Startseite › Amt Südtondern › Dokument

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule An der Linde Leck und Außenstelle Enge-Sande vom 01.08.2026 - DS 239/2026 -

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Südtondern
Datum2026-11-05
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Amt Südtondern Sachbearbeiter/in: Svenja Christensen - Die Amtsdirektorin - Az.: 210.1916.10; 025.193; 025.192 Vorlage Nr.: DS 239/2026 Datum: 21.09.2026 Sitzungsvorlage Gremium Datum Status TOP 19 - Ausschuss für Bildung Jugend Kultur und Sport 05.11.2026 öffentlich 8. Leck 19 - Haupt- und Finanzausschuss Leck 17.11.2026 öffentlich 19 - Gemeindevertretung Leck 26.11.2026 öffentlich Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule An der Linde Leck und Außenstelle Enge-Sande vom 01.08.2026 - DS 239/2026 - Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benut- zung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule An der Linde Leck und Außenstelle Enge-Sande rückwirkend zum 01.08.2026. Auswirkung/en: im Rahmen des Haushalts keine finanzielle Auswirkung umsatzsteuerrelevant über- oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Produktsachkonto: Kinder- und Jugendbeteiligung - § 47 f GO Sachverhalt: In den ersten FAQs des Landes zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreu- ung wurde lediglich von 20 Schließtagen ohne Zeitbezug gesprochen. Zusätzlich erfolgte ein Verweis auf die analoge Anwendung von § 22 Kindertagesförderungsgesetz. Hier heißt es in Absatz 1 wortwörtlich: „Die planmäßigen Schließzeiten der Gruppe dürfen 20 Tage im Ka- lenderjahr … nicht übersteigen.“ Demzufolge wurde von der Verwaltung im Rahmen der Neufassung der Satzungen zum Rechtsanspruch vom Kalenderjahr ausgegangen. Mit der Aktualisierung der FAQs kurz vor den Sommerferien erfolgte eine Konkretisierung der möglichen Schließtage mit folgender Formulierung: „Die 20 Schließtage im schulischen rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangebot verteilen sich allerdings nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf ein Schuljahr, beginnend im Schuljahr 2026/2027 mit dem Schuleintritt bis zum letzten Tag der nächsten Sommerferien.“ Dementsprechend ist die Formulierung in der Benutzungssatzung anzupassen. Die Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt und soll rückwirkend zum 01.08.2026 in Kraft treten. i.A. Christensen Amtsdirektorin zur Kenntnis: zur Kenntnis genommen! Elektr. unterschrieben. Bürgermeister: Zur Vorlage erkläre ich mein Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung. Elektronisch unter- schrieben (nur Gemeinde Leck und Stadt Niebüll ansonsten löschen!!!)

Text aus PDF extrahiert