitzung Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Dorsten Beschlussvorschlag Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Dorsten wird, wie sie dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt ist, zum 01.02.2027 erlassen. Sachverhalt: Im Abendbetrieb der VHS ist es wiederholt zu Störungen des Veranstaltungsbetriebs durch Dritte gekommen. Daher soll insbesondere in den Monaten September bis April zu ausgewähl- ten Abendzeiten ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Der Einsatz trägt dazu bei, eine si- chere Umgebung für Teilnehmende, Kursleitende sowie Besucherinnen und Besucher des Hau- ses zu schaffen. Durch den zusätzlichen Einsatz entstehen Mehrkosten. Gleichzeitig haben die allgemeinen Preissteigerungen zu höheren Betriebskosten geführt. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich. Die vorgesehene Gebührenanpassung soll ei- nen Teil dieser Mehrkosten ausgleichen. Eine Gebührenübersicht mit Vorschlägen zur Gebührenanpassung in den Bereichen der VHS ist als Anlage 2 beigefügt. In Vertretung Nina Laubenthal Erste Beigeordnete Demographische Auswirkungen keine Von der Entscheidung betroffene/r Stadtteil/e: Altendorf-Ulfkotte Altstadt Holsterhausen Lembeck Hardt Feldmark Deuten Wulfen/Barkenberg Östrich Hervest Rhade X - alle - - 2 - Sozialpolitische Leitziele Mit dieser Maßnahme wird die Umsetzung der beschlossenen sozialpolitischen Leitziele verfolgt. Sie entspricht den Zentralen Handlungsstrategien und Wirkungszielen Dorsten 2020 – 2030 (Be- schluss Drucksache 013/21), insbesondere die Bildungsangebote vor Ort zu stärken. Darstellung der Auswirkungen des Beschlusses auf den Haushalt Entstehen finanzielle Auswirkungen? X ja nein im Ergebnishaushalt X ja nein Aufwendungen laufend einmalig Personalaufwendungen 16.600 € € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Be- trieb und Unterhaltung) € € Transferaufwendungen (Zuweisungen und Zu- schüsse) € € Abschreibungen und Anlagenabgänge € € Höhe der Aufwendungen gesamt 16.600 € € Erträge Steuern und ähnliche Abgaben € € Gebühren und Entgelte 16.000 € € Zuwendungen und Kostenerstattungen € € sonstige Erträge € Veräußerung von Sachanlagen € € Höhe der Erträge gesamt 16.000 € € Saldo Ergebnishaushalt 600 € € Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt des Jahres und in der Finanzplanung der Folgejahre vorgesehen: X ja nein Ggfls. weitere Erläuterungen:

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