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Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Andernach für das Haushaltsjahr 2024 (01.01.2024 - 31.12.2024) Entlastung des Oberbürgermeisters Entlastung des Bürgermeisters Entlastung des Beigeordneten Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlungen, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 entstanden sind, gemäß § 100 GemO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Andernach |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2026/0279 Beschlussvorlage
Gegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Andernach für das
Haushaltsjahr 2024 (01.01.2024 - 31.12.2024)
Entlastung des Oberbürgermeisters
Entlastung des Bürgermeisters
Entlastung des Beigeordneten
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendung und
Auszahlungen, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlus-
ses 2024 entstanden sind, gemäß § 100 GemO
Federführendes Amt Beteiligte Ämter Auszüge aus der Niederschrift an
Rechnungsprüfungsamt
zugestimmt abgeändert
Sitzungs- öffent- nicht- abge-
Beratungsfolge öffent- ja nein ja nein
termin lich setzt
lich
Rechnungsprüfungsausschuss
05.11.2026 X
(vorberatend)
Stadtrat
10.12.2026 X
(beschließend)
Beschlussvorschlag für das beschließende Gremium:
1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Andernach
wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO wie folgt festgestellt:
1.1. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 245.131.950,82 €.
1.2. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von 5.581.384,40 €.
1.3. In der Finanzrechnung ergibt sich rechnerisch ein Abgang der liqui-
den Mitteln in Höhe von 5.526.561,78 €.
2. Erteilung der Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für
2.1. Herrn Oberbürgermeister Christian Greiner für die Zeit vom
01.01.2024 bis 31.12.2024
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2.2. Herrn Bürgermeister Claus Peitz für die Zeit vom 01.01.2024 bis
31.12.2024
2.3. den an der Führung der Verwaltungsgeschäfte beteiligten Beigeord-
neten
Herrn Dr. Hans-Georg Hansen für die Zeit vom 01.01.2024 bis
04.07.2024
Herrn Franz-Josef-Wagner für die Zeit vom 01.01.2024 bis 04.07.2024
Herrn Winfried Günther für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Frau Hildegard Zschiesche für die Zeit vom 04.07.2024 bis 31.12.2024
Herrn Heribert Zins für die Zeit vom 04.07.2024 bis 31.12.2024
3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus-
zahlungen, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2023
entstanden sind, gemäß § 100 GemO (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss ohne Beschluss
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja Nein Enthaltungen
Abweichender oder in Vorberatung formulierter Beschluss:
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2006 einstimmig beschlossen, dass die
Verwaltung zum 01.01.2008 die Haushaltsführung auf die Regelungen der kommuna-
len Doppik umstellt.
Gemäß § 108 Abs. 1 GemO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushalts-
jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirt-
schaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital,
die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgren-
zungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlun-
gen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes
nichts anderes bestimmt ist.
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Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht nach § 108 Abs. 2 GemO aus:
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang
Anlagen des Jahresabschlusses sind gemäß § 108 Abs. 3 GemO:
der Rechenschaftsbericht
der Beteiligungsbericht gemäß § 90 Abs. 2 GemO
die Anlagenübersicht
die Forderungsübersicht
die Verbindlichkeitenübersicht
eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Nach § 108 Abs. 4 GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach
Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen und gemäß § 114 Abs. 1 GemO bis spätes-
tens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres festzustellen.
Die Aufstellungsfrist wurde auch noch coronabedingt nicht eingehalten. Der Jahresab-
schluss 2024 ging am 07.04.2026 beim Rechnungsprüfungsamt ein. Er wird am
05.11.2026 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und am 10.12.2026 dem Stadt-
rat zur Beschlussfassung und als Grundlage für die Entlastung vorgelegt. Der Jahres-
abschluss ist beigefügt (Anlage 1).
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes Teil I (Anlage 2) und Teil II (Anlage 3)
sind beigefügt.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 wurden einzelne Budgets überschrit-
ten. Laut Angabe der Kämmerei erfolgte dies aufgrund notwendiger Buchungen im
Rahmen des Jahresabschlusses (insbesondere Abschreibungen und aktivierte Eigen-
leistungen).
Es handelt sich im Einzelnen um die in der beigefügten Aufstellung der Kämmerei auf-
gelisteten Budgets (Anlage 4). Im Rahmen des Jahresabschlusses stehen diese zur
Genehmigung an.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde das Ergebnis seiner Prüfung im Prüfbericht Teil I
wie folgt zusammengefasst:
„Wir haben den Jahresabschluss zum 31.12.2024 - bestehend aus Bilanz, Ergebnis-
rechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie dem Anhang- und den Anlagen-
nach den §§ 113 ff GemO geprüft.
- 4 -
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung des Jahresabschlusses und seiner Anlagen dahingehend abzugeben, ob
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Vorschriften ein-
gehalten wurden und ob Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushalts-
wirtschaft der Stadt Andernach gefährden, zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und seiner Anlagen unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher-
heit erkannt werden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inven-
tar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-
ben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-
grundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Über die in diesem Prüfbericht dargestellten Feststellungen hinaus, hat unsere Prü-
fung ergeben, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und
insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Andernach vermittelt.
Wir empfehlen dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2024 festzustellen und Entlastung
zu erteilen.“
Über das Ergebnis weiterer Einzelprüfungen im laufenden Jahresbetrieb 2024 fertigte
das Rechnungsprüfungsamt einen Prüfbericht Teil II an.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses
2024 keine Anhaltspunkte ergaben, die der Feststellung des Jahresabschlusses und
der Entlastung entgegenstehen.
Beide Prüfberichte (Teil I und Teil II) erhielt der Oberbürgermeister vorab zur Kenntnis.
Ihm wurde gemäß § 113 Abs. 4 GemO Gelegenheit gegeben, zum Ergebnis der Prü-
fung Stellung zu nehmen. Auf den Jahresabschluss mit seinen Anlagen sowie die bei-
gefügten Prüfberichte wird verwiesen.
Andernach, 13.10.2026
gezeichnet:
Thomas König
Amtsleiter
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