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Gesamtabschluss der Stadt Andernach für das Haushaltsjahr 2023
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Andernach |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2026/0278 Informationsvorlage
Gegenstand: Gesamtabschluss der Stadt Andernach für das Haushaltsjahr 2023
Federführendes Amt Beteiligte Ämter Auszüge aus der Niederschrift an
Rechnungsprüfungsamt
Sitzungs-
Informationsfolge öffentlich nichtöffentlich
termin
Rechnungsprüfungsausschuss 05.11.2026 X
Stadtrat 10.12.2026 X
Gemäß § 109 Abs. 1 GemO hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu erstellen,
wenn zum Ende eines Haushaltsjahres und zum Ende des vorausgegangenen Haus-
haltsjahres mindestens eine Tochterorganisation der Gemeinde unter dem beherr-
schenden oder maßgeblichen Einfluss der Gemeinde steht.
Nach § 109 Abs. 8 GemO ist der Gesamtabschluss innerhalb von elf Monaten nach
Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden.
Der Gesamtabschluss 2023 wurde am 30.10.2025 dem Rechnungsprüfungsamt zur
Prüfung vorgelegt.
Gemäß § 113 Abs. 1 GemO ist der Gesamtabschluss durch das Rechnungsprüfungs-
amt und den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Einer förmlichen Beschluss-
fassung bedarf es nicht, da die jeweiligen Einzelabschlüsse geprüft und entspre-
chende Entlastungen erteilt wurden. Die Prüfung beschränkt sich somit auf die Prüfung
der ordnungsgemäßen Konsolidierung (VV Nr. 2 zu § 112 GemO). Dem Gemeinderat
(hier: Stadtrat) ist nach der VV Nr. 2.4 zu § 113 GemO der Gesamtabschluss
lediglich zur Kenntnis zu geben.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde das Ergebnis seiner Prüfung wie folgt zusammen-
gefasst:
„Wir haben den Gesamtabschluss zum 31.12.2023 bestehend aus Gesamtbilanz, Ge-
samtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung sowie dem Gesamtanhang und den
Anlagen - nach den §§ 113 ff GemO
geprüft.
- 2 -
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung des Gesamtabschlusses und seiner Anlagen dahingehend abzugeben, ob
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Vorschriften ein-
gehalten wurden und ob Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushalts-
wirtschaft der Stadt Andernach gefährden, zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss und seiner Anlagen unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den Gesamtrechen-
schaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Die Prüfung umfasste die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die angewandten
Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und die wesentliche Einschätzung so-
wie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses.
Über die in diesem Prüfbericht dargestellten Feststellungen hinaus, hat unsere Prü-
fung ergeben, dass der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht
und insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns „Stadt Andernach“ vermittelt.“
Den Prüfbericht erhielt der Oberbürgermeister vorab zur Kenntnis. Ihm wurde gemäß
§ 113 Abs. 4 GemO Gelegenheit gegeben, zum Ergebnis der Prüfung Stellung zu neh-
men. Diesbezügliche Rückäußerungen sind nicht eingegangen. Auf die Gesamtab-
schlüsse mit ihren Anlagen sowie den Prüfberichten wird verwiesen.
Andernach, 13.10.2026
gezeichnet:
Thomas König
Amtsleiter
Text aus PDF extrahiert