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Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Bad Münstereifel
Datum2026-11-05
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.10.2026 - Der Bürgermeister - Az: 13-23-55 Nr. der Ratsdrucksache: 345-XII __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 05.11.2026 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Bruchhagen __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplan- mäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts- ( ) Kostenstelle Konto rechtlich zur Verfügung ________________ _____________ ( ) ja / ( ) nein ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Martin Finder hat am 19.10.2026 durch Erklärung zur Niederschrift beim Bür- germeister der Stadt Bad Münstereifel als örtlichem Wahlleiter die Niederlegung seines Ratsman- dats zum 20.10.2026 erklärt. Auf der Reserveliste der CDU Bad Münstereifel ist Frau Katja Ullrich als gebundene Ersatzbewer- berin im Sinne des § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG NRW) für Herrn Finder aufgeführt. Daher hat der Wahlleiter am 19.10.2026 mit Wirkung zum 20.10.2026 Frau Katja Ullrich als neue Stadtverordnete im Rat der Stadt Bad Münstereifel festgestellt. Frau Ullrich hat das Mandat am 19.10.2026 form- und fristgerecht angenommen. Sie rückt daher mit Wirkung zum 20.10.2026 gemäß § 45 Abs. 6 KWahlG NRW in der zurzeit gültigen Fassung als Stadtverordnete in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nach. Seite 2 von Ratsdrucksache 345-XII 2. Rechtliche Würdigung Bei Ausscheiden eines Mitglieds einer Vertretung stellt der Wahlleiter nach Maßgabe des § 45 Abs. 6 KWahlG NRW die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger des ausscheidenden Mitglieds fest und macht dies bekannt. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben ver- pflichtet. Eine Verpflichtung von Frau Ullrich ist nicht erforderlich, da diese bereits im Rahmen ihrer Mit- gliedschaft als sachkundige Bürgerin im Stadtentwicklungsausschuss erfolgte. 3. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Auswirkungen auf den Klimawandel Keine.

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