Startseite › Amt Südtondern › Dokument
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule An der Linde Leck und Außenstelle Enge-Sande vom 01.08.2026 - DS 239/2026 -
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Südtondern |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Südtondern Sachbearbeiter/in: Svenja Christensen
- Die Amtsdirektorin - Az.: 210.1916.10; 025.193; 025.192
Vorlage Nr.: DS 239/2026
Datum: 21.09.2026
Sitzungsvorlage
Gremium Datum Status TOP
19 - Ausschuss für Bildung Jugend Kultur und Sport 05.11.2026 öffentlich 8.
Leck
19 - Haupt- und Finanzausschuss Leck 17.11.2026 öffentlich
19 - Gemeindevertretung Leck 26.11.2026 öffentlich
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an
der Grundschule An der Linde Leck und Außenstelle Enge-Sande vom
01.08.2026
- DS 239/2026 -
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benut-
zung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule An der
Linde Leck und Außenstelle Enge-Sande rückwirkend zum 01.08.2026.
Auswirkung/en:
im Rahmen des Haushalts keine finanzielle Auswirkung umsatzsteuerrelevant
über- oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Produktsachkonto:
Kinder- und Jugendbeteiligung - § 47 f GO
Sachverhalt:
In den ersten FAQs des Landes zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreu-
ung wurde lediglich von 20 Schließtagen ohne Zeitbezug gesprochen. Zusätzlich erfolgte ein
Verweis auf die analoge Anwendung von § 22 Kindertagesförderungsgesetz. Hier heißt es in
Absatz 1 wortwörtlich: „Die planmäßigen Schließzeiten der Gruppe dürfen 20 Tage im Ka-
lenderjahr … nicht übersteigen.“ Demzufolge wurde von der Verwaltung im Rahmen der
Neufassung der Satzungen zum Rechtsanspruch vom Kalenderjahr ausgegangen.
Mit der Aktualisierung der FAQs kurz vor den Sommerferien erfolgte eine Konkretisierung
der möglichen Schließtage mit folgender Formulierung:
„Die 20 Schließtage im schulischen rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangebot verteilen
sich allerdings nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf ein Schuljahr, beginnend im Schuljahr
2026/2027 mit dem Schuleintritt bis zum letzten Tag der nächsten Sommerferien.“
Dementsprechend ist die Formulierung in der Benutzungssatzung anzupassen.
Die Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt und soll rückwirkend zum 01.08.2026 in Kraft
treten.
i.A. Christensen
Amtsdirektorin zur Kenntnis: zur Kenntnis genommen! Elektr. unterschrieben.
Bürgermeister: Zur Vorlage erkläre ich mein Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung. Elektronisch unter-
schrieben
(nur Gemeinde Leck und Stadt Niebüll ansonsten löschen!!!)
Text aus PDF extrahiert