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Bildung des Samtgemeindeausschusses
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Samtgemeinde Emlichheim |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Abteilung Fachbereich 1
Beschlussvorlage
Verfasser(in) Breukelman, Mirko
Datum 08.10.2026
öffentlich
Aktenzeichen SGR/26-11-04
TOP 9
2026/225
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin
Samtgemeinderat (beschließend) 04.11.2026
Bildung des Samtgemeindeausschusses
Sach- und Rechtslage:
Bei der Abfassung dieser Beschlussvorlage ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass
der Samtgemeinderat unter Punkt 8 der Tagesordnung beschlossen hat, die Zahl der
Beigeordneten von 6 auf 8 zu erhöhen.
Da der Samtgemeindebürgermeister kraft Amtes dem Samtgemeindeausschuss ange-
hört, bestimmt der Rat die Beigeordneten aus seiner Mitte. Der Samtgemeindeausschuss
wird gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG in Verbindung mit § 71 Absatz 2 und 3
NKomVG neuerdings nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers gebildet. Damit wer-
den die Sitze eines jedes Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen im Verhältnis
ihrer Stärke in der Reihenfolge der absteigenden Höchstzahlen, die sich durch Teilung
der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 0,5; 1,5; 2,5 usw. ergeben, ver-
teilt. Ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das Los, das
durch die/den Ratsvorsitzende/n zu ziehen ist.
Für die Bildung des Samtgemeindeausschusses sind folgende Fraktionen zu berücksich-
tigen:
CDU-Fraktion 17 Sitze
SPD-Fraktion 8 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze
FDP-Fraktion 2 Sitze
Aufgrund der den Fraktionen vorliegenden Berechnungen stehen bei 8 Beigeordneten
der CDU-Fraktion 5 Beigeordnete (incl. Vorausmandat gem. § 71 Absatz 3 NKomVG)
und der SPD-Fraktion 2 Beigeordnete zu.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion ergeben sich gleiche
Höchstzahlen. Die beiden Fraktionen konkurrieren somit um den letzten noch zu verge-
benen 8. Sitz. Zwischen diesen Fraktionen findet ein Losentscheid durch die/den Rats-
vorsitzende/n statt.
Die beim Losentscheid unterlegene Fraktion kann ein Mitglied mit beratender Stimme
entsenden (Grundmandat; § 74 Absatz 1 Nummer 3 NKomVG).
Steht die Anzahl der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Beigeordnetensitze
und auch die Abgeordneten mit beratender Stimme fest, werden die entsprechenden Ab-
geordneten in einem nächsten Schritt von den Fraktionen und Gruppen namentlich be-
stimmt bzw. benannt (§ 75 Absatz 1 Satz 1 NKomVG).
Für jede/n Beigeordnete/n und Grundmandatar ist ein/e Stellvertreter/in zu bestimmen (§
75 Absatz 1 Satz 3 NKomVG); eine Fraktion oder Gruppe mit nur einem Mitglied kann
zwei Stellvertreter/innen benennen (§ 75 Absatz 1 Satz 5 NKomVG). Dies trifft grundsätz-
lich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion zu, die jedoch wiede-
rum nur mit jeweils 2 Sitzen im Samtgemeinderat vertreten sind und somit keine zwei
Stellvertreter/innen bestimmen können. Stellvertreter/innen, die der gleichen Fraktion
oder Gruppe angehören, vertreten sich untereinander.
Sodann schlägt im Namen der CDU-Fraktion Frau/Herr _________________ für den
Samtgemeindeausschuss folgende Beigeordnete und stimmberechtigte Stellvertreter/in-
nen vor:
Beigeordnete Stellvertreter/in
_________________________ ________________________
_________________________ ________________________
_________________________ ________________________
_________________________ ________________________
_________________________ ________________________
Sodann schlägt im Namen der SPD-Fraktion Frau/Herr _________________für den
Samtgemeindeausschuss folgende Beigeordnete und stimmberechtigte Stellvertreter/in-
nen vor:
Beigeordnete Stellvertreter/in
_________________________ ________________________
_________________________ ________________________
Sodann schlägt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau/Herr
_________________ für den Samtgemeindeausschuss folgende(n) Beigeordnete(n) und
stimmberechtigte/n Stellvertreter/in vor bzw. im Falle des unterlegenen Losentscheids
folgendes Grundmandatsmitglied und Stellvertreter/in vor:
Beigeordnete / Grundmandatsmitglied Stellvertreter/in
_________________________ ________________________
Sodann schlägt im Namen der FDP-Fraktion Frau/Herr _________________ für den
Samtgemeindeausschuss folgende(n) Beigeordnete(n) und stimmberechtigte/n Stellver-
treter/in vor bzw. im Falle des unterlegenen Losentscheids folgendes Grundmandatsmit-
glied und Stellvertreter/in vor:
Beigeordnete / Grundmandatsmitglied Stellvertreter/in
_________________________ ________________________
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Emlichheim stellt fest, dass die stimmberechtigten Mitglieder
des Samtgemeindeausschusses (Beigeordnete) und die stimmberechtigten Stellvertre-
ter/innen sowie das Grundmandatsmitglied und dessen Stellvertreter ordnungsgemäß
bestimmt sind und somit der Samtgemeindeausschuss ordnungsgemäß gebildet wurde.
Text aus PDF extrahiert