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Bildung des Samtgemeindeausschusses

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeSamtgemeinde Emlichheim
Datum2026-11-04
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Abteilung Fachbereich 1 Beschlussvorlage Verfasser(in) Breukelman, Mirko Datum 08.10.2026 öffentlich Aktenzeichen SGR/26-11-04 TOP 9 2026/225 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Samtgemeinderat (beschließend) 04.11.2026 Bildung des Samtgemeindeausschusses Sach- und Rechtslage: Bei der Abfassung dieser Beschlussvorlage ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass der Samtgemeinderat unter Punkt 8 der Tagesordnung beschlossen hat, die Zahl der Beigeordneten von 6 auf 8 zu erhöhen. Da der Samtgemeindebürgermeister kraft Amtes dem Samtgemeindeausschuss ange- hört, bestimmt der Rat die Beigeordneten aus seiner Mitte. Der Samtgemeindeausschuss wird gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG in Verbindung mit § 71 Absatz 2 und 3 NKomVG neuerdings nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers gebildet. Damit wer- den die Sitze eines jedes Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen im Verhältnis ihrer Stärke in der Reihenfolge der absteigenden Höchstzahlen, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 0,5; 1,5; 2,5 usw. ergeben, ver- teilt. Ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das Los, das durch die/den Ratsvorsitzende/n zu ziehen ist. Für die Bildung des Samtgemeindeausschusses sind folgende Fraktionen zu berücksich- tigen: CDU-Fraktion 17 Sitze SPD-Fraktion 8 Sitze Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze FDP-Fraktion 2 Sitze Aufgrund der den Fraktionen vorliegenden Berechnungen stehen bei 8 Beigeordneten der CDU-Fraktion 5 Beigeordnete (incl. Vorausmandat gem. § 71 Absatz 3 NKomVG) und der SPD-Fraktion 2 Beigeordnete zu. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion ergeben sich gleiche Höchstzahlen. Die beiden Fraktionen konkurrieren somit um den letzten noch zu verge- benen 8. Sitz. Zwischen diesen Fraktionen findet ein Losentscheid durch die/den Rats- vorsitzende/n statt. Die beim Losentscheid unterlegene Fraktion kann ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden (Grundmandat; § 74 Absatz 1 Nummer 3 NKomVG). Steht die Anzahl der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Beigeordnetensitze und auch die Abgeordneten mit beratender Stimme fest, werden die entsprechenden Ab- geordneten in einem nächsten Schritt von den Fraktionen und Gruppen namentlich be- stimmt bzw. benannt (§ 75 Absatz 1 Satz 1 NKomVG). Für jede/n Beigeordnete/n und Grundmandatar ist ein/e Stellvertreter/in zu bestimmen (§ 75 Absatz 1 Satz 3 NKomVG); eine Fraktion oder Gruppe mit nur einem Mitglied kann zwei Stellvertreter/innen benennen (§ 75 Absatz 1 Satz 5 NKomVG). Dies trifft grundsätz- lich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion zu, die jedoch wiede- rum nur mit jeweils 2 Sitzen im Samtgemeinderat vertreten sind und somit keine zwei Stellvertreter/innen bestimmen können. Stellvertreter/innen, die der gleichen Fraktion oder Gruppe angehören, vertreten sich untereinander. Sodann schlägt im Namen der CDU-Fraktion Frau/Herr _________________ für den Samtgemeindeausschuss folgende Beigeordnete und stimmberechtigte Stellvertreter/in- nen vor: Beigeordnete Stellvertreter/in _________________________ ________________________ _________________________ ________________________ _________________________ ________________________ _________________________ ________________________ _________________________ ________________________ Sodann schlägt im Namen der SPD-Fraktion Frau/Herr _________________für den Samtgemeindeausschuss folgende Beigeordnete und stimmberechtigte Stellvertreter/in- nen vor: Beigeordnete Stellvertreter/in _________________________ ________________________ _________________________ ________________________ Sodann schlägt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau/Herr _________________ für den Samtgemeindeausschuss folgende(n) Beigeordnete(n) und stimmberechtigte/n Stellvertreter/in vor bzw. im Falle des unterlegenen Losentscheids folgendes Grundmandatsmitglied und Stellvertreter/in vor: Beigeordnete / Grundmandatsmitglied Stellvertreter/in _________________________ ________________________ Sodann schlägt im Namen der FDP-Fraktion Frau/Herr _________________ für den Samtgemeindeausschuss folgende(n) Beigeordnete(n) und stimmberechtigte/n Stellver- treter/in vor bzw. im Falle des unterlegenen Losentscheids folgendes Grundmandatsmit- glied und Stellvertreter/in vor: Beigeordnete / Grundmandatsmitglied Stellvertreter/in _________________________ ________________________ Beschlussvorschlag: Der Rat der Samtgemeinde Emlichheim stellt fest, dass die stimmberechtigten Mitglieder des Samtgemeindeausschusses (Beigeordnete) und die stimmberechtigten Stellvertre- ter/innen sowie das Grundmandatsmitglied und dessen Stellvertreter ordnungsgemäß bestimmt sind und somit der Samtgemeindeausschuss ordnungsgemäß gebildet wurde.

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