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Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verteilung der Mittel an die Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten stehen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Dorsten |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dorsten, 07.10.2026
Drucksache Nr. 308/26
Aktenzeichen
40 11 00 Di / Beschlussvorlage
3893
Ausschuss für Schule
beschließend Öffentliche Sitzung
und Weiterbildung
Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
- Verteilung der Mittel an die Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten
stehen
Beschlussvorschlag
Die vom Land bereitgestellten und vom Rat der Stadt Dorsten für Fremdmaßnahmen - hier: Maß-
nahmen an Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten stehen – zugewiesenen pauscha-
len Sachinvestitionsmittel (Förderbudget) nach dem Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 in Höhe
von 500.000,00 € werden wie folgt aufgeteilt:
• Stiftung St. Ursula Dorsten
(als Schulträger des St. Ursula-Gymnasiums und der St. Ursula-Realschule) 435.000,00 €
• Montessori Grundschule Dorsten gGmbH
(als Schulträger der Montessori-Grundschule) 38.500,00 €
• Montessori Reformschule Dorsten gGmbH
(als Schulträger der Montessori-Reformschule) 26.500,00 €
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlage mit der Drucks.-Nr. 279/26 zur Verwendung der Mittel des NRW-Inf-
rastrukturgesetz 2025 bis 2036 wird verwiesen. Der Rat der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung
am 30.09.2026 entschieden, dass aus dem Förderbudget i. H. v. insgesamt 34.513.252,81 €
500.000,00 € für Maßnahmen an Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten stehen,
verwendet werden sollen.
Der im Beschlussvorschlag vorgesehenen Aufteilung dieser Mittel liegen die aktuellen Schülerzah-
len zugrunde:
Gymnasium St. Ursula 1.073 SuS Montessori-Reformschule 152 SuS
Realschule St. Ursula 649 SuS Maria-Montessori-Schule 104 SuS
Von der Entscheidung betroffene/r Stadtteil/e:
Altendorf-Ulfkotte Altstadt Holsterhausen Lembeck
Hardt Feldmark Deuten Wulfen/Barkenberg
Östrich Hervest Rhade X - alle -
- 2 -
Auf diese Weise ist eine gerechte Verwendung gewährleistet.
In Vertretung
Nina Laubenthal
Erste Beigeordnete
Demographische Auswirkungen
keine
Sozialpolitische Leitziele
Mit diesem Vorhaben wird die Umsetzung der beschlossenen sozialpolitischen Leitziele verfolgt.
Es entspricht den Zentralen Handlungsstrategien und Wirkungszielen Dorsten 2020 – 2030 (Be-
schluss Drucksache 013/21), insbesondere der „Mitgestaltung einer leistungs- und zukunftsfähi-
gen Dorstener Schullandschaft“.
Text aus PDF extrahiert