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Beratung über die Beschlussvorlage-Nr.: 51 / 04 / 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Niedere Börde |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Niedere Börde Niedere Börde, den 14.10.2026
eingereicht durch: Bürgermeister
Gremium Gemeinde Sitzungstag öffentlich nicht Beschlussvorlage-Nr.:
Niedere Börde öffentlich 51/ 04 / 2026
angenommen abgelehnt
Gemeinderat 01.12.2026 X
Betreff: Spielplatzbenutzungsordnung
Erläuterung: (Haushaltsmäßige Beurteilung, kurze sachliche Darstellung)
Benutzungsordnung ist ein Regelwerk, dass die Nutzung von Spielplätzen strukturiert und reguliert.
Sie dienen dazu einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung bestimmter Standards zu gewährleis-
ten.
Der Zweck der Spielplatzbenutzungsordnung liegt in der Sicherstellung eines geordneten Miteinan-
ders. Sie legt fest, was erlaubt ist und was nicht, und schafft so Klarheit für alle Beteiligten. Durch die
Festlegung von Rechten und Pflichten trägt sie dazu bei, Konflikte zu vermeiden und im Bedarfsfall
eine klare Grundlage für die Durchsetzung von Regeln zu haben.
Bitte beachten Sie, dass sich die Spielplatzbenutzungsordnung nur auf das in Anlage 1 gekennzeich-
nete Gelände bezieht und nicht auf die gesamte öffentliche Fläche.
Höhe der Kostenermittlung/ Finanzielle Auswirkung/ Finanzmittel im Haushalt eingestellt:
Die wichtigsten Regeln und ein Verweis auf unsere Internetseite, auf der die Spielplatzbenutzungs-
ordnung hinterlegt ist, werden auf neuen Schildern gedruckt und auf den Spielplätzen aufgestellt. Die
Kosten pro Schild belaufen sich auf ca. 255 € (insgesamt auf ca. 2.800 €) und werden nach Be-
schlussfassung noch in diesem Jahr angeschafft.
Leiterin FD Bürgerdienste Bürgermeister
Baars Müller
Beschlussentwurf: (Vorschlag)
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedere Börde beschließt in seiner Sitzung am 01.12.2026 die neue
Spielplatzbenutzungsordnung der Gemeinde Niedere Börde.
Beschlussfassung/Beschluss-Nr.: 51 / 04 / 2026
Dem in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Beschlussentwurf wird zugestimmt.
Von der Beratung und Abstimmung war (en) .........Mitglieder des Gemeinderates gemäß § 33 KVG
LSA ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder
des Gemeinderates einschließlich Bürgermeister: 21
Tatsächliche Anzahl: 19
davon anwesend:
Ja - Stimmen:
Nein – Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Niedere Börde, 01.12.2026 Müller
Bürgermeister
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