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Priorisierung von baulichen Maßnahmen der Grünflächenabteilung 66/3 des Tiefbauamtes
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Dorsten |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dorsten, 19.10.2026
Drucksache Nr. 338/26
Aktenzeichen
66 06 00 lsh Beschlussvorlage
Ausschuss für Schule und Weiter-
beratend Öffentliche Sitzung
bildung
beratend Bauausschuss Öffentliche Sitzung
beratend Jugendhilfeausschuss Öffentliche Sitzung
beratend Haupt- und Finanzausschuss Öffentliche Sitzung
beschließend Rat der Stadt Dorsten Öffentliche Sitzung
Priorisierung von baulichen Maßnahmen der Grünflächenabteilung 66/3 des Tief-
bauamtes
Beschlussvorschlag
Die Prioritätenlisten für die baulichen Maßnahmen, die in 2027 durch die Grünflächenabteilung
des Tiefbauamtes (StA 66/3) umgesetzt werden sollen, werden beschlossen.
Hinweis: Die Umsetzung von Baumaßnahmen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt ausrei-
chend verfügbarer finanzieller und personeller Ressourcen.
Sachverhalt:
Nicht enthalten sind die Maßnahmen unter 50.000 EUR sowie das laufende Tagesgeschäft. Die
Haushaltsmittel für die Prioritäten 1*, 1, 2 sowie der Pauschalansätze werden im Haushalt 2027
sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2028-2030 zur Verfügung gestellt. Neben der Abwick-
lung der investiven Baumaßnahmen sind vom Tiefbauamt die laufende Unterhaltung der städti-
schen Verkehrs-, Abwasser- und Grüninfrastruktur zu gewährleisten und die Bearbeitung der
Anliegen von Bürgern, Firmen, Versorgungsunternehmen usw. sicherzustellen.
Die als Anlagen beigefügten Listen sind für den Bereich Grünanlagen und Friedhöfe erstellt und
tabellarisch nach der gesetzten Priorisierung sortiert.
Die Verwaltung hat in einem ämter- und dezernatsübergreifenden Abstimmungsprozess das
vorliegende Maßnahmenprogramm erstellt und eine entsprechende Priorisierung der Maßnah-
men vorgenommen. Das Arbeitsprogramm ist darauf ausgelegt, dass die im Stellenplan vorhan-
denen und für die Umsetzung zwingend erforderlichen Stellen auch tatsächlich besetzt sind. Ne-
ben Unwägbarkeiten beim Zeitplan oder Budget, wie sie bei jeder Maßnahme auftreten können,
ist der Umfang der Umsetzung der vorliegenden Bauprogramme in einem ganz besonderen
Maße von der personellen Ausstattung der mit der Umsetzung betrauten Fachämter abhängig.
Von den verwaltungsweit unbesetzten Stellen sind besonders die technischen Ämter betroffen.
Von der Entscheidung betroffene/r Stadtteil/e:
Altendorf-Ulfkotte Altstadt Holsterhausen Lembeck
Hardt Feldmark Deuten Wulfen/Barkenberg
Östrich Hervest Rhade X - alle -
- 2 -
Die Erfahrungen der letzten Jahre offenbaren einen akuten Fachkräftemangel. Gerade im Inge-
nieurbereich gelingt es, auch nach mehrfachen Ausschreibungsdurchgängen nicht, Bewer-
ber_innen für Stellen zu gewinnen und vakante Stellen zu besetzen. Diese Erfahrungen bestäti-
gen auch externe Ingenieurbüros, die ebenfalls dringend Personal benötigen, welches der Ar-
beitsmarkt aktuell nicht hergibt.
Vor diesem Hintergrund kann mit der Planung und Realisierung von Maßnahmen, selbst wenn
diese mit einer hohen Priorität eingestuft sind, voraussichtlich nur dann begonnen werden,
wenn Ingenieurinnen und Ingenieure vorhanden sind, die die angemeldeten Baumaßnahmen
begleiten und umsetzen können.
In Vertretung
Thorsten Huxel
Technischer Beigeordneter
Anlage 1: Prioritätenliste des Tiefbauamtes für den Bereich Grünanlagen
Anlage 2: Prioritätenliste des Tiefbauamtes für den Bereich Friedhöfe
Demographische Auswirkungen
- keine
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