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Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verteilung der Mittel an die Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten stehen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDorsten
Datum2026-11-04
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Dorsten, 07.10.2026 Drucksache Nr. 308/26 Aktenzeichen 40 11 00 Di / Beschlussvorlage 3893 Ausschuss für Schule beschließend Öffentliche Sitzung und Weiterbildung Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verteilung der Mittel an die Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten stehen Beschlussvorschlag Die vom Land bereitgestellten und vom Rat der Stadt Dorsten für Fremdmaßnahmen - hier: Maß- nahmen an Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten stehen – zugewiesenen pauscha- len Sachinvestitionsmittel (Förderbudget) nach dem Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 in Höhe von 500.000,00 € werden wie folgt aufgeteilt: • Stiftung St. Ursula Dorsten (als Schulträger des St. Ursula-Gymnasiums und der St. Ursula-Realschule) 435.000,00 € • Montessori Grundschule Dorsten gGmbH (als Schulträger der Montessori-Grundschule) 38.500,00 € • Montessori Reformschule Dorsten gGmbH (als Schulträger der Montessori-Reformschule) 26.500,00 € Sachverhalt: Auf die Beschlussvorlage mit der Drucks.-Nr. 279/26 zur Verwendung der Mittel des NRW-Inf- rastrukturgesetz 2025 bis 2036 wird verwiesen. Der Rat der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 30.09.2026 entschieden, dass aus dem Förderbudget i. H. v. insgesamt 34.513.252,81 € 500.000,00 € für Maßnahmen an Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Dorsten stehen, verwendet werden sollen. Der im Beschlussvorschlag vorgesehenen Aufteilung dieser Mittel liegen die aktuellen Schülerzah- len zugrunde: Gymnasium St. Ursula 1.073 SuS Montessori-Reformschule 152 SuS Realschule St. Ursula 649 SuS Maria-Montessori-Schule 104 SuS Von der Entscheidung betroffene/r Stadtteil/e: Altendorf-Ulfkotte Altstadt Holsterhausen Lembeck Hardt Feldmark Deuten Wulfen/Barkenberg Östrich Hervest Rhade X - alle - - 2 - Auf diese Weise ist eine gerechte Verwendung gewährleistet. In Vertretung Nina Laubenthal Erste Beigeordnete Demographische Auswirkungen keine Sozialpolitische Leitziele Mit diesem Vorhaben wird die Umsetzung der beschlossenen sozialpolitischen Leitziele verfolgt. Es entspricht den Zentralen Handlungsstrategien und Wirkungszielen Dorsten 2020 – 2030 (Be- schluss Drucksache 013/21), insbesondere der „Mitgestaltung einer leistungs- und zukunftsfähi- gen Dorstener Schullandschaft“.

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